Land Rover kündigt Händler und kompromittiert Kunden .... hat das System?
Gestern sagt mir mein Händler, er hätte wenige Stunden zuvor erfahren, dass ihm von Land Rover gekündigt worden ist.
Ich war vier Mal in Frankfurt beim größten Land Rover Händler in dieser Gegend - leider umsonst, da die Verkäufer entweder mit Kaffee-Trinken oder mit Telefonieren beschäftigt waren. Als Kunde behandelte man mich dort wie Luft.
Dann war ich bei einem kleinen Händler in der Nähe meines Arbeitsplatzes und wurde mit Aufmerksamkeit und Kompetenz verwöhnt. Dort kaufte ich dann einen Discovery-Sport.
Hat das System bei Land Rover, dass man kleine Händler mit vorbildlicher Kundenbetreuung und gutem Service von der Landkarte radiert, damit große Händler mit ihrem Service der Marke schaden und Kunden zum nächsten Händler viel weiter fahren müssen als nötig? --- wird das Händlernetz ausgedünnt? Sollen Kunden zum Markenwechsel gebracht werden?
Ich glaube, Du hast Dich mit diesem Deinem Beitrag jetzt selbst kompromittiert.
Das ist eine seit nunmehr über 10 Jahre existierende EU-Richtlinie, dass sämtliche Händlerverträge nur maximal 5 Jahre laufen dürfen.
Jeder Fahrzeughersteller bzw, -Anbieter, bzw. dessen Vertriebsorganisation kündigt regelmäßig alle 5 Jahre sämtlichen Händlern in der EU. Letztmalig bei LRJ Ende Mai 2011, und jetzt Ende Mai 2016 eben wieder.
Und nun kann man sich auch wieder in Ruhe in den Sessel setzen, um sich dann Ende Mai 2021 wieder aufregen zu können.
Was für die LRJ-Händlerschaft eigentlich auch nicht so sonderlich überraschend sein sollte, denn seit gut zwei Monaten verhandelt der deutsche Händlerverband mit LRJ-Deutschland über die Inhalte der neuen Verträge.
Diese maximale Laufzeit von 5 Jahren ist in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) festgeschrieben, damit zB.:
kein Händler durch übermäßig lange Laufzeiten seiner Verträge an einen Anbieter gebunden ist,
der Fahrzeughersteller mittlerweile in Kraft getretene, "neue" und den Vertrieb betreffende EU-Richtlinien berücksichtigen muss, wie zB. zulässigkeit eines Mehrmarkenvertrieb, Begrenzung der Ersatzteilbevorratung, freie Wahl der Lieferanten zB. beim Motoröl, uneingeschränkt kostenloser Zugang zu sämtlichen Fahrzeugdokumentationen, ...
Fahrzeughersteller sind keine Regierungen, die über EU-Verträge veränderte Richtlinien mit Fristsetzung in Landesgesetze zu übernehmen haben.
Somit könnten zB: Knebelknauseln der Fahrzeughersteller dauerhaft wirksam bleiben. Geht "jetzt" nicht mehr, da alle Verträge nach spätestens 5 Jahren neu abgeschlossen werden müssen und Neuverträge geltende EU-Richtlinien erfüllen müssen.
- u.v.m.