Zahlt die Gemeinde bei Reifendefekt durch Schlagloch?
Stimmt es, dass die Gemeinde zahlen muss, wenn auf ein Schlagloch nicht besonders hingewiesen wurde und dadurch ein Reifen kaputt ging?
Klare Antwort: JEIN!
Es kommt auf die Größe des Schlaglochs an ... und ob die Gemeinde im Fall eines zu großen Schlaglochs nicht irgendwo in der Straße vor schlechter Wegstrecke gewarnt hat. Jetzt frag' mich aber bitte nicht, wie tief und welche quadratmeteranzahl ein Schlagloch mindestens haben muss, damit diese Kriterien erfüllt sind; das entscheiden die Gerichte teils höchst unterschiedlich.
Der kausale Zusammenhang zwischen Reifenschaden und verursachendem Schlagloch muss in jedem Fall gerichtsverwertbar nachgewiesen werden können - die Gemeinde wird sich zunächst mal auf 'ne andere Ursache für den Schaden berufen; davon darfst Du zwingend ausgehen.
Du kannst Dich auf jeden Fall auf 'ne GERICHTLICHE Auseinandersetzung einstellen, wenn Du von der Kommune Geld sehen willst; die lassen sich ganz gerne verklagen .. und ohne gerichtlichen Titel kriegst Du von denen keinen müden Cent.
Sorry,
aber das sieht nicht gut aus!
Für öffentliche Wege und Straßen haben Städte und Gemeinden die so genannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, sie müssen die Straßen regelmäßig kontrollieren, Gefahrenquellen beseitigen oder zumindest vor ihnen warnen.
Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, haben Bürger ein Recht auf Schadenersatz. Soweit die Theorie: In der Praxis stoßen die Autofahrer mit ihren Forderungen jedoch häufig auf taube Ohren. Meist bleibt nur der Weg zum Anwalt oder gar vor Gericht. Doch auch Anwälte raten zur Vorsicht, denn das Problem liegt darin, dass der Umfang dieser Verkehrssicherungspflicht oft im Einzelnen nicht gesetzlich geregelt ist. Was in welchen Fällen getan werden muss, das ist oft zweifelhaft und deswegen tut sich der Einzelne dann schwer, die Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht nachher auch wirklich nachzuweisen.
Damit man am Schluss nicht leer ausgeht, sollten Autofahrer im Schadensfall folgendes beachten:
Zeugen sichern.
Wenn möglich die Unfallstelle fotografieren.
Bei Schlaglöchern die Maße aufnehmen.
Den Schaden sofort der zuständigen Behörde melden.
Einen Anwalt hinzuziehen.
Quelle:
http://www.swr.de/imperia/md/content/kaffeeodertee/automobil/schlagloch-haftung.rtf
Oder auch:
LG Coburg (dpa) - Autofahrer müssen nach für durch Schlaglöcher oder Ausspülungen auf Nebenstraßen entstandene Schäden am Fahrzeug selbst aufkommen.
Das Gericht wies in einer Entscheidung die Klage einer Frau zurück, die mit ihrem Wagen in einem Schlagloch hängen geblieben war und die Gemeinde wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht auf Erstattung des entstandenen Schadens verklagen wollte.
Es gebe keinen Anspruch auf einen schlechthin gefahrenfreien Zustand der Straße, entschied das Gericht. Die Gemeinde hafte daher nicht. Im Hinblick auf den schlechten Allgemeinzustand der Nebenstraße habe das Schlagloch nicht überraschen können, erklärte das Gericht seine Entscheidung. Auf Nebenstrecken mit geringem Verkehrsaufkommen müsse man zwar weniger auf andere Fahrzeuge, dafür aber mehr auf die Straße selbst achten. Die Frau hatte von der Gemeinde Reparaturkosten in Höhe von 500 Euro gefordert. LG Coburg (Az: 12 O 414/01)
Quelle:
http://www.unfallrecht24.de/index1.html?page=/Verkehrsrecht/haftung_fuer_schlagloecher.html
Alles liebe,
Blecky
Moin "susura",
die Chance dafür steht schlechter, als innerhalb einer Kugel eine "Ecke" zu finden. Der Streitwert ist vermutlich nicht mal hoch genug...
Beispiele anderer findest du z.B hier:
http://www.autobild.de/artikel/schlagloch-schaeden_55379.html
http://www.im-auto.de/auto-ratgeber/16.html
http://www.versicherung.de/infoCafe/1884.asp
Manchmal klappt es, aber oftmals nicht!
m.f.g.
Raucher
Na Dein Reifen wird durch das Schlagloch keinen Schaden nehmen. Bevor das passiert ist Deine Felge am Horn krumm. Ich fahre viele in Rumänien und bin einigermaßen "schlaglocherprobt". Die Rumänen haben übrigends die Anzahl der Schlaglöcher in einem Jahr halbiert. Man wartete bis aus zweien eins wurde.