Scheckheft nicht gefunden
Hallo Leute,
ich habe ein folgendes Problem:
Habe vor kurzem einen gebrauchten Mitsu gekauft mit Gebrauchtwagengarantie und lückenlos gepflegtem Scheckheft. Vor der Abholtermin hat der Händler noch TÜV/AU neu gemacht, sowie neue Bremsklötze. Ich habe ihn dann gefragt, wo das Scheckheft sei, er sagte im Handschuhfach. Ich habe da kurz reingeschaut, habe viele Papiere gesehen und ging davon aus, dass das Scheckheft auch da drin ist. Dann zu Hause entdeckte ich, dass es nicht da ist. Ich habe schnell den Händler angerufen, wollte wissen wo es ist, er sagte, dass anscheinend der Mechaniker vergaß, nachdem er die Bremsklötze ausgetauscht hatte, es wieder zurückzulegen und er werde das Heft dann per Post zuschicken. Nun habe ich gewartet, es kam nichts. Ich habe ihn angerufen und jetzt sagt er, dass die Vorbesitzerin es immer noch hat und dass er sie mehrmals angerufen hat, dass sie ihm das Scheckheft zuschickt. Nun weiß ich nicht, wie ich weiterhin vorgehen soll. Das war mein erster Autokauf. Bin für hilfreiche Informationen sehr dankbar.
Hallo
Das klingt wie "ein kleiner Reinfall",
Hallo Checkheft !?...adee oder wie?
Hast Du Dir das C.-Heft nicht vor dem Kauf zeigen lassen u. mit dem Auto verglichen ???
Wie kann auf einmal die Vorbesitzerin das Check-Heft haben ??
Da stimmt doch was nicht,oder ??
Was steht -genau-im Kaufvertrag ??
Check-Heft-gepflegt ?....
Schau genau nach!...War es --Dieses--C.-Heft??
PS.
Im Not-Fall ,ist es arglistige Täuschung,dieses ist strafbar u. Du kannst vom Kaufvertrag zurück treten.
Dann berichtige ich mal meinen Kommentar und sage dazu folgendes:
Wenn sich der Händler auf keinen Kompromiss einlässt, das Scheckheft nicht aushändigt oder sich weiterhin quer stellt und Dich hinhält.... "GEH ZU EINEM ANWALT und droh im nicht mit einem solchen.
LG S. Hoyer
www.carmakler.eu
Hi Henry,
also ich habe das Fahrzeug nicht mit dem Scheckheft verglichen bzw. ich habs einfach verpallt. In der Autobeschreibung vom Händler stand, dass der Wagen lückenlos gepflegt ist und unfallfrei. Im KV steht:
"Zahl, Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden lt. Vorbesitzer keine(s. Anlage)" Die Anlage ist nicht dabei, ist dann wahrscheinlich das Scheckheft gemeint, oder?
Dann steht weiter: Das Fahrzeug ist nicht re-importiert, HU/AU erneuern und KFZ-Brief zuschicken und 1 Jahr Garantie. Garantie habe ich auf nem extra Blatt mit der Beschreibung was alles in der Garantie enthalten ist.
Woher weißt Du, dass hier ein lückenlos ausgefülltes Scheckheft überhaupt existiert, wenn Du es niemals gesehen hast?
"keine Unfallschäden lt. Vorbesitzer" ist auch eine sehr merkwürdige Formulierung, die ein gewisses Explosions-Potenzial beinhaltet.
...
Kein Scheckhaft bedeutet keine Inspektion - so einfach ist das. Was nicht neutral und objektiv nachweisbar ist, existiert auch nicht.
Da hier kein Nachweis vorliegt und bisher jede Auskunft des Verkäufers dazu völlig in sich zusammengefallen ist, muss und wird immer davon ausgegangen, dass hier auch keinerlei Inspektionen ausgeführt wurden.
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Ein "unfallfrei" ist immer eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs, was ein Vorbesitzer dazu nun erzählt hat oder nicht, ist völlig unerheblich.
Direkt vergleichbar mit "schwanger", da gibt es nur ein ja oder nein. Es gibt kein "nur ein bisschen" und auch kein "der Ex-Freund hat aber erzählt ...".
...
Ich würde den Wagen bei einer Prüforganisation einem Gebrauchtwagen-Check unterziehen lassen, um Allgemeinzustand und die "Unfallfreiheit" zu klären. Das geht relativ schnell und kostet um die 60 Euro.
Dann würde ich zu einer Mitsu-Vertragswerkstatt fahren und nachschauen lassen, ob da eine Fahrzeughistorie vorhanden ist und irgendwas über regelmäßige Inspektionen oder durchgeführte Reparaturen sich finden lässt.
Eventuell würde ich dann auch beim Vorbesitzer anrufen, in welcher Werkstatt das Fahrzeug diese Inspektionen erhalten hat (und dann dort direkt nochmals nachfragen), ob er das Inspektionsheft tatsächlich noch hat, und ob irgendwelche Unfälle mit dem Fahrzeug waren.
Je nach Ergebnis aus diesen 3 Quellen würde ich den Verkäufer auffordern das Inspektionsheft innerhalb einer Frist von 1 Woche auszuhändigen oder einen entsprechende und angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.
Oder eben auch komplett die Wandlung (Rückgabe) des Fahrzeugs gegen Erstattung der Kaufpreises und aller weiteren Kosten, sofern das mit dem Unfallfrei doch nicht so stimmen sollte. Oder andere schwerwiegende Dinge entdeckt wurden.
Und alles eindeutig und zweifelsfrei, also schriftlich die klassische Version "Brief" und per Post als Einschreiben.
Kein Telefon, keine E-mail, kein Fax - kein Spielkram, der später vor Gericht weder nachgewiesen werden kann, noch als objektiv und glaubhaft anerkannt ist.
Hosenmatz, danke für Info. Also Telefonnummer von der Vorbesitzerin hat er nicht, wiederum Ausrede. Die Frage: gekauft habe ich das Auto in der Filiale in Roth, alle Papiere und KV laufen über die Filiale in einer anderen Stadt. Soll ich den ganzen Briefverkehr dann an die Adresse richten, die im KV steht?
Name und Adresse des Vorbesitzers stehen doch in der Zulassungsbescheinigung ("Brief").
Hier geht es um die gesetzliche Gewährleistung zwischen Käufer und Verkäufer, basierend auf dem Kaufvertrag, somit würde ich den Schriftwechsel über die Anschrift im KV durchführen.
Und das erste Schreiben per "normaler" Post als Kopie mit dem Vermerk "zur Kenntnisnahme" an den Filialbetrieb, wo das Fahrzeug her stammt.
Wenn der Vertragspartner das Ganze locker sieht, ist man ja nicht gezwungen, dies auch so zu sehen. Man sollte derartiges vom ersten Schreiben an auf eine "juristisch belastbare Basis" stellen:
Fakten, Termine, Fristen, freundliche Grüße
OK, werd ich machen, danke)
Du hast über Preisminderung geschrieben, wie groß ist in der Regel der Spielraum?
Den Gutachter fragen, was das in etwa ausmachen würde.
Kommt ja immer auf den Wagen, Alter, Kilometerstand, und "drumherum" an.
Ist der Wagen noch innerhalb der Hersteller-Garantiezeit, wäre die Herstellergarantie ohne (nachweisbare) Inspektionen massiv eingeschränkt.
Viele Hersteller gewähren nach der Garantie auch noch eine gewisse Kulanz, also freiwillige Kostenbeteiligung, was ohne durchgeführte Wartung sehr häufig dann aber nicht mehr gewährt wird.
Selber einen Betrag ansetzen, führt immer gegen die Wand. Der Satz "dann hätte ich 1.500 Euro weniger bezahlt" wird komplett mit "dann hätte ich den Wagen nicht verkauft" ausgehebelt.
Soll der Sachverständige in der Gebrauchtwagenbewertung kurz einen Satz dazu schreiben, das wäre dann auch vor Gericht relativ stabil, weil fachgerecht, objektiv und neutral bewertet.
ok, danke, werd ich machen!)
Hallo!
Wenn in Deinem Kaufvertrag steht, dass der Wagen Scheckheftgepflegt ist, solltest Du das Scheckheft natürlich vom Händler bekommen. Das dieser jetzt so rumeiert, ist nicht in Ordnung!
Ich würde mich alternativ (zum Warten auf das Scheckheft) mal bei dem Vorbesitzer erkundigen, ob überhaupt ein Scheckheft existiert und ob dieses Fahrzeug auch regelmäßig zu den Inspektionen war.
Ist das nämlich nicht der Fall, kannst Du dem Händler um eine Kaufpreis-Minderung bitten, ihm schlimmstenfalls mit einem Anwalt drohen. Es ist nunmal nicht korrekt, ein Fahrzeug als Scheckheftgepflegt anzupreisen - obwohl dies vielleicht nicht der Wahrheit entspricht.
Sollte das Fahrzeug allerdings Scheckheftgepflegt worden sein, kannst Du den Händler bitten, ein neues zu bestellen, um es dann nachtragen zu lassen. Dazu müsstest du jedoch in alle Werkstätten, wo das Fahrzeug die Inspektionen machen lies (oder schickst es hin). Alle Werkstätten haben ihre Kunden im Computer und können Dir genau sagen, wann und was an einem Fahrzeug repariert wurde.
S. Hoyer
www.carmakler.eu
Mit einem Anwalt, oder was auch immer ("Presse", "Öffentlichkeit", "Konsequenzen"), wird NIEMALS gedroht.
Drohungen oder "Ankündigungen" gehören zu den zwei größtmöglichen Fehlern, die man in derartigen Schreiben machen kann.
Der zweite Fehler sind Beleidigungen egal ob direkt (Sie ...) oder indirekt (man könnte glauben sie wären ...) oder "kreative" Formulierungen, wie zB. ein "ich verbleibe mit den Ihnen zustehenden Grüßen".
- Man sollte mal überlegen, mit welcher Motivation man selbst an eine Problemlösung heran geht, wenn der Gegenüber für den man etwas machen soll, nur Drohungen und Beleidigungen für einen selbst übrig hat.
Wer für einen Brötchen mitbringen soll, dem schießt man nicht vorher in das Knie, auch wenn er zum Brötchenholen verpflichtet ist.
Schon mal bei Aldi während des Einkaufs einen Mitarbeiter im Gang ein freundliches "Ey Arsch, Du musst noch bezahlen" zurufen gehört?
Recht, sowohl moralisch wie juristisch, hat er ohne jeden Zweifel, man muss doch auch noch bezahlen, aber wie würde man wohl auf solchen Satz reagieren.
- Dieses Schreiben sind immer der Start für letztendlich das Gerichtsverfahren, da wird es immer enden, wenn man sich nicht einigen kann.
Dieses Schreiben ist somit das zweite Schreiben, was ein Richter lesen wird. Erst liest er die Klageerhebung des Anwalts, dann chronologisch den bisher ergangenen Schriftwechsel und damit dann direkt genau diesen Brief.
Da hinterlässt man immer einen tollen Eindruck beim Richter, wenn dieses Schreiben Drohungen und Beleidigungen enthält. Vielleicht noch so glücklich formuliert, dass hier Straftaten begangen wurden:
Drohungen erfüllen sehr schnell den Straftatbestand der Nötigung und Beleidigungen sind auch nicht ganz ohne.
Man droht nicht mit einem Anwalt, man geht hin wenn es für einen notwendig wird.
Jedwede Schreiben werden ausschließlich faktisch und wertfrei, praktisch "völlig gefühllos" formuliert und in einer sehr hart und eindeutig strukturierten Form gehalten, kurze Sätze und keine Ausschweifungen.
Keinen Richter interessiert es, welche Meinung irgendwelche Partner, Saufkumpel oder anonyme Forenschreiber dazu haben.
Hallo Leute,
erstmal danke für Ratschläge
Scheckheft gefunden, war wirklich beim Vorbesitzer in der Garage, alle Wartungen hat er selber gemacht(Automechaniker). Hat ein paar Rechnungen gefunden. Zur Inspektion, meinte er, soll ich bei 60.000 km fahren. Wie ist es dann beim Weiterverkauf? Ich kann die Rechnungen zeigen und das Scheckheft mit 1. Eintrag bei 60 Tausend?
Damit handelt es sich um nicht ausgeführte Inspektionen.
Eine Werkstatt haftet, gegenüber dem Kunden und gegenüber dem Fahrzeughersteller. Ein "Privater", der das für sich selbst gemacht hat, haftet nirgends.#
Was ist zB. mit den ganzen sogenannten "stillen Rückrufen", wo ausschließlich im Rahmen der jährlichen Inspektionen diverse "Produktverbesserungen" jedweder Art durchgeführt werden.
Ob das der Austausch von Teilen ist, das nachziehen von irgendwelchen Schrauben oder das Aufspielen einer neueren Version der Motorsteuerungs-Software - nichts von alledem ist hier durchgeführt.
Völlig davon abgesehen, was ein korrekt geführtes Inspektionsheft, wie auch der dann zugehörige Eintrag in der Kundenkartei auf dem Server bei Opel auch nicht vorhanden ist.
Damit dürften dann auch jegliche Chancen auf irgendwelche Kulanz seitens Opel bei eventuell kommenden Schäden sich in Luft aufgelöst haben.
Da hier der Kaufvertrag eine Falschangabe beinhaltet, die eine nicht unerheblich wert-beeinflussende Wirkung hat, würde ich mich sehr kurzfristig schriftlich mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und zur Abgabe einer Stellungsnahme dazu und dem Angebot einer Lösung schriftlich eingehend innerhalb von einer Woche auffordern.
Hallo,
also ich habe ihm alles geschrieben, bis heute kam keine Antwort((
Beim Gutachter eine Gebrauchtwagenbewertung schon gemacht, inkl. Nennung eines Minderwertes wegen nicht vorhandenem Scheckhaft, nicht korrekt ausgeführte Wartungen?
Ich würde das dann Hinschicken mit der befristeten Aufforderung zur Zahlung, anschließend Mahnverfahren.
Immer mindestens 2 Schritte weiter sein, als die andere Seite. Es muss immer eindeutig sein, wer den aktiven Part hat und wer dann nur noch darauf reagieren kann, mit maximal einer dann noch teureren aber ebenso aussichtslose Alternative zu haben.