Motortotalschaden?
Beim Anschleppversuch durch einen Automobilclub haben die Kolben meines Maverick eine auf den Kopf bekommen. Die Steuerkette ist übergesprungen. Die Einlassventile hatten Kolbenkontakt. Das Fahrzeug wurde repariert, der Club hat die Rechnung übernommen.
Bei der Reparatur wurden nur die Einlassventile gewechselt. Nach ca. 250 km waren knapp 3,5 Liter Öl (nach 800 km - 10 Liter) verbraucht (keine blaue Fahne!) die Öldruckleuchte ging an. Wie hätte eine fach- und sachgerechte Reparatur durchgeführt werden müssen? Motor hat jetzt Totalschaden (Kolbenkipper, Gleitlager völlig verschlissen, Auslassventiele am Steg massiv verbrannt, überall starke Ölkohleablagerung - alles, was vor der ersten Reparatur NICHT vorhanden war.) Die Werkstatt lehnt die Verantwortung ab. Das Fahrzeug steht (demontiert) seit nunmehr 10 Monaten in der Werkstatt. Anwälte schreiben sich gegenseitig Briefe. Ende nicht in Sicht.
Hätte der Motor bei der Erstreparatur getauscht werden müssen??? Welche Tests hätte die Werkstatt durchführen müssen?
Das Fahzeug hat jetzt ca. 68 TKm auf der Uhr. Mehr Bilder gern auf Anfrage!
Was sagen denn die Anwälte dazu?
Ist der eigene denn ein Fachanwalt für solche Fälle?
Mein Anwalt sagt, dass wir gute Chancen haben. Jedoch hat die Werkstatt offensichtlich sehr viel Zeit. Mein Problem ist, dass der Maverick ein Leasing-Fahrzeug ist. Der Vertrag läuft im November aus. Die spielen jetzt auf Zeit. Die Ford-Bank lässt sich auch nicht auf einen Deal ein. Schade, wenn man das Fahrzeug für seine Selbständigkeit dringend braucht...
Warum wird dann keine Fristsetzung gemacht?
Die Fristsetzung lief bereits Anfang Februar aus! Die Werkstatt klagte dann gegen mich bzgl. einer Gutachterrechnung in Höhe von 1.800,- EUR. Einen Gutachter, den ich nicht in Auftrag gegeben habe. Die Kosten für die Demontage des Motors in Höhe von 1.280,- EUR wurden mir ebenfalls in Rechnung gestellt. Da es keinen Werkstattauftrag gibt (ich habe das Fahrzeug wegen der Nachbesserung zurück gebracht) und ich nix unterschrieben habe, werde ich auch nicht zahlen. Seit dem läuft der Rechtsstreit. Leider finde ich keinen Fachmann, der mir eine plausible Auskunft wegen des hohem Ölverbrauchs geben kann. Sch...
Also, ich sag mal so, ein solcher Schaden passiert nicht einfach so, weil die Lampe mal kurz angeht. Da ist über längere Zeit mit viel zu wenig Öl gefahren worden. Das wird auch der Grund sein warum das alles noch nicht entschieden ist. Ein Motortausch ist ja nicht notwendig, wenn kein Riss im Block o.ä. ist. Also liegt der Fehler bei der Werkstatt, die eine Sch**ß Reparatur gemacht hat. Und so hart das auch klingt, zum Teil an dir, weil du viel zu lange ohne Öl gefahren bist. Du schreibst ja selbst, daß nach 200 km nachgefüllt werden mußte. Mit dem Kentnisstand ist auch als Laie zu erwarten, daß man das Teil stehen lässt und die Werkstatt anruft. Bei der Verhandlung wird es wohl um den Versuch gehen, dir Vorsatz nachzuweisen und sei mir nicht böse, aufgrund deiner Schilderung ist das nicht ganz aus der Luft gegriffen.Hill
Ich hatte kurz vor dem ersten Werkstattaufenthalt eine Inspektion. Da wurde auch das Öl inkl. Filter gewechselt. Ebenfalls war TüV dran. Hätte das Fahrzeug schon vorher derart Öl verbraucht, hätte ich mir die Abgasuntersuchung ans Bein nageln können. Auch wurden bei der ersten Rep. keine Ölkohleablagerungen festgestellt. Der Maverick hat 68 TKm runter. Da ist, bei Einhaltung der Wartungsintervalle, eher doch nicht mit nem derartigen Schaden zu rechnen. Oder?
Was meinst Du mit längere Zeit ohne Öl - reichen da 2400 km?
Ach ja, die Werkstatt habe ich sofort nach Aufleuchten der Öldruckkontrolle informiert. Die sagten nachweislich: Öl nachfüllen und Fahrt fortsetzen. Steht auch im Gutachten! Vorsatz??? Ich bringe ein Fahrzeug mit "Anlasserschaden" in die Werkstatt - und bekomme eins mit Motortotalschaden zurück. Hm.
Du schreibst doch, daß nach 250km 3,5 ltr Öl nachgefüllt werden mußte. Spätestens da hätte die Karre stehen bleiben müssen. Außerdem ist das Kind eh im Brunnen und deine Anwälte sind am Start. Wir können dir hier nicht mehr weiterhelfen. Ich habe nur meinen ersten Eindruck aufgrund deiner Beschreibung geschildert. Und der ist, finde ich auf jeden Fall, nachvollziehbar. Weiterhin ist es auch eine Kunst, die Karre zwei mal zu Schrotten ohne, daß man sich mal Gedanken darüber macht, ob evtl ein kleiner Teil an dem "Unglück" an einem selbst liegen kann. Sorry, ich versuche nur Objektiv zu sein. Gruß Hill und viel Erfolg bei der Verhandlung.
Du hast vollkommen Recht! Ich bin nun mal kein Kfz-Spezi. Ich musste mich auf die Aussagen der Werkstatt verlassen. Aber zurück zu meiner Frage: Wie kann ein derartiger Ölverbrauch entstehen, wenn nur die Einlassventile gewechselt worden sind. Hatten eventuell die Auslassventile ebenfalls Kolbenkontakt. Beim Anschleppen hat die Steuerkette angeblich 3 Zähne übersprungen.
Ach so, mit dem Ölverbrauch. Da du ja schreibst, daß kein blauer Qualm zu sehen war, kann es nur eine innere Undichtigkeit gewesen sein, dann müßte aber das fehlende Öl im Kühlwasser sein. Durch den Kat wir Öl, daß verbrannt wird in der Regel nicht sichtbar in Form von Qualm, aber bei dem Verbrauch den du angibst, hätte das Teil gequalmen müssen. Also bleibt ja nur die Undichtigkeit zum Kühlsystem, da kein Qualm da war und du auch nichts von einer aüßeren Undichtigkeit geschrieben hast. Ansonsten gibt es keine andere Möglichkeit wo das Öl hin sein könnte. Das passiert zum Beispiel, wenn der Kopf nicht geplant worden ist oder die Dichtung falsch montiert wurde oder die Schrauben nicht erneuert und mit dem richtigen Drehmoment angezogen worden sind. Hill
Das Ding läuft seit 10 Monaten, hier existieren Aktenordner mit anwaltlichem Schriftwechsel und es existieren Sachverständigen-Gutachten; und nun sollen wir anhand einer Beschreibung von 4 Sätzen irgendwelche Tipps geben können?
Hier gibt es doch ohnehin nur zwei Varianten:
- entweder Dein Anwalt ist eine völlige Flachpfeife, oder
- es gibt ein ganz massives Eigenverschulden und Dein Anwalt versucht zu retten, was vielleicht nicht mehr zu retten ist.
Ich tendiere etwas zum Zweiten, denn so flach können Anwälte eigentlich nicht pfeifen.
Laut Gutachter war das Kühlsystem dicht. Es existieren übrigens 2 Gutachten. Diese widersprechen sich teilweise. Witzig ist auch, dass auf der ersten Rechnung für den Club der Aus- und Einbau von 16 Ventilen mit 264,-EUR in Rechnung gestellt wurde. Dem einen Gutachter wurde mitgeteilt, dass die Auslassventile begutachtet wurden. Die Werkstatt hingegen sagt, die hätten diese nie ausgebaut. Recht verwirrend. Selbst bei den Ford-Werken bekommt man keinen Ingeneur ans Telefon, der mir erklären kann, was mit dem Motor geschehen ist. Wie gesagt, wäre schon zur ersten Reparatur ein enormer Ölverbrauch da gewesen, hätte man dies doch an den Ventiltellern und den Kerzen sehen müssen - oder irre ich da???
Ich sehe das nicht so wie HillHolder und hätte mich ähnlich verhalten. Zumal ich nach der Reparatur zurecht davon ausgegangen wäre, daß alles OK ist.
Aber die Sache ist doch schon ab da nicht mehr ganz rund, wo der erste Motorschaden durch Anschleppen verursacht wurde. Normalerweise hält ein Motor das aus. Wieso hat also der Automobilclub die Reparaturkosten so bereitwillig übernommen?
Dann kommt die Instandsetzung selbst. Daß bei der nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist, sieht man schon alleine daran, daß die beschädigten Kolben weiterhin im Motor sind, ein totales Unding.
Dann gibts da dieses ominöse Gutachten für 1800€? Ich hab früher selbst Gutachten erstellt (vereidigter Sachverständiger) und wenn ich heute 1800€ für ein Gutachten über einen kaputten Motor aufrufen kann, fang ich sofort wieder damit an. Zum Vergleich: Der Arbeitslohn für eine komplette Revision dürfte in etwa bei der Hälfte liegen (~10-12h x 80-90€). Und so wie ich das verstanden habe, musste der Gutachter den Motor nichtmal selber zerlegen (schon wieder so ein Unding, ein seriöser Gutachter würde niemals einen bereits von Dritten zerlegten Motor begutachten), sondern das wird mit zusätzlichen knapp 1300€ in Rechnung gestellt? 1300€ für ungefähr zwei Stunden Arbeit? Und als Ergebnis liegt ein klares Ichweißnichtwarumderkaputtgegangenist vor?
Ich weiß wirklich nicht, wie die Rechtslage aussieht, aber hier sind m. E. gleich ein paar ausgewachsene Zwölfender geschossen worden.
Hm - nicht sehr konstruktiv! Ich kann gerne die Gutachten zur Verfügung stellen.
Wo bitte soll Eigenverschulden vorliegen? Ich habe die Wartungsintervalle eingehalten. Und ich habe den Club gerufen, als der Anlasser an der Tanke leer durchdrehte. Die haben, nach Absprache mit der Zentrale, das Fahrzeug angeschleppt. Mit dem Erfolg, dass die Ventile auf die Kolben geknallt sind. Bis dahin war der Ölverbrauch völlig in Ordnung...
Ist doch klar, daß keiner was dazu sagen kann! Weil alles das was du hier angibst einfach nicht sein kann. Es gibt halt mal physikalische Grundsätze, die sich auch durch das 100ste mal an Wiederholung des Argumentes nicht ändern werden. Alleine in diesem Thread hast du dir 5 mal wiedersprochen und zu jedem Erklärungsversuch hast du ein (deiner Meinung nach)fachliches Gegenargument. Ich für mein Teil habe jetzt alles dazu gesagt und schließe mich Hosenmatz an, was ich vorher schon durchblicken ließ. Trotzdem viel Erfolg bei der Verhandlung. Hill
Ja, ich fühle mich von der F.-Werkstatt reichlich verarscht. Das Problem ist, dass man mit "Laien" machen kann, was man will. Mit deren Hartleibigkeit fahren die mich wirtschaftlich an die Wand. Schade, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind. Mittler Weile liegt der Schaden bei etwa 28.000 EUR. Klasse - oder?
Wo habe ich mich widersprochen? Im Übrigen habe ich auch nicht gedacht, dass es sowas gibt. Doch - das gibts wirklich! Leider
...zuerst dachte ich ja, dass die Werkstatt vergessen hat Öl nach der Reparatur aufzufüllen. Ich meine, nach 250 km kein Öl im Motor und keine Flecken im Carport - da liegt der Verdacht doch nahe...
Ja, die Rechnungen sind mehr als ominös! Nur wie bekomme ich die Werkstatt in die Pflicht????
Kurzer Ausflug in die juristischen Grundlagen:
Dein "wäre", "hätte", "könnte", ... interessiert niemanden.
Es gilt:"Im Zweifel für den Angeklagten"
Du bist der Kläger, denn Du willst was, Schadensersatz. Die Werkstatt ist ist der (von Dir) Angeklagte.
Existieren Zweifel, dann sind Zweifel immer FÜR den Angeklagten, denn so wie er "es" gewesen sein könnte, hätte er es auch nicht sein können - und mit genau diesem Umkehrschluss ist dann auch schon wieder alles zu Ende.
Du musst nicht beweisen, dass die Werkstatt es gewesen sein könnte (Vermutung, Möglichkeit), sondern Du musst nachweisen, dass sie es war (objektive, zweifelsfreie Tatsache).
Es geht doch nicht darum, dass Du eventuell die Kosten tragen musst, wenn kein anderer in Frage käme (Möglichkeit). Du musst nicht beweisen, dass Du eventuell "unschuldig" sein könntest, denn Du bist immer "schuldig".
Du HAST die Kosten IMMER zu tragen, allein aufgrund der Unterschrift auf dem Kauf- oder Leasingvertrag und damit der Übernehme einer Haftung aus dieser Verantwortung und dem üblichen Lebensrisiko.
Ausnahme davon: jemand anderes hat das zweifelsfrei (und nicht nur vielleicht) verursacht.
Sich einfach irgendjemanden herauspicken, weil die Möglichkeit besteht, dass der es vielleicht gewesen sein könnte - klappt nur dann, wenn Du der Angeklagte wärst.
"Vielleicht" bedeutet nicht, dass die Werkstatt es tatsächlich zu verantworten hat.
Vielleicht ist es auch eine weitere, nicht entdeckte Beschädigung und daraus resultierender Folgeschaden des misslungenen Abschleppmanövers und damit der Automobilclub (weiterhin) in der Haftung.
Deine Suche nach einem "Vielleicht" nutzt schon - einzig und allein der Werkstatt, denn die wird damit ENT- und nicht belastet.
Hier wäre eventuell über einen kleinen Taktikwechsel Deinerseits nachzudenken. Was Du jetzt machst, führt Dich nur selbst gegen den Baum, dafür benötigt "die Gegenseite" nicht mal einen eigenen Anwalt.
Zitat
"Mit deren Hartleibigkeit fahren die mich wirtschaftlich an die Wand."
Dass Du sie eventuell gegen die Wand fährst, wenn sie es nicht waren, und die Möglichkeit besteht, ist Dir noch nicht in den Sinn gekommen?
Und wenn es Dir der Richter erzählt, dann ist es ein "Justizirrtum"?
Gut, dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt - sorry.
Ich fahre eine Werkstatt / Unternehmen mit mehr als 600 Mitarbeitern nicht gegen die Wand. Angeklagt bin ICH wegen der Rechnung für Gutachter (1800,-) und demontage des Aggregats (1250,-). Einen Werkstattauftrag (ne Unterschrift) gibt es nicht. Das Fahrzeug wurde wegen eines Anlasserschadens in die Werkstatt gebracht.
Würdest Du etwas bezahlen wollen, was Du nicht in Auftrag gegeben hast? Ich glaube eher nicht.
Der anfängliche Motorschaden entstand durch das Anschleppen (nachweislich!)
Ich will mir keinen "herauspicken"! Ich habe bisher immer in meinem Leben für Mist, den ich verzapft habe, gerade gestanden. In diesem Falle ist die Lage etwas anders. Erst nach der der ersten Reparatur hatte das Fahrzeug den enormen Ölverlust. Das ist nunmal fakt. Ich persönlich habe nicht am Motor rumgeschraubt. Wie gesagt - ich bin Laie!
Aber jetzt nochmal zur bereits gestellten Frage: reichen 2400 km aus, um einen derartigen Schaden zu erzeugen?
Der Club ist aus der Haftung raus, da er mit Begleichung der Reparaturrechnung seiner Schuld Folge geleistet hat. Die haben der Werkstatt den Autrag erteilt, das Fahrzeug wieder Fahrbereit zu machen. Egal wie hoch die Kosten sind. Damit sind die schonmal raus.
Bitte, Hosenmatz hat doch jetzt in aller Deutlichkeit gesagt um was es geht. Alleine dein letzter Beitrag unterscheidet sich ganz extrem von dem Eröffnungsbeitrag. So langsam kommt alles ans Licht. Jetzt erfahren wir auch, daß "Du" angeklagt bist.
Und ja, es reichen schon 50km ohne Öl um so ein Schaden zu verursachen. Hill
PS. Ich hoffe wir können den Thread jetzt endlich schließen.
Gut, dann schließen wir mal den Thread. Eigentlich hatte ich mir etwas technische Informationen gewünscht. Einen Rechtsbeistand habe ich ja bereits.
Im übrigen meint der Herr Gutachter der Werkstatt, dass dieser Schaden sich über mehrere tausend Kilometer aufgebaut haben soll. Korreliert ja nicht unbedingt mit der Aussage 50 km reichen da schon. Is mir jetzt auch egal. Habe die DEKRA heute angerufen, die werden sich wohl nochmal mit einem Gutachten an die Sache machen. Vielen Dank für die Tritte. Vielleicht sollte man das nächste mal etwas auf die Fragestellung im Eröffnungsthread achten.
Dennoch Dank und ne angenehme Zeit!
Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Hallo LemongrasHH,
mal eine Frage am Rande. Wurde der Fehler jetzt eigentlich gefunden und behoben?
Ich habe bei meinem Ford Maverick die gleichen Syntome.
Gruß aus HH
Hallo "ichgebgas",
nein, der Fehler wurde noch nicht gefunden. Derzeit wurde vom Gericht ein 3. Gutachten in Auftrag gegeben. Da warte ich noch auf das Ergebnis. Schreib doch mal ne PN. Vielleicht könnten wir mal telefonieren.
Schöne Grüße
Hallo, hab das gleiche syntom. Anlasser drehte durch,nach erfolglosem Anschiebeversuch wurde der Wagen abgeschleppt. Ergebniss: 8 Ventile auf Kolben geschlagen, Schaden 4.000 €. Ist das eine Mav-krankheit.
Viele Grüße