Motor klackert
nach einer Vollgasfahrt von Berchdesgaden zurück nach GZ klackert es im Zylinderkopfbereich meines KIA Carnival 3 BJ.2007 2,9 CRDI VGT. 83Tkm. Es wurden daraufhin von Bosch die Einspritzdüsen geprüft und eine mit nur 500bar Einspritzdruck repariert, soll jetzt wieder wie die anderen 1200 bar Esd haben.500Euro. Motor klackert allerdings immer noch. KIA-Werkstatt tauscht alle 16 Hydrostösel aus 850Euro. Motor klackert immer noch. KIA-Werk rät den Umbau des Ölpumpenantriebs mit Umbauanleitung für Drehbank usw. 450Euro. Motor klackert immer noch. Fahre jetzt solange bis Fehler eindeutig erkennbar. Klackern ist synchron der Drehzahl, wird aber im warmem Zustand weniger und um Schiebebetrieb also Schubabschaltung hört man´s kaum noch. Könnte den Bosch-Einspritzfachleuten doch ein Fehler unterlaufen sein?
Hat der Motor eine Steuerkette? Dann könnte der Kettenspanner defekt sein...
Nee, hat nen Zahnriemen, und selbst wenn nicht ist das Geräusch vom Steuerantrieb niemals synchron und phasengleich der Drehzahl????? Genauso wie niemals 16 Hydrostösel gleichzeitig kaputt gehen ???? Und wenn mehrere kaputt sind dann ist die Frequenz des mechanischen Anschlagens viel höher!!!!!! Hab inzwischen mit zwei weiteren Meistern gesprochen, sicherlich ist es schwierig auf ein Geräusch eine 100%ige Diagnose zu stellen. Aber mit Fachkunde und logischem Ausschlußverfahren kann ich sehr wohl unnötige Reparaturkosten sparen. In diesem Sinne bin ich für weitere Ideen auch weiterhin dankbar. Gruß
Wurde beim Wechsel der Hydrostössel, die Nockenwelle auf Einlaufspuren untersucht? Wurden die Schlepphebel (übertragen den mechanischen Anschlag der NW auf die Stössel) auch erneuert? Die Schlepphebel sollten immer miterneuert werden, da sie genauso verschleissen, wie die Hydrosössel. So kann es nämlich vorkommen, dass der Motor sonst weiterhin klackert...
Hallo Mattis,
vielen Dank für diesen Hinweis. Nein, die Nockenwelle wurde nicht geprüft und die Schlepphebel nicht mit erneuert! Wenn deshalb der Motor weiter klackert, kannst Du fachlich abschätzen was als nächstes passiert bzw. kaputt geht? Bin jetzt schon weitere 1200km gefahren und das klackern ist konstant geblieben. Auch haben sich keine weiteren Mängel eingestellt. Ist es eigentlich nicht möglich gezielt das verschlissene Stösel-Schlepphebelpaar auszumachen und nur dieses auszutauschen???
Danke Dir nochmals MP
Es könnte die Nockenwelle komplett verschleissen, die defekten Schlepphebel brechen, oder die erneuerten Hydros kaputt gehen. So kann es jedenfalls nicht bleiben, sonst wird es noch teurer. Den Defekt bzw dessen Stelle kannst Du einkreisen, indem Du entweder ein Stethoskop, oder eine Metallstange (z.B. Schraubendreher) auf den Ventildeckel hältst und einfach von vorn bis hinten abhorchst (den Schraubendreher also mit der Spitze auf den Deckel und das andere Ende ans Ohr halten). Es ist aber immer empfehlenswerter, die kompletten Schlepphebel zu erneuern, da sonst der Defekt jederzeit erneut auftreten kann...
Hallo,
hatte ähnliches bei einem BMW 540 - wurde für 2000 € die Hydrostössel getauscht, ohne Nutzen, es war ein Zylinderwackler, also ein Zylinder hat zu viel Spiel durch Verschleiß und kippt beim Zünden. Leider haben Werkstätten bei Fehlern keine Haftung, sofern nicht grob fahrlässig, hatte mich damals erkundigt. Bleibt nur, Motor oder ganzes Auto zu tauschen.
Viele Grüße
Peter
Natürlich haften Werkstätten für eine sach- und fachgerechte Arbeitsausführung.
Uneingeschränkt, und dafür bedarf es nicht mal der einfachen Fahrlässigkeit, es reicht sogar die reine Verantwortlichkeit, die eine Haftung auch ohne aktivem Verhalten generiert.
Also nicht nur das "der hat es kaputt gemacht", sondern bereits ein "der hat es nicht vermieden, dass es kaputt geht".
Allerdings glaube ich nicht, dass die Werkstatt einen Kolbenkipper aktiv verursacht oder passiv (durch unterlassen) zu verantworten hat.
Arbeitsausführungen, die nicht das gewünschte Ergebnis gebracht haben, umgangssprachlich "unnötige Reparaturen", müssen grundsätzlich nicht bezahlt werden.
Auch hier ist es völlig unerheblich, ob eine grobe oder einfache Fahrlässigkeit zu der falschen Fehleranalyse und daraus folgend unnötigen Arbeitsausführung geführt hat.
Allerdings gibt es eine Ausnahme bei dieser grundsätzliche Regel:
Ist der tatsächliche Fehler in seiner Art sehr komplex
(auch für Fachpersonal schwer zu lokalisieren, es kommen auch nach fachgerechter Analyse mehrere Fehlerstellen in Frage)und es handelt sich nicht um einen "typischen", also bereits bekannten Defekt
(zB. Mangel an der Steuerkette bei einigen Baureihen des 1.4 TSI von VW sind JETZT bekannt, bei den ersten, die damit in eine Werkstatt gekommen sind jedoch zu dem damaligen Zeitpunkt nicht)und es wurde das repariert, was am Eindeutigsten und Wahrscheinlichsten
und auch nicht am Teuersten war,
dann ist die auch "unnötige" Reparatur zu bezahlen.
Eine besondere "Kompliziertheit" eines Defekts liegt nicht in der Verantwortung der Werkstatt, wenn diese sach- und fachgerecht ihre Arbeit, hier die Fehleranalyse, ausgeführt hat.
Wenn ein Fahrzeug nicht anspringt und es wird der Anlasser gewechselt obwohl nur der Tank leer war, dann besteht kein Anspruch auf Zahlung.
Aber nicht wegen "grober Fahrlässigkeit" bei der Fehlersuche, sondern wegen nicht fachgerechter Ausführung der Fehlersuche.