Hallo! Wie muss ich ein Navara V6 Versichern? PKW oder LKW
Kauf mir nächste wochen ein V6 aber wenn ich ihn Versichern möchte findet man kein in der Liste. Und jetzt hab ich keine ahnung ob er als LKW durch geht oder doch PKW. Kann mir da jemand helfen?
Kommt auf die Zulassung an:
Ist das Fahrzeug als LKW zugelassen, dann muss es auch als LKW versichert sein, als PKW zugelassen, dann als PKW versichert - Verkäufer fragen.
Aufpassen:
Zulassung und Versicherung haben nichts mit Versteuerung zu tun. Die KFZ-Steuer hat andere, weitergehende technische Kriterien, somit kann ein zulassungs- und damit auch versicherungs-rechtlicher LKW ein steuerrechtlicher PKW sein.
Danke! Ich muss am Montag beim Autohaus mal nachfragen wie er jetzt drin steht (hab noch kein Fahrzeugbrief). Aber es ist schon kom. das er bei keiner Versicherung in der Liste steht. Und dann kommt es ja noch auf die Zulassungsstelle an. Wo Pkw aufhört und Lkw anfängt. Von Bundesl. zu Bundesl. anders, wie ich gelesen hab.
Eigentlich nicht, das Zulassungsverfahren ist recht eindeutig.
Ein Großserienfahrzeug (Fahrzeugtyp, nicht jedes einzelne) wird als das zugelassen, als was er der Hersteller/Importeur bei der Erteilung einer Zulassung beim KBA beantragt.
Wird es als PKW beantragt (homologiert), wird bei KBA die notwendigen Eigenschaften überprüft - PKW, oder eben LKW oder eben auch beides, wenn es technisch definierbare Unterschiede gibt. Doppelkabine ist PKW, Einzelkabine ist LKW (nur als allgemeines Beispiel wie ein Hersteller das handhaben könnte). Das ist dann auch bundesweit fix.
Hier kann es dann schon Unterschiede bei "eigentlich gleichem" Fahrzeug geben, weil der Fahrzeughersteller eine Differenzierung beim KBA hat festschreiben lassen, die für jemanden, der den Inhalt der Homologation nicht kennt, nicht so ohne weiteres erkennbar ist.
Vielleicht auch nur erkennbar über eine höhere Zuladung oder Anhängelast, die aber mit einem deutlich veränderten und verstärktem Fahrwerk (Federn und Dämpfer) einhergeht.
Wir hatten zum 1.1.11 die Umstellung auf Euro5 gehabt, das ist aber nur im PKW-Bereich, bei den LKW ist Euro4 noch zulässig. Hat ein Hersteller einen "alten" Diesel, der kein Euro5 schafft, ist er als PKW nicht zulassungsfähig, als LKW schon.
Es gibt einige Fahrzeuge, die waren mehr oder weniger zum 31.12.10 noch ein PKW, ab dem 1.1.11 "überraschend" ein LKW, ohne dass sich auch nur eine Veränderung am Fahrzeug getan hat.
Dieser "meiner ist in NRW ein LKW" liegt nie am NRW, sondern an doch technischen Unterschieden des "Mein-Fahrzeugs" gegenüber dem "Dein-Fahrzeug".
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Diese ursprüngliche Einteilung kann aber verändert werden, durch technischen Umbau. Ein PKW kann jederzeit zu einem LKW umgebaut werden, auch wenn der Hersteller dieses Fahrzeug überhaupt nicht als LKW vorgesehen oder zugelassen hat.
VW Polo als LKW ist kein Ding, Sitze und Gurte hinten raus, die zugehörigen Aufnahmen unbrauchbar machen (Gewinde zuschweißen) Scheiben hinten raus und durch Bleche ersetzen, schon ist es ein LKW.
Anders herum auch, aber nicht ganz so einfach: Ein LKW kann nicht zu einem PKW umgebaut werden, wenn dieses Fahrzeug nicht auch als PKW homologiert wurde.
Dacia Logan Express ist so ein Fall, der basiert zwar auf dem "normalen" Kombi "MCV", kann aber nicht zu dem umgebaut werden, weil der "Express" als ein eigenständiger Fahrzeugtyp und nur als LKW homologiert ist.
Es gibt einige Möglichkeiten, warum ein Fahrzeug mal so oder so zugelassen ist, aber das hat nichts mit Bundesland zu tun, sondern mit tatsächlichen technischen Unterschieden oder auch Änderung von Vorschriften.
Bei der steuerrechtlichen Einteilung sieht es anders aus, da kann es schon von einem zu anderen Finanzamt Unterschiede geben.
Die Vorgaben sind zwar auch einheitlich, aber die Geschwindigkeit mit der diese innerhalb einer Behörde dann umgesetzt werden, oder wie schnell ehemalige Steuerbescheide auf den neuesten Stand gebracht werden, das ist - naja - eine Behörde.