Gebrauchter Citroen C3 mit Hagelschaden auf dem Dach!?
Hallo zusammen,
Ich hab ein gutes Angebot über einen gebrauchten "Citroen C3 1.1 Advance" gefunden, untenstehend die Daten:
EZ 03/2005
120.000 km
Benzin (E10-geeignet)
44 kW (60 PS)
Schaltgetriebe
Innenausstattung
Bordcomputer
CD-Spieler
Elektr. Fensterheber
Servolenkung
Tuner/Radio
Zentralverriegelung
Nichtraucher-Fahrzeug
ABS
Airbags (Front- und Seiten-Airbags)
Elektr. Wegfahrsperre
Kaufpreis soll 1850,- € sein, rechnen mir auch zwei unterschiedliche Seiten so aus (die eine 1750,- die andere 1900,-).
Was kann man den noch rausholen im Preis bzgl des Hagelschadens?
Viele Grüße
die eine Seite ist http://www.auto-news.de/extras/datfahrzeugwerte/ die andere http://www.wirkaufendeinauto.de
Das ist schwer zu sagen.
Die Preise des C3 mit den Daten gehen so etwa bei 2000 Euro los (ohne Hagelschaden).
Jetzt solltest du dir die Frage stellen ob es dir das Wert ist den gleichen Preis (oder vielleicht 200 Euro - 300 Euro weniger) zu zahlen und ein Fahrzeug mit Hagelschaden zu fahren.
Mich würden die "unterschiedlich Seiten" mal interessieren. Wer hat dir diese Rechnung aufgestellt?
Ich würde mich auf den Kauf nicht einlassen. Es sei denn man rechnet die Beseitigung des Hagelschadens vom Kaufpreis runter. Aber dann müßtest du den Wagen schon geschenkt bekommen.
Denn bei mir würde das Auge immer mit essen.
Zu deiner eigentlichen Frage:
ich gehe davon aus das du nicht mehr viel handeln kannst.
PS: du solltest auch die anderen Nebensächlichkeiten nicht vergessen wie:
einen kleineren Riß an der Stoßstange und einige kleinere Kratzer
und
angegebener reparierter Unfallschaden
da haste recht ja, und wie ich gerade erfahren habe wurde beim Tüv empfohlen den Zahnriemen zu wechseln und dann auch gleich das Ölfangbecken.
Ich bekomme einen Wert von 1575 Euro.
Vielleicht habe ich auch was vergessen.
Auf der ersten Seite hat man aber auch keine Möglichkeit eine Bewertung mit Unfallschaden zu bekommen.
also auf den Punkt gebracht, mit hagelschaden und dem auch anstehenden Zahnriemenwechsel lohnt sich das Auto kaum, richtig?
Richtig.
Schau dir andere Fahrzeuge an.
Und das wichtigste ist: immer mit der Ruhe.
Wichtiger als eine Bewertung im Internet ist vielleicht ein Gebrauchtwagencheck beim TÜV für 40 Euro.
Das kann viel Ärger sparen.
da haste wohl recht, aber es geht sicher nicht jede Probefahrt zum TÜV Ich vermute da machen die meisten Verkäufer eh nicht mit, und würde auch beim anschauen mehrerer Fahrzeuge ziemlich Teuer, bei nem Budget von 2000,-
Du machst sicherlich deine Probefahrten nicht willkürlich. Wenn ein Angebot ansprechend ist dann macht du einen Termin zur Probefahrt. Eine halbe Stunde später machst du dann einen Termin beim TÜV. Davon brauch der Händler nichts mit bekommen. Und selbst wenn, sollte er was dagegen haben hat er auch was zu verbergen.
Teuer? Wie teuer kann es werden wenn du diese Fahrt zum Fachmann nicht machst?
ach ich denke wenn Ich mich wirklich sehr für einen interessiere würde ich das mit dem verkäufer dann auch abchecken. würdest das immer machen, also egal ob von privat oder händler? muss jeder händler ne gebrauchtwagengarantie von 12 monaten geben ?
@Hydraulikpfarre sind eben auch meine Bedenken, und die Probefahrt welche ich bisher gemacht habe da war der Verkäufer selbstverständlich mit dabei!
Wo kann ich das nachlesen?
Würde mich ja mal interessieren.
Sorry, aber Bedenken?
Selbst wenn es so ist das ich es nicht ohne wissen des Verkäufers machen darf hätte ich keine Bedenken.
Denn ich würde ihn fragen und wenn er was dagegen hat würde ich die Beine in die Hand nehmen.
So böse könnte ich meinem Geld gar nicht sein.
Von mir aus kann er auch zum Termin mit fahren.
Und wenn der TÜV zu viel findet kann er sich die Bewertung einrahmen und an die Wand hängen.
Und wo kann ich es jetzt nachlesen?
ja so hat mir das ein Bekannter auch erzählt. Ich hab eine Anzeige gesehen von ein und dem selben, ein mal als Privater, ein mal als Händler. Man muss echt die "reinen Privatverkäufer" wie die Nadel im Heuhaufen suchen
Tipps für nen Kleinwagen bis 2000 ,- Euro?
http://angebote.autoscout24.de/Fiat-Punto-12-8V-Dynamic-Benzin-Gr%C3%BCn-251388746?extcidm=facebook-DP-share taugt der was?
Wenn ein Gutachten von einem Gegenstand angefertigt wird, dann gehört das Gutachten zu dem Gegenstand und damit dem Eigentümer des Gegenstands.
Wie gesagt: er kann es behalten
Wenn Du bei einer Werkstatt-Aktion HU machen lässt, dann ist die HU-Bescheinigung auch "Deins", oder der Firma bei einem Firmenwagen, auch wenn Du den Auftrag unterschreibst und gegenüber der Werkstatt auch bezahlst. Das ist auch nicht Deine HU-Bescheinigung, so lange die Firma das Geld noch nicht erstattet bzw. aufgerechnet hat.
Weit am Thema vorbei. Eine HU gebe ich in Auftrag.
Abmahnung über Besitzstörung bei verbotener Eigenmacht, kostenpflichtige Unterlassungserklärung, da der begründete und nachvollziehbare Verdacht besteht, dass Du dies wieder machen wirst.
Verbotene Eigenmacht (BGB: Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung
Ist nicht widerrechtlich. Er gibt mir das Fahrzeug mit zur Probefahrt. Also bin ich in dem Moment der Besitzer.
...... Baum in Deiner Umgebung antackern und ins Internet stellen?
Wer soll auf so eine Idee kommen? Das dies widerrechtlich ist kann ich mir vorstellen
Wo du diese Prozentzahlen wohl her hast.
Wo ich dir Recht geben muß ist das man bei so einem Kaufpreis im privaten Bereich bessere Geschäfte machen kann.
Alles andere sehe ich anders.
Also einiges was da an Zubehör/Ausstattung steht, hat der C3 serienmäßig, z. B. Wegfahrsperre und Airbags.
Aber damit da nicht so wenig steht, wird das eben mit aufgezählt.
Zahnriemenwechsel ist fällig:
ab Organisations-Nummer 10490 alle 150.000 km/ 10 Jahre,
bis Organisations-Nummer 10489 alle 120.000 km/ 10 Jahre.
Sorry, aber dafür sind € 2.000 definitiv zu viel.
Davon würde ich die Finger lassen. Nicht wegen des Hagelschadens, sondern wegen der im Hause PSA heutzutage vorhandenen Elektronikprobleme, quer durch die Modellpalette.
Zitat:
"Meinst Du, ich könnte einfach so Dein Häuschen begutachten lassen und die Gutachtenseite, dass Dein Keller vermüllt, voll Ratten und das Haus Schimmel-verseucht und einsturzgefährdet ist, an jeden Baum in Deiner Umgebung antackern und ins Internet stellen?"
Spielt es eventuell dabei eine Rolle, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt?
Einfach so ein fremdes Haus begutachten natürlich nicht, ist es aber eventuell etwas anderes, wenn ich das Haus kaufen will?
Zitat:
"Sollte der Händler im Nachhinein etwas von einer nicht genehmigten Gebrauchtwagenuntersuchung erfahren, dann hat Anspruch auf Herausgabe des Gutachtens (Gutachten ist sein Eigentum, denn das bewertete Fahrzeug ist sein Eigentum), er kann Dich kostenpflichtig abmahnen lassen und Du selbst hast eine Schweigeverpflichtung über den Inhalt des Gutachtens."
und:
"Jemand mitnehmen, der von Autos Ahnung hat (tatsächlich und nicht nur mit dem Mund), beachten, dass man bei einem Händler in dieser Preiskategorie immer Prozentual "viel zu viel" bezahlen muss als auf dem Privatmarkt, und dann entscheiden."
Als Nicht-Jurist fällt es mir schwer, hier einen Unterschied zu finden, wobei die Mitnahme eines Bekannten natürlich üblicher ist.
Ist es nicht das Gleiche, ob ich jemanden mitnehme der sich den Wagen ansieht, oder ob ich zu einem Gutachter fahre?
In beiden Fällen wird sich jemand den Wagen ansehen und eine Beurteilung abgeben.
Also müsste man doch in beiden Fällen die Erlaubnis des Verkäufers haben, um nicht eine Abmahnung zu riskieren?
Oder gibt es einen Unterschied, den ich nicht kenne?