Bekommt man Garantie auf einen Zahnriemenwechsel?
Wir haben vor ca. 7.000 km den Zahnriemenwechsel bei nicht mal ganz 90.000 km in einer FAchwerkstatt machen lassen. Nun ist aufgrund einer abgerissenen Schraube an einer Riemenscheibe das Auto fahruntüchtig. Handelt es sich hierbei um einen Garantiefall?
Nur, wenn der Abriss der Schraube ursächlich mit dem Wechsel des Zahnriemens in Verbindung steht, hast Du 'ne Chance auf einen Gewährleistungsanspruch.
Allerdings wird es wohl aufwändig werden, sowas hieb- und stichfest nachzuweisen. Wenn die Werkstatt sich querstellt, wirst Du um die Einschaltung eines Gutachters nicht herum kommen.
Ist die Werkstatt der Innung angeschlossen, kannst Du Dich an die zuständige Schiedsstelle des KFZ-Handwerks wenden; dann trägst Du kein Kostenrisiko.
Wenn diese Schraube zum Zahnriemenwechsel gelöst werden mußte hast Du gute Chancen, da die Vermutung naheliegt das sie nicht mit dem vorgeschriebenen Drehmoment angezogen wurde.
$ 434 BGB, 24 Monate "Gewährleistung".
Sollte der Defekt ursächlich mit dem Zahnriemen zusammen hängen, ist die Werkstatt schadenersatzpflichtig.