Diesel LKW zulassung Grüne Plakette ist aber Rot, Betrug?
habe ein Fahrzeug Diesel in Ebay ersteigert auf dessen Scheibe die Plakette Grün klebte und in der Beschreibung ganz fett und groß vermerkt war das es eine Grüne Plakette hat
Als ich den Wagen holte und anmelden wollte musste ich mit bedauern feststellen das die Rote Plakette bekommt.
Habe den Verkäufer kontaktiert und er meinte nicht davon gewußt zu haben und die Grüne von einer Freien Werkstatt bekommen hat...ich sagte vielleicht ist das ein irrtum der Verkäufer will aber davon nichts wissen....darauf folgendes habe ich ihm eine negative bewertung in ebay verpasst und mich auf dem weg zu Rechtsanwalt gemacht, ich dachte noch eine strafanzeige gegen betrug zu stellen, dies meinten baer das wahrscheinlich die staatsanwaltschaft wegen irrtum fallen lassen würde....so bin ich zum Rechtanwalt gegangen ...hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht und wie ist das dann ausgegangen?
Bin gespannt was rauskommt.
Strafanzeige würde sehr wahrscheinlich eingestellt werden. Betrug setzt Vorsatz im Wissen voraus, aber sich irren ist straffrei.
Bedeutet aber nicht zwangsweise, dass hier keine Schadensersatzansprüche existieren, es ist "nur" keine Straftat begangen worden.
Ob hier nun eine Rückabwicklung bzw.Rücktritt erfolgen kann oder auch nicht möglich ist, liegt an vielen, einzeln zu überprüfenden Details, aber da sollte Dein Anwalt doch Auskunft geben können, genau dafür ist er doch da.
Hallo danke Hosenmatz für die schnelle antwort...ja irren ist straffrei und auch menschlich..dieser meinug teile ich auch mit dir, dennoch kann dies auch ausgenützt werden um straftaten zu decken.....man braucht nur ein bisschen schlau sein und schon genug dies das der stattsanwalt sich nicht die mühe machen wird auf die details zu gehen. solche fälle befinden sich auf dessen schreibtisch haufenweise und alltäglich kommen immer neue anklage dazu...tendenz also steigernd ..ich frag mich nur wenn dies der fall ist wozu ist es mit de plaketten so wichtig wenn dann letztendlich nicht mal die polizei genau hinschaut oder hinschauen kann.....angeblich irren sich viele und immer wieder....soll ich jetzt den leid tragend sein nur weil sich einer irrt???....fakt ist: der verkäufer hätte niemals den tatsächlichen preis erzielt wenn in der anzeige rot statt grün geschrieben hätte...und vorallem hätte ich auch nicht mitgeboten...ob sich der gute mann sich geirrt hat ist das meine meinung nach seine sache...ich möchte nur mein Geld zurück was er irrtürmlicher weise eingesteckt hat....wo ist hier das Problem wenn er sein irrtum einsehen würde und sein auto zurück nimmt?? als ebay handelde wenn mir solche ein irrtum passieren würde...wäre einfach keine frage gewesen. ich hätte mich entschuldigt für den entstandenn ärger aber alles spricht dafür das er nur froh ist sich davon befreit zu haben...ich finde nur unfair und unkorrekt das ich das doppelte bezahlt habe als es wert ist....wo kommt man den auf diese art und weise hin?....irren ist menschlich ja!! in diesem fall der fehler wäre aufzuheben also nicht unmöglich, es sei denn der mensch bleibt auf die strecke zurück und vorwärtz sich nur ein zombi bewegt..:-))...ja dann habe nicht nur ich verloren....
Ich hatte doch geschrieben, dass ein Straftatbestand völlig unabhängig von einer zivilrechtlichen Schadensersatz-Forderung ist.
Selbst wenn ein Straftatbestand begangen wurde, bedeutet dies nicht, dass daraus automatisch Schadensersatzansprüche entstehen.
Schadensersatz ergibt sich aus dem BGB oder HGB und betrifft die Haftung. Strafe ergibt sich aus dem StGB und betrifft den Täter. Das sind zwei völlig unabhängige Geschichten.
Immer lustig, wenn das Opfer eines Straftäters nach dessen Verurteilung lachend aus dem Saal kommt und dann das Lachen mit lautem Knall auf den Boden fällt, wenn der Anwalt davon spricht, dass man nun Klage auf Schadensersatz einreichen muss, dies dann aber auch zu "gewinnen" hat, aber die Aussichten auf Gelderhalt sehr gering sind, weil der Täter aufgrund der erhaltenen Verurteilung nun die Geschäftstätigkeit entzogen ist und aufgrund der hohen zu zahlenden Strafe vermutlich dann kein Geld mehr für den Schadensersatz über hat.
Man sollte auch etwas mit irgendwelchen Unterstellungen vorsichtig sein, dass die allgemeine Unschuldsvermutung in Deutschland ein Nachteil ist.
Schon mal überlegt, ob Du ansonsten nicht selber im Bau verrotten würdest, weil Dein Nachbar etwas behauptet, von dem Du nicht das Gegenteil, eine "Nichttat" beweisen kannst.
Beweise Du doch mal, dass Du kein Betrüger bist, objektiv nachvollziehbar und Dich nicht nur hinter der Unschuldsvermutung versteckst.
Und jetzt bitte nicht aufblasen, das ist exakt das Selbe, was Du von Deinem Verkäufer hier öffentlich behauptest und auch noch Verständnis und Fürsprache für diese Idee sammeln möchtest!
???? ich glaub du setzt auf dem falschen pferd...von welche nachbarn redest du???? eine strafanzeige habe ich auch noch nicht gestellt aber auch nur weil mein gesundes menschenverstand schon selber gesagt hat wer am ende wirklich davon verdienen wird, dazu brauche ich z.b kein gesetz buch....und für mich ist das absolut nicht das selbe wie du das siehst, .simple beispiel.....wenn ich mit rot über den ampel fahre und dabei andere menschen in meine unachtsamkeit schade zufüge. kann auch danach nicht behaupten upps ich hab grün gesehen, sorry deswegen habe ich mich verirrt, ich bekomme dafür erstmal eine saftige strafe, paar punkte in flensburg und und und...ist das für dich auch ein beispiel??? es gibt sicherlich unzählige beispiele das ich dir auch finden wurde bezuglich diese sache, sprich "unachtsamkeit" oder " ich wusste es nicht", für manche fehler gibt es kein pardon, ich find nur bescheurt sich zu streiten wenn die fronte klar und deutlich sind aber nein dazu bracuhen wir immer das gesetzt weil selber können wir nicht unterscheiden gel was richtig oder falsch ist....ist es so??... es wäre absolut kein Problem wenn der gute mann sein scheiss zurück nehmen wurde und sein fehler selbst einsehen würde..die sache wäre dann erledigt..rechtsanwälte, gerichtsäale und und und wären garnicht nötig...kapierst du?? hörst du klingeln in deinem kopf??..in diesem fall diejenige das verrotten würde aufgrund der unachtsamkeit einer sich irrenden verkäufer, wäre nicht der verkäufer sondern der käufer verstehst du??...auf gut deutsch ich bin die angearschte, die geschädigte...und ursprunglich habe ich hier nur eine frage gestellt ob jemad ähnliche ERFAHRUNGEN gemacht hat und was daraus tatsächlich geworden ist!!!!!!!...und sowie du redest hast in diese richtung keins gemacht also hdk...vielleicht kennst dich ein bisschen in bgb hgb stbg aus aber das war auch nur....
Was möchtest du denn jetzt konkret??????? Ich kann, selbst nach der Diskussion mit hosenmatz, immer noch keine Frage erkennen. Hill
die frage ist: hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht??...ein auto gekauft zu haben, auf denm kaufvertrag steht ausdrucklich geschrieben "verkauft mit grüne plakette" aber die zulassungstelle will mir eine rote geben wegen ein angebliche irrtum des verkäufer habe ich jetzt ein auto ergattet das 1. die hälfte billiger hätte ibekommen können und ich nirgends fahren kann weil überall mittlerweile grüne zone ist...so...ich wollte dann das auto zurück bringen und mein geld wieder haben und der verkäufer meint es wusste nichts davon ...ok ist mir vollkommen egal ob er es wusste oder nicht...fakt ist er verkauft mir äpfel für kartoffel..:-)) ok? ..wenn ich den zivilrecht streit verfahren hingehe bekomme ich mein geld wieder zurück ja oder nein?....
ja er will das auto eben nicht zurück...obwohl als ich dort ankam um es abzuholen ...ein gefühl in mir strebte sich dagegen...ich wollte sie nicht kaufen...aber bei ebay ist so ein kaufvertrag laut bekannt recht bindend...somit drohte er mich mit schadeersatzt klagen und und....nach 2 stunden hin und her hab ich dann der kaufvertrag unterschieben...noch erinnere ich mich sein dreckiges lächeln als er das geld in der hand hielt....spätestens an der zulassungstelle verstand ich welche freude sich hinter diesen eine lächeln verbirgte....so ein mist.....ich hatte ein freund dabei als zeuge und mithelfer aber selbst er wäre auf sowas nie drauf gekommen das die plakette falsch war....
Und wenn es so wäre??????? Hill
was wenn so wäre??? wäre was??...
Zitat:
"..wenn ich den zivilrecht streit verfahren hingehe bekomme ich mein geld wieder zurück ja oder nein?...."
Auch wenn Dir die Antwort nicht gefällt:
Anhand der von Dir genannten Dinge ist diese Frage nicht zu beantworten, es kann sein, es kann aber auch nicht sein.
Es lässt sich nicht mal eine Einschätzung vornehmen, ob es mehr zu 50:50 oder 95:5 oder 5:95 tendiert.
Eine "falsche" Plakette ist ja interessant, aber da fehlen noch einige weitere Zusammenhänge, die ganz elementar für die eine oder auch andere Richtung sind.
Das fängt schon bei der Sachlichkeit Deiner Beiträge an:
Es mag ja sein, dass Dich die aktuelle Situation maßlos ärgert, aber wie ist wohl Deine Glaubwürdigkeit, wenn ein Großteil Deiner Erläuterungen völlig unsachlich sind?
Du verweist auf einem Irrtum durch den vorhergehenden Eigentümer. Du vergisst dabei aber, dass die Plakette nicht von ihm selbst stammt, sondern durch eine Werkstatt oder Prüforganisation ihm erteilt wurde.
Egal wie ein ehemaliger Fahrzeugeigentümer sich nun irrt, er trägt für eine falsche Plakette keine direkte Verantwortung, sondern derjenige, der diese ausgestellt hat.
Es ist die gleiche Situation wie bei einem sogenannten "Gefälligkeits-TÜV", bei dem nicht der Fahrzeughalter, sondern der Prüfer etwas "nicht richtig macht".
Für den Bereich des "Gefälligkeits-TÜV" gibt es genügend Urteile, wo zwar der Käufer eines derartigen Fahrzeugs auch Schadensersatzansprüche hat, aber nicht gegen den Verkäufer, sondern gegen den nicht korrekt arbeitenden Prüfer, bzw. gegen die Organisation, für die er tätig war.
In Deinem Fall bedeutet das, dass nicht nur die Frage nach "habe ich" oder "habe ich keine" Ansprüche vorhanden ist, sondern auch die Frage: "wenn ich Ansprüche haben sollte, gegen wen habe ich die dann". Mag ja sein, dass Du Ansprüche hast, allerdings wird "der Falsche" dafür sicherlich nicht eintreten müssen.
Hier sind viele weitere Details sachlich zu ermitteln und professionell zu prüfen zu bewerten, zB.:
Was steht im Kaufvertrag. Ein veröffentlichtes Angebot ist auch interessant, aber der Kaufvertrag hat eine erheblich höhere Priorität. Zwischen den beiden Dokumenten ist ein Zeitraum, in dem Dinge besprochen werden und sich Gegebenheiten verändern können, die dann im Kaufvertrag per Unterschrift als akzeptiert gelten.
Besonderheit Ebay, der Auktionszuschlag gilt zwar als Kauf, aber es gibt deutliche Unterschiede in der Bewertung und Rechtsprechung bei der "Absolutheit eines Kaufs" zwischen alten Socken und einem Kraftfahrzeug.
Ist der Verkäufer ein Händler oder eine Privatperson, je nach dem unterscheiden sich die Verantwortungen, Auskunftspflichten, Genauigkeiten und auch Ausdrucksweise von gemachten Angaben ganz erheblich. Bedeutet aber nicht, dass ein Privat-Verkäufer den größten Quatsch schreiben darf, ohne dass es Folgen für ihn hätte.
Auch ein Käufer hat Verantwortungspflichten, kommt er denen nicht nach, auch wenn er sie nicht kennt, entstehen daraus keine "Freischeine" oder erhöht sich die Verantwortung oder Haftung auf den Verkäufer.
Viele Dinge und noch einige mehr, die überprüft werden müssen und erst nach deren Prüfung eine halbwegs seriöse Einschätzung Deiner "einfachen Frage" ermöglichen.
ok, kann schon sein das ich mich falsch ausdrücke weil deutsche sprache schwieriger sprache ist, das heisst aber nicht das ich blöd bin, hab in mein ganzes leben noch nie ein rechtsanwalt gebraucht um auf mein recht zu kommen wenn ich meinerseitz einer sah, diesmal aber habe ich mit ein "möchte gerne schlau sein" zu tun, ...also ich hab mich ein bisschen schlau gemacht und folgendes erfahren...nehmen wir an die werkstatt gibt den fehler zu, diese plakette irrtürmlicherweise ausgehändigt zu haben das nicht ordnungsgemäß diesen einen fahrzeug zugeteilt hätte werden sollen....der gute man ist jetzt mit der falsche plakette ca 3 monate damit gefahren...kein schwein kontrolliert den mann, er hätte das ganze jahr damit fahren können und keiner hätte es gemerkt und angeblich wird man von verkehrsornung gestraft dafür.....in wahrheit kummert sich keiner wirklich, verstehst du? mir hat sogar dekra gesagt.." ist doch egal wenn die grüne schon drauf steht fahren sie doch damit".....jaaa!!! das gesetzt beehlert aber das wenn sie erwischt werden mit eine falsche plakette in die umweltzone unter umstände sogar sogar ihnen der führeschein entzogen werden kann..bzw sogar strafrechtlich verfolgt werden...usw usf......entschuldige aber dann kann ich (ironisch) das selbe machen oder? und wenn ich dann erwischt werde sage ich einfach ich wusste es nicht, die werkstatt hat es mir dies gegeben...darauffolgende bestätigt die werkstatt irrturmlich ein fehler gemacht zu haben und der fall ist geschlossen...keiner wird bestraft so leicht ist das und ich die ganze zeit dachte ich muss mcih daran halten???...also wenn immer wieder die selbe klage, immer wieder der selbe beschluss solche fälle enden, wozu dann die umweltzone???...bis alle wissen davon und die grüne plakette eigendlich in wahrheit nur schein sein wird.....du sagst dann glaubwürdig?? ist das glaubwurdig?? schau dich ein bisschen rum und du wirst merken das lauter LKW diesel unterwegs mit grüne plakette sind und die polizei kann sich ja nicht alle schlüsselnummer merken...was für ein pech aber auch!!!...im grunde wissen es alle und jetzt weiss ich es auch wie das mit der plakette funktioniert....und du nennst mir diese verordnungen gemäß die gesetzten über die plaketten, glaubwurdig??? wenn es schließlich kein schwein, kontrolliert, geschweige denn es wirklich interessiert???? hast du nichts gemerkt wie lauter verirrte bürger durch die gegen fahren mit der falsche plakette auf die scheibe?? ...hey, wie wärs mit abschaffen der umweltzone?? ....so wie ich gerade erfahre, es ist nicht kontrollierbar dann schafft dieses gesetzt hergott doch mal ab!!!!oder hat das land nicht genug probleme??...entschuldige mich aber auch....
ja du hast recht, diese geschichte ärgert mich maßlos.....
der verkäufer ist ein privat person, der kaufvertrag ist ein der üblichen was man beim tüv homepage heraus drucken kannst...ansonst ist nichts besonders weiter vermerkt...auch nicht verkauft wie gesehen oder so...nur name und vorname seine ehefrau, das es unfallfrei ist die kmstand und der kaufpreis, unterschrift und datum...mehr steht nichts drinn...in diesem fall steht in die anzeige von ebay alles genau beschrieben, normalerweise hätte er mit rote plakette ein anderer preis erzielt höchstens 1000 euro oder so, mit grün habe ichs für 1500 bekommen, deshalb hab ich auch mitgeboten.....verstehst du?.....das ärgert mich klar sehr.... es ist auch mein geld ok??
Was hat der ganze Kram jetzt mit der Lösung Deines Problems zu tun?
Was hat eine nicht durchgeführte Kontrolle damit zu tun, wenn Du doch in eine hinein gerätst und es dann richtig übel wird?
In Berlin gibt es derzeit immer noch eine Großkontrolle pro Woche im Innenstadtbereich, wo "falsche" Plaketten überprüft werden.
Eine Selektion ist nicht sonderlich schwer, ein älteres Fahrzeug mit Dieselmotor ist ein gern gesehener Gast für eine genauere Betrachtung. Insbesondere, wenn nur noch grün erlaubt ist und so ein Fahrzeug eher nicht mehr möglich sein kann.
40 Euro plus 23,50 für Kosten und Gebühren plus ein Punkt, Verbot der Weiterfahrt und am Ende der Kontrolle dann im Pult und in Polizeibegleitung auf dem kürzesten Weg aus der Umweltzone heraus; da fällt dann auch vielen das Lachen aus dem Gesicht. Abgesehen vom Schreiben der Staatsanwaltschaft wegen Ermittlungen aufgrund einer vermuteten Straftat.
"Unentdeckbar" oder "nichts passiert" - wie kommt man darauf. Derartige "Informationen" gehen eher von Leuten aus, die Fahrer von derartigen Fahrzeugen in eine Falle locken wollen.
Trotz alledem verändert aber alles nichts an der Situation, in der Du steckst und vermutlich ohne anwaltliche Hilfe nicht sonderlich weiter kommen wirst.
ah jetzt diskutierst du wohl und genau da wollte ich dich haben! im grunde gibst mir auch recht....weil es ist doch sehr wichtig ob das fahrzeug eine rote oder grüne plakette hat....fakt ist: ich habe auf eine anzeige geboten das ausdrucklich von ein fahrzeug mit grüne plakette handelte sonst hätte ich nicht geboten...stattdessen habe ich ein fahrzeug mit rote plakette bekommen das ich nicht in meine gegend fahren kann.....was gibt da bitteschon zu streiten wer recht hat oder nich???... andeutig ist das ich nicht erhalten habe was ich ausdrucklich gekauft habe punkt basta....der fall ist geschlossen!!!!! dankeschon allerseitz, die welt geht vorwärts und alle knoten früh oder später, kommen so oder so ans kam....also freut dich des leben es wird alles wieder gut ....hoffe ich doch zumindest auch für mich.....aufwiderhören
Natürlich ist rot oder grün relevant, das habe ich nie bestritten.
Allerdings ist die von Dir durchgeführte Reduktion auf ein "Umtauschrecht" allein basierend auf eine fehlerhafte Angabe einer Privatperson in einem Ebay-Angebot deutlich zu kurz gesprungen.
Ich verstehe nicht so ganz, wie es Dir gegen den Verkäufer weiter hilft, wenn Du mich "irgendwohin" bekommen hast. Unabhängig wo ich nun bin oder nicht, hast Du Dich nur im Kreis gedreht.
Aber wenn es Dir in Deiner Situation gegenüber dem Verkäufer etwas nutzt, dass ich nun wo auch immer mich virtuell befinden sollte, dann werde ich da natürlich für Dich sein.
:-)) das hast aber jetzt wirklich nett und einfühlsam gesagt..:-)....was schrieb ich heute? es wird alles wieder gut!!!...und mit demut gebe ich zu das ich manchmal selber ein trottel bin aber ich glaub der gute mann ist doch noch zu vernuft gekommen....:-).....mit mir kann man doch reden oder???..:-)) danke Hosenmatz...baer sorry was ist das für ein name??
schon schwer, wenn man seine eigenen Fragen nicht mehr kennt!!!! Hill
Habe bei der Fa. Zal in Nürnberg einen LKW mit grüner Plakette gekauft. Er war in mobile.de abgebildet mit dieser, jedoch im Feld " Plakette " war nichts eingetragen. Habe den Verkäufer am Telefon 2 x gefragt ob die Plakette stimmt, er hat jedesmal ja gesagt. Als ich den LKW dann geholt habe gab es einen KV unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.....ist ja normal. Nachdem ich den LKW dann zu Hause hatte, hat sich herausgestellt das wir ihn für unsere Spedition so gar nicht nutzen können....kein Problem, dachte ich.....stellte den LKW also wieder in mobile.de zum Verkauf ein, natürlich mit grüner Plakette im Bild und auch im Feld " Plakette " grün eingetragen. Es kam dann jemand und kaufte das gute Stück. Als dieser 2 Tage später den LKW zulasssen wollte stellte sich heraus das er nur eine gelbe Plakette haben dürfe. Ich also wieder bei Zal angerufen und nachgefragt ob wirklich grüne Plakette....Antwort ja......Da dies nicht stimmte musste ich meinem Käufer die Umrüstung auf grüne Plakette bezahlen. Habe dann versucht von Zal in Nürnberg mein Geld wieder zu bekommen. Dieser hat vor Gericht dann aber behauptet, dass er mir das mit der gelben Plakette geasagt hätte. Den Richter hat auch die grüne geklebte Plakette nicht interresiert, da ja die Gewährleistung ausgeschlossen war, und Zal keine schriftliche Beschaffenheitserklärung, sprich im KV geschrieben hatte das der LKW eine Grüne Plakette hätte abgegeben hatte. Seit also vorsichtig was im KV steht, nur das zählt. Ich werde auf jeden Fall nie wieder bei der Firma ZAL Nutzfahrzeughandel in Nürnberg ein Auto kaufen.