Muss Eine GasHeizung in Den KFZ Brief?
Meine Eltern Haben sich Ein neues Wohnmobil Gekauft und bei den Alten Stand die Gasheizung im KFZ Brief und bei den neuen nicht ist das Richtig ????
Fahrzeugheizungen müssen für zulässig erklärt sein.
Entweder verfügt die Heizung über ein Gutachten wie Typzulassung oder ABE/ABG, in der die Abnahme- und Eintragungsfreiheit erklärt ist,
oder muss muss von einer Prüfstelle abgenommen und eingetragen werden.
Bei einer vorhandenen Typzulassung existiert ein Zettel mit der Bezeichnung "Übereinstimmungserklärung", "Konformitätserklärung" oder "CoC", den muss man nicht mitführen.
Die Typzulassung ist nur dann rechtsgültig, wenn das Teil durch eine dafür kompetente Fachfirma eingebaut wurde. Hier gehört dann auch die Rechnung des Einbaus dazu, die allerdings auch nicht mitgeführt werden muss.
Ein Zettel mit "allgemeine Betriebserlaubnis" (ABE) bzw. "allgemeine Bauartgenehmigung" (ABG) ist mitführpflichtig - und man sollte die auch durchlesen, ob alle darin genannten Bedingen uneingeschränkt erfüllt sind.
Die rechtswirksame Gültigkeit einer ABE/ABG existiert nur dann, wenn alle darin genannten Auflagen uneingeschränkt erfüllt sind.