Parken auf Behördenparkplätzen
Vor Jahren wurde ein Erlass in Baden-Württemberg, wonach zu dienstfreien Zeiten die Behördenparkplätze auch von Nicht-Bediensteten benützt werden können. M.W. ist dieser Erlass nicht aufgehoben worden.
Wer kann mir dazu was sagen?
Soweit ich weiß ist das noch in Kraft.
Bin mir da aber nicht sicher, da ich in Brandenburg lebe.
Einfach mal beim Landratsamt nachfragen, aber nicht nur nach der Aufhebung, sondern auch nach diesem Erlass selbst.
So ganz passt da was nicht.