Kann man mit einem LKW zugelkassenen Kombi Sonntags fahren
Es ist ein Iveco 3,5 mit Schwingsitzen und muß deshalb als LKW zugelassen werden, wir benutzen dieses Fahrzeug als Zugfahrzeug für einen Wohnwagen und wollen natürlich auch Sonntags fahren können. Was kann man da machen?
Also, wegen einem Schwingsitz braucht kein Fahrzeug der Welt als LKW zugelassen werden.
Aber nun zu Deiner Frage:
Können, kannst Du, wenn Du kannst, aber dürfen, darfst Du nicht.
Solo LKW bis 7,5 t z.G.G. dürfen Sonntags fahren.
ein LKW mit zulassungspflichtigem Anhänger darf grundsätzlich nicht fahren. Egal mit welchem z.G.G.
Das gleiche Fahrzeug bis 3,5t z.G.G. mit einer PKW- Zulassung darf am Sonntag fahren.
Du kannst nur das Fahrzeug als PKW umrüsten:
also in den Laderaum Sitze einbauen, Gurte einbauen, Fenster einbauen ( wenn sie nicht schon im Auto sind), Trennwand zum Fahrerhaus ausbauen, wenn vorhanden.
Alles vom TÜV abn. und eintragen lassen.
Allerdings würde ich vor Umbau zum TÜV fahren und mir genaue Anweisungen geben lassen, dann gibt es bei der Abnahme kein böses erwachen.
Aber Achtung ein PKW ist in der KFZ- Steuer wesentlich teurer!!!!!!
MfG.
rama
Genau sooo isses: Sonntags muss der Wohnanhänger zu Hause bleiben, wenn er hinterm Kleinlaster hängt ...
oder Du hängst das Teil an 'nen PKW mit Zigeunerhaken; dann darfste wieder
Wenn die Rennleitung Dich Sonntags mit dem LKW-Gespann erwischt, darfst Du stante pede abkuppeln und den Wohnanhänger am nächsten Werktag abholen.
"Ticket" gibt's natürlich obendrauf.
PS: Was mich noch interessieren würde: What-the-f... ist ein "zugelkassener Kombi" .. ich kenn' nur zügellose Autofahrer - und Pferde ... zwischen denen gibt es hirnmäßig allerdings keinen nennenswerten Unterschied - außer dem Volumen vielleicht fg
--- Kleines Spässken zum Wochenende ---
Falls du allerdings Schausteller bist, darfst Du sonntags LKW mit Wohnanhänger fahren.
Das mit dem Schaustleler ist evtl. sogar leichter als mit der Umtragung zum PKW...
Dass mit dem LKW zugelassenen Fahrzeug mit Anhänger, egal wieviel zulässiges Gesamtgewicht, nicht gefahren werden darf ist falsch.
Zwei Beispiele:
1.Ein Sprinter 2,8t als PKW zugelassen mit Anhänger, darf Sonnatgs nicht fahren, da es sich nicht um einen PKW handelt!!!
2.Ein Vito als LKW zugelassen mit Anhänger, darf Sonntags fahren, da es sich eventuell um einen PKW handelt.
Grundsätzlich habe ich zahlreiche TÜV Stellen befragt und keiner konnte eine genaue Antwort geben. Es gibt aber fünf OLG Gerichte, die genau erklärt haben, warum es wie ist!
Fahrzeug muss nach M1 Richtlinie beschaffen sein!
Die Zulassung gilt nur am Tage der Zulassung, nicht aber welchen gebrauchten Zweck damit befolgt wird. So könnte ein Sprinter mit 3,5t und mit ca 1,8t Steinen beladen als PKW zugelassen 180 km/h fahren dürfen. Was für ein Geschoß dass ist!!!
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