Ist abschleppen meines PKW zulässig, wenn es in einer Halteverbotszone geparkt ist?
Mein PKW war in einer Halteverbotszone geparkt ( Zeichen 290/292 ), zudem wurde ich mit einem Verwarnungsgeld von 15.- belegt und zusätzlich abgeschleppt. Bin ich verpflichtet, die Abschleppkosten in diesem Fall zu bezahlen ?
Natürlich.
So leid es mir tut: Ja.
Die Politessen können jedes Fahrzeug, das im Halteverbot steht abschleppen lassen. Meistens wird es aber nur dann gemacht, wenn der Wagen den Verkehr behindert (z.B. Ausfall einer Fahrspur).
Servus
RL
Sonst wäre diese Kennzeichnung ja auch irgendwie sinnfrei, oder?
Mit welcher Begründung, meinst Du, brauchst Du Dich nicht an die Verkehrsregeln halten?
Risiko eingegangen, leider aufgefallen, da heißt es leider zahlen.
Und wenn ein Fahrzeug abgeschleppt wurde, war es an der Stelle wo es stand, immer ein große Behinderung oder Gefährdung!!!!
MfG
rama
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du verpflichtet bist, die Abschleppkosten zu tragen. Es gibt meine ich immer noch die Möglichkeit, die Kosten nicht zu zahlen, den Wagen zwangsversteigern zu lassen und dann nur noch den Differenzbetrag zu zahlen.
Aber unter normalen Umständen wirst du wohl zahlen müssen.
Die Realität sieht etwas anderes vor. Ich halte mich soweit an die Verkehrsregeln, als die Zeichen hierzu überhaupt bemerkt werden können.
In diesem Falle gibt es 4 Zufahrten zu dem Platz, wo ich geparkt hatte. 3 dieser Zufahrten sind gekennzeichnet mit dem Zeichen 290/292, auf dem Platz selbst sind keine Verkehrszeichen festzustellen.
Die 4. Zufahrt, über die ich den Platz angefahren habe, weist weder das Zeichen 290/292 noch sonst ein Zeichen auf.
mfg.
Hallo "schamba14" wenn Du Dir ganz sicher bist, dass diese Zufahrtstraße ( ohne Hinweisschid auf eine Halteverbotszone) keine anderen Einschränkungen hat, wie z.B. Die Zufahrtstraße ist schon selber eine Halteverbotszone, oder eine Einbahnstraße, oder die Straße ist nur für Anlieger freigegeben, oder die Durchfahrt ist verboten oder zeitlich eingeschränkt, und Du hast auch weder vor einem Hydranten, auf einem Gullydeckel, vor einer Einfahrt oder Zufahrt für Rettungswagen oder Wohnung/Haus gestanden. Weiterhin hast Du weder ganz oder teilweise auf einem Gehweg oder Fahrradweg gestanden und Fußgänger oder Radfahrer, und auch in keiner Weise den fließenden Verkehr, behindert. Wenn Du also absolut unschuldig bist,
Dann verstehe ich Deine Frage im Autoplenum nicht. Dann solltest Du Fotos machen und Dich an die Stadtverwaltung / Ordnungsamt wenden und mit den netten Mitmenschen dort vor Ort reden und Ihnen Deine Beweise auf den Tisch legen. NA, ja, und wenn das immer noch nicht hilft, dann geh zum Anwalt und box Dein Recht auf dem Rechtswege durch. Aber, nimm es mir nicht übel, auch wenn es möglich sein kann, glauben kann ich das nicht.
MfG
rama
Hallo rama,
Du hast mir zwar nicht geglaubt, aber es waren nun mal Tatsachen, die ich vorgetragen habe.
Meinem Einspruch wurde nunmehr, nach Vortrag meiner Beweise, stattgegeben und sowohl die Verwarnungsgebühr als auch die Abschleppgebühr sind aufgehoben worden.
Dies zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, zu kämpfen und nicht alles einfach so hinzunehmen.
mfg. schamba14