Wie lautet die Werksvorgabe für die Reparatur eines defekten Automatikgetriebes beim VW Touran
Was für Werksvorgaben?
Hallo,
meine VW Werkstatt kann trotz div. Reparaturversuche das ruckelnde Getriebe nicht reparieren, zahlen soll ich aber trotzdem. Wer kann mir sagen, wie die VW Werksvorgaben bei der DIagnose und Reparatur für ein Automatikgetriebe beim Touran lauten?
Danke
-Welches Automatikgetriebe? Wandler o. DSG?
-Um welchen Motor handelt es sich? 2.0 FSI?
es ist kein DSG, normales Automatikgetriebe AG6, also 6 Gang, 2.0 FSI. Hilft das?
Hi, bei Reparaturen, die öfter vorkommen, wo es statistische daTEN gibt, schreibt der Hersteller vor, wie zu verfahren ist, weil so der Fehler am schnellsten gefunden wird. D.h. eine Diagnose, die vielleicht aufwendig wäre, wird gespart, macht die Reparatur schnell und billig. Weicht die WErkstatt davon ab, muß man nicht zahlen, wenn der Reparaturversuch erfolglos blieb. Hat die Werkstatt analog der VOrgabe gehandelt, und der Versuch blieb erfolglos, habe ich Pech ghabt und muß zahlen.
Die Einschätzung, wann eine Werkstattrechnung zu bezahlen ist und wann nicht, ist so nicht richtig. Da gibt es klare Definitionen, die deutlich anders sind.
Auch die Interpretation von eventuell! existierenden Vorgaben zur Fehlersuche anhand von Symptomen und Messwerten und dann auch noch den
Anleitungen für Reparaturen ist ebenso nicht ganz richtig.
Ein Vermischen von den drei Dingen führt dann komplett auf den Holzweg. Das Eine hat mit den Anderen weder fachlich (Fahrzeugtechnik) noch juristisch (berechtigter Anspruch) etwas zu tun.
Hallo,du widersprichtst mir (bzw. der Rechtsberatung des ADAC), ist okay, aber sag mir doch dann auch, wie es deiner Meinung nach richtig ist. Für mich stellt sich die Frage, ob ich 6000€ zahle, einen Teil davon oder nichts. Ist also wichtig für mich zu wissen, wie es tatsächlich ist.
Tatsache ist, dass alle drei Dinge - Kostentragepflicht, Fehlersuchanleitung, Reparaturanleitungen - nichts miteinander zu tun haben.
Es gibt Schnittstellen und Schnittmengen, in der eine reale Situation zu bzw. in zwei Themenbereiche passt, aber es gibt weder zwingende Abhängigkeiten, direkte Verbindungen oder gegenseitige Ausschlüsse untereinander.
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Kostentragepflicht,
verschiedene Ansatzpunkte, die aber immer zu selben Ergebnis führen, zwei beispielhaft genannt:
Der Kunde hat die Kosten zu tragen, wenn die durchgeführten Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt wurden. Ob die Arbeiten am Ende auch das gewünschte Ergebnis erbracht haben ist dabei unerheblich.
Dass in komplexen Umgebungen Fehler trotz korrekter Arbeitsausführung nicht (vollständig) aufzuspüren und nicht (vollständig) zu beseitigen sind, liegt weder in der Verantwortung noch in der Haftung der ausführenden Werkstatt. Die notwendigen Aufwendungen hat der Auftraggeber zu erstatten.
Dieses "sach- und fachgerecht" bedeutet, dass zu jedem Zeitpunkt nach den für diesen Bereich geltenden Regeln der Technik die richtigen Entscheidungen getroffen werden und mit dem richtigen Werkzeug die Arbeiten ausgeführt werden.
Was eine "richtige Entscheidung" ist, richtet sich nach den zu diesem Zeitpunkt der Entscheidungsfindung vorliegenden Fakten.
Binsenweisheiten, wie "hinterher ist man immer schlauer" gelten nicht, was man hinterher weiß, ist nie das, was man vorher wusste.
Gibt es mehrere Möglichkeiten, ist die Variante zu wählen, die mit großer oder größter Wahrscheinlichkeit zum gewünschten Ziel führt.
Dinge, die sich hinterher als falsch - genauer: nicht zur gewünschten Lösung führend - herausgestellt haben, können zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung absolut korrekt gewesen sein.
Ärgerlich ist dabei die (Tat-)Sache, dass sich reale Fehler nicht zwingend an Statistiken und Wahrscheinlichkeiten richten. Wenn es zu 80% der Sensor A ist, bleiben immer noch 20% für den Sensor B.
Dann sollte man bei Wahrscheinlichkeiten auch wissen, was sie wirklich aussagen: Wenn man in einer Fehlersuche 3 mal einer 80% Wahrscheinlichkeit gefolgt ist, ist man mit fast 50% Sicherheit auf dem absoluten Holzweg.
Bei 80% von 80% von 80% steigt nicht die Wahrscheinlichkeit dem gewünschten Ziel immer näher zu kommen, sondern die Wahrscheinlichkeit das gewünschte Ziel zu verfehlen.
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Damit ist man dann auch bei der möglichen Schnittmenge zu einer "Fehlersuchvorgabe".
Es gibt keine starre Suchvorgabe für ein allgemeines Phänomen. "Ruckeln" kann Dutzende, völlig verschiedene Ursachen haben. Diese "starre" Suchvorgabe ist eine riesen Baumstruktur mit ebenso Dutzenden Verästelungen, durch die man sich in Einzelschritten und Einzelentscheidungen anhand von zu dem jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Messwerten nur durch Wahrscheinlichkeiten, Varianten und Möglichkeiten hangelt.
Und nun kommt zu allem auch noch die Bewertung nach "fachlich falsch" (muss nicht bezahlen) oder "fachlich richtig" (muss bezahlt werden), als Verständnisbeispiel:
Wohnungswechsel, in der neuen Wohnung müssen neue Tapeten ran, es findet sich eine fachlich korrekte Renovierungs-Anleitung, nach der zuerst das Schlafzimmer und danach das Wohnzimmer tapeziert werden soll - steht in einer anerkannten Fachanleitung so drin und ist sicherlich völlig korrekt.
Aber ist es jetzt fachlich falsch, wenn zuerst das Wohnzimmer und danach das Schlafzimmer tapeziert wird, braucht man den Malermeister nicht mehr zu bezahlen, weil er "nicht fachgerecht" gearbeitet hat. Oder wenn er zum Streichen der Fensterrahmen nicht gem. Anleitung mit dem Pinsel Borste-Nr.3 sondern mit Quaste-Nr.5 gearbeitet hat?
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Als Endergebnis zu Deiner Frage:
1) Fachlich richtig ist vieles, auch viele Dinge, die nicht in einer "Anleitung" stehen - und dann bezahlt werden müssen
2) Selbst das penible Einhalten einer noch so genauen "Anleitung" muss nicht zwingend zu einem Reparatur-Erfolg führen
Das, was Du hier suchst, ist nett und vielleicht auch ganz interessant, aber bringt Dich keinen Millimeter näher zu der Antwort Deiner Frage, ob eine Reparaturrechnung zu bezahlen ist oder nicht.
Hallo,
vielen Dank für deine ausführliche Erklärung.
Gruß