gewährleistung gebrauchtwagen
Hallo an die Experten.
Habe mir am Do. meinen Gebrauchten gekauft. hatte ihn am Sa. davor schon mal Probe gefahren und keinen Mängel erkannt. Kurz nach dem Kauf etwa 2-3 Stunden später knackt es plötzlich beim steilen Kurvenfahren an den Antrieben. Hier im Forum wurde mir geantwortet das evtl. Antriebsgelenke bzw. Getriebe defekt sind.
Jetzt mal meine Frage. Der gewerbliche Verkäufer hat mir auf den Wagen 400€ Nachlass gegeben mit dem Vermerk im Kaufvertrag nachlass wegen div. Mängel daher keine Gewährleistung und Garantie.
Kann ich nun die mit Sicherheit anfallende Reperatur trotzdem auf den Verkäufer umlegen. Als Mängel ist lediglich über Rost am Schweller geredet worden nicht von defekten Antriebsgelenken.
Habe den Verkäufer schon mal Bescheid gegeben und kann am Mo. mal vorbei fahren.Wie kann ich dem schon mal vorab argumentieren betreffs des Mangels.
Vielen Dank
Irgendwelche Reparaturkosten auf den Verkäufer "umlegen" kann man grundsätzlich nicht, selbst wenn es sich völlig zweifelsfrei um einen Gewährleistungsmangel handelt. Der Verkäufer muss dann den Mangel beseitigen, aber er muss keine fremden Kosten tragen.
Ansonsten hier mal lesen, was die gesetzliche Gewährleistung und ein Gewährleistungsmangel überhaupt ist:
http://www.autoplenum.de/Antworten/FAQ/G...
ääähm ... haben Dir die Antworten hier:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/296...
nicht gefallen?!
Nicht wirklich. Weil da was steht das gewerbliche Händler da irgendwie ausgeschlossen werden.
Wollte nur mal wissen ob der Händler egal ob die Klausel im Vertrag steht oder nicht trotzdem für die Rep aufkommen müsste laut Gesetz.Denn der Mangel war mir nicht bekannt und war auch schon vor dem Kauf da.Hätte ihn doch so nicht gekauft.Mit kaputten Gelenken.
Zitat
"Denn der Mangel war mir nicht bekannt"
Zur Klarstellung:
Das ist völlig unerheblich und darf nicht verdreht werden.
Die Fragestellung lautet, ob es Dir bei richtigem Kaufverhalten hätte bekannt sein müssen.
Wer auf eine Probefahrt warum auch immer verzichtet (zB. Auto zu weit weg bei einem Internetkauf)oder eine Probefahrt nicht umfangreich genug ausführt, irgendwo auf einem Hof nur 5 Meter vor und zurück, der erhält als Käufer keine erweiterten Rechte.
Was auch im Internet als "Empfehlung" viel zu finden ist, dass man sich nur dumm genug stellen muss, nicht genau hinschauen soll, damit der Verkäufer dann für mehr Dinge haftet - ist falsch.
Hart ausgedrückt: Naivität wird nicht vom Gesetzgeber geschützt.
Zitat:
"und war auch schon vor dem Kauf da."
das ist nur eine von vielen Bedingungen, die aus einem Mangel auch ein schadensersatzpflichtigen Gewährleistungsmängel machen.
Es müssen ALLE Bedingungen erfüllt sein.
Zitat:
"Hätte ihn doch so nicht gekauft."
Was Du alles so gemacht hättest oder nicht, wenn der Hund nicht sondern der Hase, interessiert niemanden.
Es geht ausschließlich darum, was Du gemacht hast, was jetzt ist, und ob daraus Ansprüche abgeleitet werden können oder nicht.
Aufpassen, dass man sich in der Argumentation nicht verrennt und sich Dinge zusammensucht, die doch was damit zu tun "haben müssten", aber real dann doch überhaupt nichts mit der Lösung der eigentlichen Fragestellung zu tun haben:
Habe ich Gewährleistungsansprüche oder habe ich sie nicht.