öldruck
habe bald Gerichtstermin wg Öldruck beim 320i e46. kennt jemand ein präzidensfall dazu ?
"Präzedenzfälle" ???
Da hätte man vielleicht mal seinen Anwalt fragen und ihm auch zuhören sollen, wie das im deutschen Recht, im Gegensatz zu US oder GB oder diversen Fernsehserien abläuft.
Insbesondere im Zusammenhang mit "bald Gerichtstermin" habe ich erhebliche Zweifel, dass insbesondere die vorgegebenen Abläufe aus der Zivilprozessordnung eingehalten wurden.
Im Zivilprozess läuft der gesamte Beweisvortrag im schriftlichen Vorverfahren. Bei der mündlichen Verhandlung ("Gerichtstermin") gibt es keine Beweisvorträge mehr. Dort stellt ausschließlich der Richter seine Detail-Fragen, die ihm zu den bisherigen Dingen vorgelegt wurden.
Wer glaubt, dass man mit Beweisen oder Vorträgen bis zum Gerichtstermin warten könne, um dann dort die Gegenseite mit einen "Joker" an die Wand drücken zu können, der hat die Arschkarte gezogen.
Für Beweisvorträge der einen Seite muss die andere Seite ausreichend Zeit zur Verfügung haben, um sich dazu schriftlich zu äußern, üblicherweise sind das 2-4 Wochen (§138 Abs.2 ZPO).
Sind die dort vorgetragenen Beweise für den Richter relevant, gibt es eine Terminverschiebung, damit die Gegenseite darauf antworten kann. Im Zivilverfahren liegt die Chance dafür bei etwa 1%.
In den restlichen 99% erklärt der Richter den Beweisvortrag für rechtswidrig aufgrund schwerwiegender Missachtung der ZPO.
Und wer gar auf die Idee kommt, einem Richter das Gesetz zu erklären oder "Präzedenzfälle" aufzuzeigen, der hat die goldenen Arschkarte gezogen. Vielleicht sich mal mal über den juristischen Grundsatz "iura novit curia" schlau machen.
gröööhl
WER bitte ist denn "Angeklagter" in dem Fall:
Der Öldruck ... oder der BMW?
Alleine eine solche "Fragestellung" kann zu einem Hals-Wirbelsyndrom wegen heftigsten Kopfschüttelns führen
Dann muss der Fragesteller aber aufpassen, dass er nicht von seinem BMW verklagt wird ... wenn der Harndrang übergroß wird und in Folge der BMW nässende Sitzpolster "beklagt" ^^