Parken ohne parkscheibe
habe bei aldi-parkplatz ohne parkscheibe geparkt .darf das ordnungsamt ein verwarngeld erheben.
Nein, ein Supermarktparkplatz ist zwar eine öffentliche Verkehrsfläche, auch wenn Aldi seine Parkplätze mit einer Schranke nur während der Öffnungszeiten zum Parken freigibt. Es gelten alle Regeln der StVO, die Politesse kann da aber nichts ausrichten. Der Marktbetreiber kann aber selbst tätig werden und eine Parkzeitbeschränkung erlassen, muss sich aber auch selbst um die "Ahndung" kümmern.
"Bei Aldi-Parkplatz" ---heißt das nun auf dem Aldi-
Parkplatz, oder irgendwo direkt daneben?
Daneben kann es durchaus städtisches Gelände sein,
und dann kann die Politesse auch, falls da Park-
scheibe vorgeschrieben ist, ein Verwarngeld auf-
brummen.
Auf dem Privatgelände des Aldi hat sie nichts amt-
lich zu suchen.
Nein, wenn beim Aldi Parkplatz keine vorgeschriebene Höchstparkdauer (also z.B. 1 Std. oder 2 Std. sichtbar durch ein Schild vorgeschrieben) vorgeschrieben ist. Wenn eine Höchstparkdauer auf dem Parkplatz vorgegeben ist (habe ich schon bei manchen Discountern gesehen) und man keine Parkscheibe im Auto sichtbar liegen hat mit der Ankunftzeit oder diese Höchstparkdauer überzieht, dann bekommt man ein Knöllchen von der netten Politesse ausgestellt. Oder aber man hat ein Zufahrt, Rettungsweg, Anlieferungszone o.ä. blockiert, dann gibts auch Strafzettel oder man wird gleich abgeschleppt oder umgesetzt. Weiß ja nicht wie hier die Gegebenheiten waren.
BitteeinBit, das kann sich dann nur um eine Aldi-Angestellte handeln. Eine Politesse
des Ordnungsamtes hat auf dem privaten Ge-
lände des Aldi keinerlei Befugnisse. Das
gilt auch für Lieferzonen, Rettungswege u.a.
soweit sie sich auf Privatgelände befinden.
Rettungswege können öffentliche Bauauflagen
sein, wie Notausgänge, aber selbst dann
ist der "Betreiber des Geländes" für die
Freihaltung zuständig, das Ordnungsamt kann
und muß sich an den halten.
Politessen dürfen sehr wohl auch auf Privatgeländen einschreiten, dies aber nur bei Dingen, die im öffentlichen Interesse liegen.
Rettungswege, Freihalten von Fluchttüren, Feuerwehrflächen, vorgeschriebene Behindertenparkplätze, ... sind alles Bereiche, wo Politessen auch auf einem Aldi oder Baumarktparkplatz einschreiten und auch abschleppen lassen können.
Bei Dingen, die im privaten Interesse liegen, jedoch nicht. Anlieferbereiche, zeitliche Begrenzungen der Parkzeit, ... liegen im alleinigen Interesse von Aldi, Obi und Co. und darum hat sich dann eben auch Aldi, Obi und Co. selbst zu kümmern.
Eine Parkzeitbegrenzung mit Parkscheibenpflicht kann Aldi vorschreiben, aber keine Politesse einschreiten. Kann ja sein, dass dies der Oberboss ist, der für die Filial-Inspektion und Besprechung deutlich mehr als eine Stunde dort parkt oder ein Monteur, der die Kälteanlage repariert und dort dann legal, weil von Aldi gewollt dort parkt.
Auch kann Aldi keine Knöllchen verteilen, Strafe ist Sache vom Staat und alles andere wäre Selbstjustiz.
Da es hier ein Knöllchen gegeben hat, wird der Verstoß schon im Bereich des normalen Straßenverkehr passiert sein.
Wegen örtlicher Gegebenheiten hat man sich vermutlich getäuscht und glaubte sich nur auf dem Aldi-Parkplatz zu befinden.