Verkehrsrecht - Rotlichtüberwachung
Hallo, wann spricht man eigentlich von einem qualifizierten Rotlichtverstoß, welcher noch ein Fahrverbot beinnhaltet. Im Bußgeldkatalog ließt man, wenn man bei über 1s Ampelrot die Ampel überfährt. Anderseits steht auch, wenn man bei über 1s Rotlicht die Haltelinie überführt. In Foren und bei Anwälten erfährt man auch, erst wenn man bei über 1s Ampelrot in den Kreuzungsbereich einfährt. Eigentlich ist das etwas iretierend. Ampel und Haltelinie sind oft mehrere Meter entfernt. Wie ist die Gesetzeslage. gruß gert-christian
Wo hat man anzuhalten, wenn eine Ampel rot ist?
Über was darf man nicht fahren, wenn eine Ampel rot ist?
Was beginnt an der Haltelinie?
Wo beginnt der Kreuzungsbereich, wenn keine Haltelinien vorhanden sind?
was ist daran irritierend?
Nach dem was dort steht ist es nach 1 sec. ein qualifizierter Rotlichtverstoss,wenn du bei rot in die Kreuzung einfährst.
"Qualifiziert" bedeutet "besonders" und wird in der Juristensprache benutzt, um eine besonders schlimme oder gefährliche Handlung zu beschreiben.
"Qualifizierte" Rotlichtverstöße sind somit bei einer Gefährdung (Bußgeldkatalog Tatbestand 132.1) oder auch bei mehr als eine Sekunde (Tatbestand 132.3)
Zusätzlich gibt es aber noch weiteres zu beachten:
Eine Ampel dient "nur" zum Schutz einer Kreuzung, daher auch der Begriff "geschützter Kreuzungsbereich".
Dieser Bereich ist dort, wo dann der Querverkehr vorhanden sein kann, hier zählen auch Fußgängerbereich oder Radwege, die noch vor der eigentlichen Fahrbahn kommen.
Ein Rotlichtverstoß liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn auch in diesen "geschützten Kreuzungsbereich" eingefahren wurde.
Bei roter Ampel muss man zwar "an", also vor der Haltelinie anhalten, aber wenn man das nicht macht, sondern etwas später zum Stehen kommt und NOCH NICHT den "geschützten Kreuzungsbereich" erreicht hat, ist es KEIN Rotlichtverstoß, sondern "nur" ein Missachten der Haltelinie mit 30 Euro Verwarnungsgeld.
Kommt also sehr auf die tatsächliche Situation vor Ort an, wie weit die Haltelinie vor dem "ersten möglichen" Querverkehr aufgemalt ist und man "nur" die Haltelinie missachtet (zB. Bremsweg etwas falsch eingeschätzt) oder doch schon einen Rotlichtverstoß begangen hat.
Daher werden auch immer zwei Bilder gemacht:
Eines durch Kontaktschleife direkt vor dem "geschützten Kreuzungsbereich" und das Zweite eine Sekunde später.
Am zweiten Bild ist dann erkennbar, ob noch rechtzeitig angehalten wurde oder nicht.
Häufig wird bei einem reinen Haltelinien-Verstoß auch auf eine Erhebung eines Verwarnungsgeldes verzichtet, aber auch nicht immer.