Ist es richtig, das beim 807 die zusatzheitzung nach 10 Jahren gewechselt werden muss?
Vor zwei Jahren sagte mir mein Mechaniker, das beim nächsten TÜV (10 Jahren) die Zusatzheitzung ausgewechselt werden muss. Ich habe davon aber noch gar nix gehört oder aber auch im Internet gelesen.
Der Partikelfilter und die Regenerierungsflüssigkeit sollen bis Baujahr 11/2002 alle 80.000 km, ab Baujahr 12/2002 alle 120.000 km gewechselt werden.
Wenn es sich bei der Zusatzheizung um einen kraftstoffbetriebenen Luftheizer handelt, dann ja. Der Wärmetauscher muss aus Sicherheitsgründen nach 10 Jahren ausgetauscht werden.
(Nicht nur beim 807, sondern immer bei dieser Heizungsart)
Findet sich auch in den Unterlagen zu der verbauten Heizung, oder kann man anhand der Bezeichnung bzw. Gerätenummer beim Hersteller der Heizung erfahren. Alle dafür notwendigen Angaben finden sich auf dem Typenschild der Heizung. Der Austausch ist eine ziemlich aufwändige, nicht ganz billige Angelegenheit.
Handelt es sich um eine Zusatzheizung, die auf den Wasserkreislauf wirkt, dann eventuell auch. Das übliche Problem, wenn etwas in absehbarer Zeit kaputt geht, dieses:
"Dies mal reicht es noch, aber aufgrund der fortschreitenden Korrosion wird man die nächste HU in 2 Jahren damit wohl nicht mehr schaffen".
Vielen Dank für diese sehr umfangreiche Antwort. Das konnte selbst meine Werkstatt so nicht erklären, ich glaube ich sollte diese mal wechseln.
Albie
Die EG-Heizgeräterichtlinie 2001/56/EG enthält gegenüber der bisher gültigen TA 27 ( Rili. 1 zu §22a StVZO) generell keine Forderung des Wärmetauscherwechsels bei Luftheizgeräten nach 10 Jahren Betriebszeit. Die 2001/56/EG schreibt aber eine Sollkorrosionsstelle von mindestens 30 mm Länge für das abgasführende Rohr, unmittelbar nach dem Austritt aus dem Wärmetauscher vor. Diese muss nach außen ständig freiliegend und leicht zugänglich sein. Wenn an dieser Sollkorrosionsstelle Undichtheiten auftreten, dann ist auch bei diesen Heizgeräten ein Austausch des Wärmetauschers notwendig.
Abweichend davon haben sich Webasto und Eberspächer entschieden, die Wechselpflicht des Wärmetauschers nach 10 Jahren beizubehalten und als Herstellervorschrift in die "Technische Dokumentation" einzufügen.
Bei einem evtl. Wechsel des Wärmetauschers muss das Schild "Originalersatzteil" mit dem Einbaudatum nach wie vor neben dem Typenschild des Heizgerätes angebracht werden.
Generell keine zeitliche Austauschpflicht besteht für Wärmetauscher, welche die Kühlflüssigkeit erwärmen.
Schadhafte Wärmetauscher sind unabhängig vom Alter auszutauschen.