Wie hoch ist die zul. Höchstgeschwindigkeit auf der A2 von Berlin in Richtung Hannover bei km 68,8
Es geht um eine Kollision mit einem von einem Sattelschlepper verloren gegangenem Holzstück
Was hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit damit zu tun?
Die Haftungsfrage ist hier eindeutig geregelt, die zHg ist ohne jeden Einfluss darauf.
Vorrangig gilt §3 Abs.1 Satz3 StVO:
"Der Fahrzeugführer ...
Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann."
Verliert jemand Ladung, so dass sie unmittelbar vor das Fahrzeug FÄLLT und ein Anhalten nicht mehr möglich ist, haftet der LKW zu 100%
Liegt bereits die Ladung auf der Fahrbahn, dann kommt es zu einer Schadensteilung, üblicherweise 50:50. Ist aber immer eine Einzelfallbetrachtung, bei der u.a. auch die Größe des Gegenstands und dessen Erkennbarkeit eine Rolle spielt:
Teilschuld LKW wegen unzulässig verlorene Ladung
Teilschuld PKW wegen Missachten des Sichtfahrgebots und damit zweifelsfrei mit einer unzulässig hohen Geschwindigkeit gefahren.
Die zHg ist immer nur das maximal Zulässige, wenn alles andere optimal ist, also auch die tatsächliche Sichtweite so hoch ist, dass man mit dieser zHg auch noch vor einem Hindernis anhalten kann.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit ist nicht das, was man "immer" fahren darf, sondern das, was man maximal fahren darf, wenn nichts anderes eine geringere Geschwindigkeit notwendig macht. ZB. Fahrbahnglätte oder die reduzierte Sichtweite bei Dunkelheit oder ...