Halten nach Strassenkuppe
Hallo, nach bestandener Prüfung ist meiner Frau gleich bei ihrer ersten Fahrt ein mißgeschick passiert. Nch überfahren einer Strassenkuppe wollte sie in den höheren Gang schalten und ist stehen geblieben. (Gang nicht reinbekommen) Sie hat zwar Blinker gesetzt und ist rechts rangerollt, aber ein nachfolgender LKW hat böse gehupt, da er aufgrund Gegenverkehr anhalten mußte. Bis wieviel Meter zählt halten hinter einer Strassenkuppe als halten an einer gefährlichen Stelle. Gibt es eigentlich für sowas Richtwerte. gruß g.-christian
Hier unerheblich.
Es wurde nicht "willentlich" dort gehalten oder geparkt, sondern betriebsbedingt aufgrund einer Notsituation, technischen Defekt.
Lass den Deppen nur Hupen, das gehört zum Waffengrundsortiment im täglichen Verkehrskampf...
Aber mal ernsthaft: auch hier verhält sich der Gesetzgeber nach dem Gummiparagrafenprinzip...aber da es eben aufgrund einer Notsituation nicht anders ging, würde dir da keiner einen Strick draus drehen...was nicht geht, geht nicht...
Der Lasterfahrer hat hätte wahrscheinlich aufgrund seiner in luftiger Höhe angesiedelten Sitzposition bei vorausschauender Fahrweise das Fahrzeug schon von weitem sehen müssen, wenn es nicht grade hinter der Kuppe in einer Kurve stand....aber wahrscheinlich war er grad abgelenkt und und unvorbereitet und hat deswegen erstmal impulsiv aus eigenem Ärger gehupt....