Leuchtweitenregulierung Eintragung
Guten Tag zusammen. Habe heute meinen MX5 von 1991 angemeldet. Dabei wurde mir gesagt, dass mein Wagen noch keine Ausnahmegenehmigung hätte für die noch nicht vorhandene Leuchtweitenregulierung.
Text im Brief: "FZ. ENTSPRICHT STVZO BIS AUF §50 ABS.8 LEUCHTWEITENREG. NICHT VORHANDEN."
Das ganze hat mich dann 150€ gekostet. Hat da jemand schon Erfahrung mit gemacht?
Gibt es eine Chance, das Geld wieder zu bekommen?
Was hat 150,-€ gekostet?? . Die Ausnahmegenehmigung etwa??
Dann sind die aber ganz schön teuer geworden; vor 15 Jahren hat diese Ausnahmegenehmigung 50,-DM, also umgerechnet etwa 25,-€ gekostet.
Dein Geld siehst Du natürlich NICHT wieder; ist halt moderne (und offenbar legale) Wegelagerei.
Sowas passiert normaler Weise aber nur bei Neuzulassung eines aus dem Ausland importierten Fahrzeugs mit EZ nach 1989, dem Inkrafttreten der LWR-Ausrüstungspflicht.
Die Ausnahmegenehmigung war so teuer. Das Auto ist ein Reinport. War irgendwann mal in D-Land angemeldet, dann nach Belgien und kam dann vor einigen Jahren wieder nach D-Land. Der Vorbesitzer war ein Deutscher und das Auto war auch in Deutschland angemeldet.
Was heißt "teuer", die Gebührensätze sind so.
Hier zum selber nachprüfen den aktuellen Gebührenkatalog TGV ("Typgenehmigungsverfahren") des KBA, die geringste Gebühr beträgt für Einzel-Freigaben ohne Gutachten 135 Euro:
http://www.kba.de/nn_218154/DE/Fahrzeugtechnik/Typgenehmigung/MerkblaetterUndLeitfaeden/geb__TGV__deutsch__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/geb_TGV_deutsch_pdf.pdf
Geld zurück - verstehe ich nicht?
Das sind Zulassungsgebühren, die muss derjenige zahlen, der das Fahrzeug zulässt, der Fahrzeughalter. Man unterschreibt das auch auf dem Zulassungsantrag, dass man die anfallenden Gebühren bezahlen muss und wird.
Wer sollte das zurückzahlen müssen?
Die Behörde, die das nach Gebührenordnung verlangt oder der frühere Eigentümer oder Halter, der jetzt den Wagen nicht zulässt und nicht zahlungspflichtig ist - passt doch alles nicht.
Ne, ich meint damit, ob es irgendwo noch ein Schreiben, ein Gutachten etc. gibt, mit dem ich beweisen könnte, dass ich diese Ausnahmegenehmigung nicht gebraucht hätte und somit mir zu unrecht diese Gebühr aufgebrumt wurde.
Ich glaube wir reden aneinander vorbei ???
Das (Dein!) Fahrzeug entspricht nicht den Bestimmungen der StVZO, es fehlt die LWR und somit ist eine Ausnahmegenehmigung von den gesetzlichen Anforderungen (StVZO) erforderlich, damit es überhaupt zulassungsfähig ist.
Ein Gutachten war doch vorhanden, welches bestätigt hat, dass diese Unzulässigkeit keine ausreichend große Gefährdung für Dritte darstellt und somit eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Darauf, auf Basis diesen vorhandenen Gutachtens wurde dann auch die Ausnahmegenehmigung erteilt und der gesamte Verwaltungsvorgang hat insgesamt 150 Euro gekostet.
Wäre kein Gutachten vorhanden gewesen, dann hätte allein die Gutachtenerstellung mindestens 535 Euro gekostet, oder mehr, je nach notwendigem Aufwand.
Zuzüglich dann noch mal 15 Euro für den Verwaltungsvorgag beim Regierungspräsidenten (Erteilung der Ausnahme von der StVZO) und Zulassungsstelle (Eintrag der Ausnahme) in die Fahrzeugpapiere.
Wenn Du dir einen gebrauchten Spoiler oder besondere Felgen zB. bei Ebay kaufst, dann zahlst Du doch auch:
bestätigte Kopie des Original-Gutachten von Bauteilhersteller - üblicherweise 50-80 Euro, einige Spoilerbauer verlangen für diese Kopie 200 Euro, einige Felgenhersteller haben die Gutachten kostenlos zum Download ins Netz gestellt.
~40 Euro (mindestens oder mehr je nach Aufwand) beim TÜV/DEKRA für die Anbauabnahme und damit "Freigabe für den Verkehr"
10 Euro bei der Zulassungsstelle für die Korrektur/Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Sind üblicherweise auch 100-120 Euro, mit Glück nur 50, mit etwas Pech auch 300 und mehr - mit vorhandenem Gutachten.
Ist kein Gutachten vorhanden, dann muss erst eines erstellt werden und das kann mehrere tausend Euro betragen.
und warum soll etwas, was Du benötigst, jemand anderes bezahlen?
NEIN, das gibt es nicht.
Bei der damaligen Erstzulassung in Deutschland (vor Verbringung nach Belgien) war diese Ausnahmegenehmigung in den damaligen !! Fahrzeugpapieren wohl eingetragen; diese wurden jedoch im Zuge der Zulassung in Belgien eingezogen und vernichtet; wären aber auch ungültig, wenn sie noch physisch existieren würden.
Hintergrund der ganzen Aktion ist, dass der Reimport auch eines gebrauchten Fahrzeugs in Deutschland rechtlich als "Neuzulassung" gehandhabt wird.
Damit ist die Beantragung einer neuen Ausnahmegenehmigung im Rahmen der Ausstellung der deutschen Fahrzeugpapiere erforderlich; es sei denn, für das Fahrzeug bestünde eine EU-weit gültige "europäische Betriebserlaubnis", erkennbar an der "E-Nummer" in den Fahrzeugpapieren.
Diese europäischen Betriebserlaubniseinträge wurden jedoch frühestens ab 1993 vergeben, so dass Dein Fahrzeug eine Solche mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht besitzt.
Eine EU-Typprüfung (EU-Zulassung) hätte dieses Fahrzeug niemals erhalten, auch nicht mit Baujahr 2010, weil es eben nicht den EU-Vorschriften entspricht.
Es wäre (wie etliche Neu-Fahrzeuge heute auch) immer eine Einzelzulassung über §21 StVZO gewesen mit etlichen Sondereintragungen und Ausnahmeerteilungen.
Wird das Fahrzeug, aus welchen Gründen auch immer, aus der KBA-Liste gelöscht (Auslandszulassung, vorlegen eines Entsorgungsnachweises, mehr als 7 Jahre seit einer Außerbetriebsetzung vergangen, mehr als 18 Monate seit einer "vorübergehenden Stilllegung" vergangen, "endgültige Stilllegung", zwangsweise Stilllegung, ...) und soll dann doch wieder in Deutschland zugelassen werden, muss eine Vollabnahme nach §21 StVZO, Neuausstellung der Zulassungspapiere und kostenpflichtige Gutachtennachweise für Abweichungen geliefert und eingetragen werden.
Habe gerade Ärger mit dem TÜV: beide LWR-Motoren kaputt, sind kaum aufzutreiben, laut Mazda nur noch auf Schrottplätzen zu finden. Gibt es die Möglichkeit, diese Motoren wegzulassen und irgendwie den TÜV-Stempel per Ausnahmegenehmigung zu bekommen? Hat da jemand Erfahrung?
Habe wegen der LWR - die Motoren sind beide kaputt - den Mx-5 nicht über den TÜV gekriegt. Lt. Mazda gibts Motoren höchstens noch auf dem Schrott, bisher bin ich nicht fündig geworden. Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen, wie man das Auto doch noch durch den TÜV bekommt? Alles andere ist top in Schuß - ich kann doch wegen zweier solcher unnötiger Popelmotoren nicht ein schönes Auto verschrotten...!
Nee, in dem Fall is' leider nix mit Ausnahmegenehmigung.
Wenn am Fahrzeug bereits die vorgeschriebene Anlage verbaut ist, jedoch lediglich nicht funktioniert, gibt's nur die Möglichkeit, das Ding wieder in Gang zu bringen ... oder das Auto ins Ausland zu verkaufen (bzw. mitsamt Mazda ins Ausland auszuwandern ) oder zu verschrotten.
Ausnahmegenehmigungen gibts diesebezüglich nur für den Fall, dass ein Fahrzeug z.B. mit einer fehlenden/abweichenden, in Deutschland jedoch vorgeschriebenen Ausrüstung aus dem Ausland (re)importiert wird.