Rotes Kennzeichen
Hallo. Ich habe mir am Samstag ein neues Auto gekauft,allerdings nicht in der Nähe meines Wohnortes.Habe das Auto dann gleich mitnehmen dürfen und habe jetzt noch ein rotes Kennzeichen vom Händler dran.Alle Papiere wurden vom Händler per Post an die Zulassungsstelle verschickt.Heute wollte ich das Auto zulassen aber die Papiere sind noch nicht da und morgen hat die Zulassung zu.Nun muß ich aber weiter mit dem Kennzeichen auf die Arbeit fahren.Wie lange darf ich das denn überhaupt und mach ich mich irgendwie strafbar wenn ich mit dem Kennzeichen unterwegs bin?
Vielen Dank für eure Antworten!!!
Als Antwort auf "wie lange": nicht eine Sekunde.
Die Straftat ist doch bereits begangen und damit ziemlich unerheblich, wie lange sie noch weiter betrieben wird. Mit jeder weiteren Fahrt erhöht sich jetzt nur das Risiko auch wirklich erwischt zu werden.
Fahren ohne Versicherungsschutz, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Zulassung.
Rote Kennzeichen genauer Händlerkennzeichen haben nur eine Gültigkeit (wirkende Zulassung), wenn sie auf Fahrzeugen im Händlerbestand geführt werden. Durch den (vorhergehenden) Kauf ist das Fahrzeug aber nicht mehr im Händlerbestand.
Die "Nettigkeit" eines Verkäufers ist seit 1.3.2007 eine Straftat für den Käufer, der ein Fahrzeug nach dem Kauf damit bewegt und eine Ordnungswidrigkeit für den Verkäufer, die ihm das (genauer sämtliche) Händler-Kennzeichen wegen Unzuverlässigkeit entziehen lässt.
Wieso schickt der Händler eigentlich die Papiere an die Zulassungsstelle, anstatt sie dir mitzugeben?
Ich kneife Dir die Daumen, daß die Papiere irgendwann mal kommen. Wie kann man nur ohne Papiere mit rotem Kennzeichen
Händlerkennzeichen) losfahren? Haste denn wenigstens einen Kaufvertrag, oder ist der auch mit "verschickt"?
Eventuell läuft hier eine Finanzierung, wo dann auch die Zulassungsbescheinigung 2 ("Brief") von der Zulassungsstelle direkt zur Bank weiter geschickt wird.
Ist das eine gute Idee, eine begangene Straftat in einem öffentlichen Forum an die große Glocke zu hängen?
Ich mein, wenn das jetzt irgendwer von einer zuständigen Behörde liest, dann ist es doch nur noch eine Frage von seiner Arbeitsauffassung.
Die Handlungsweise des Händlers ist mir unverständlich. Wenn der sein Geschäft generell so handhabt, wie sein Kennzeichen, dann würde ich mir schwer überlegen, ob ich dem ein Auto abkaufe.
Ich glocke oft begangene Straftaten in Foren. Bis jetzt kam nur einmal das LKA deswegen, die haben sich aber nur umgeschaut und haben paar Fragen gestellt und sind dann wieder gegangen. Da macht sich meistens keiner die Arbeit sowas übers Internet nachzuverfolgen und zu beweisen, wer da überhaupt am Rechner saß.
Klar, das kann lange gut gehen. Es reicht aber ein Spielverderber.
Ich frage mich auch, wie der da sein Händlerkennzeichen einfach so hergeben kann. Das muß er ja wiederhaben, sonst bekommt er Probleme. Na, sind nicht meine, ist jedoch interessant, was da alles so passiert.
Ausländische Verkäufer nehmen das meistens nicht so ernst;-) Einer hier in Berlin wollte mir sogar noch 10 Euro für mein noch gültiges 5 Tages Kennzeichen geben, was aber für meinen Kreisler zugelassen war, ich habe aber abgelehnt um keinen Ärger zu bekommen.