Ich möchte das Auto meiner zukünftigen Schwiegertochter anmelden
Ich habe jezt folgendes Problemb. Die Tochter meines Sohnes möchte heute Nacht ohne Umeldung des Autos in Urlaub fahren und Ich soll diese Auto erst am Montag ummelden. Ich habe laut Ausssage alle Papiere, aber ich bin mir mir nicht sicher.
oha! Da wär ich vorsichtig!
Wenn das Auto auf dich zugelassen ist, kein Problem! Dann wartet einfach bis Sie wieder da ist!
Mit dem Auto schon Rumfahren, wenn es auf jemand anderem zugelassen ist, ist schon blöd!
Was is z.b. bei einem Unfall??
Und is bei den Unterlagen, für die Ummeldung überhaupt ne Vollmacht dabei das du das Auto in ihrem Namen anmelden darfst?
Eine Unterschriebene Einzugsermächtigung für die Steuern ??
ICh würd mit der Fahrt in den Urlaub bis Montag nach der Anmeldung warten!
Is in jedem Fall sicherer
Ist das Fahrzeug zur Zeit im gleichen Kreis angemeldet? Bei verschiedenen Kreisen brauchen Sie die Kennzeichen.
Ihre Enkelin will ohne KFZ- Schein in Urlaub fahren, wenn möglich auch noch ins Ausland? Denn den brauchen Sie ja bei der Ummeldung.
Innerhalb der Familie würde ich mit der Ummeldung bis nach dem Urlaub warten, es sei denn, Ihre zukünftige Schwiegertochter hat Einschränkungen bei der Versicherung angemeldet.z.,B. nur alleine Fahrer - der Versicherungsnehmer,
Keine Fahrer unter 23 Jahre- und Ihre Enkelin ist vielleicht unter 23 Jahre usw.!?
Sonst brauchen Sie:
Zulassungsantrag, unterschrieben.
Abbuchungsvollmacht mit Konto Nr. u. Bankleitzahl zur Abbuchung der KFZ- Steuer - unterschrieben.
Zulassungsbescheinigung 1 ( KFZ- Schein)
Zulassungsbescheinigung 2 ( KFZ Brief)
Personalausweis Ihrer Enkelin ( braucht sie den nicht im Urlaub?) oder Meldebescheinigung zur Vorlage beim StvA. vom Einwohnermeldeamt.
Versicherungskarte oder Versicherungsnummer
AU Bescheinigung
Kennzeichen nur bei Ummeldung aus anderem Landkreis.- dann muss das Fahrzeug bei manchen Zulassungsstellen auch vorgeführt werden.
ich glaube ich hab nun alles, oder?
MfG rama
Auf wen ist das Fahrzeug denn momentan zugelassen?
Mal angenommen, man hätte es gerade gekauft, von einem Fremden und dieser Verkäufer war so BLÖD und hat euch das Fahrzeug angemeldet übergeben.
Selber Schuld!
Es braucht, sämtliche Fahrzeugpapiere, die von ihr unterschriebenen Abbuchungserlaubnis für die Kfz-Steuer, eine von ihr unterschriebene Vollmacht, damit das Fahrzeug auf ihren Namen zugelassen werden kann, die Versicherungsbestätigung und wenn es sich um einen anderen Landkreis handelt, natürlich auch die "Nummernschilder".
(Gut, steht schon alles da. Man kann es aber nicht oft genug wiederholen!)
Mein Tip. Frau verschiebe ihren Urlaub um ein bis zwei Tage und erledige die Ummeldung persönlich.
Von der neuen Versicherung würde ich mir schriftlich das gebuchte Paket bestätigen lassen, TK oder VK!!
Das wird schon deshalb kritisch, weil auch bei einer Ummeldung auf eine andere Person im gleichen Zulassungsbezirk mindestens der bisherige Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil1 eingezogen und eine neue Zulassungsbescheinigung auf den Namen des neuen Fahrzeughalters ausgestellt wird.
Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks müssen zusätzlich die bisherigen Kennzeichen zum Entstempeln vorgelegt und Neue geprägt und gestempelt werden.
Zumindest müsste "Madame" dann OHNE JEGLICHE FAHRZEUGPAPIERE in Urlaub fahren; dann vielleicht auch noch ins Ausland?! ... und für den Fall, das neue Kennzeichen benötigt werden, sogar ohne Nummernschilder fg
Kurz und gut: Sie macht sich in jedem Fall einem Vergehen gegen die StVZO schuldig; evtl. sogar strafbar, weil sie zumindest zeitweise ohne Versicherungsschutz durch die Lande gondelt.
Die weiteren nötigen Unterlagen wurden ja bereits von den Vorpostern benannt.