Radantrieb
Hallo. Habe einen Baleno gebraucht gekauft. Habe jetzt ein Problem. Bei starker Kurvenfahrt wo lenkung voll eingeschlagen wird knackt es evtl.an den Antrieben. Das aber nur wenn ich stark in die Kurve fahre und dabei Gas gebe. Roll ich nur herum kackt nichts. hat da mal jemand einen Tipp, was das für ein knacken ist?
Danke Danke Danke
Dieses geräusch kommt oft vom verteilergetriebe oder differential und tritt wie du schon mitbekommen hast nur bei stakren einlenken und zeitgleichen gasgeben statt. das ist aber keine sache die von heute auf morgen kommt. es ist ansich nichts schlimmes, eben nur nervig. alternativ dazu kannst du dir ein neues getriebe/gebraucht für mehrere hundert euro kaufen und dies einbauen lassen und hoffen das es weg ist. das problem hat man oft u.a. bei allradfahrzeugen, die starren allradantrieb besitzen. wichtig: viele werkstätten tüfteln mangelnder kenntnis wochenlang am wagen herum, ohne zu einem ergebnis zu kommen, und du bleibst nur auf den preis der ausgewechselten teile sitzen, ohne das sich am geräusch etwas ändert. guter rat ist hier teuer, aber wie schon gesagt, "kaputt" kann da nichts gehen.
mfg
Vielen dank für deine antwort. aber irgend ne ursache muß das doch haben und muß doch auch zu bauen gehen.naja werd da nochmal zu dem fahren wo ich ihn gekauft habe.Hatt vergangene woche damit ne probefahrt gemacht und am mittwoch gekauft.fahr nachmittags aus der hauseinfahrt raus und da war das geräuch.
Das ist doch ein Baleno, der hat doch keinen Allradantrieb? Die äusseren Antriebswellenmanschetten ansehen, wenn sie gerissen sind werden die Gelenke defekt sein.
Komisch nur das das immer auftritt beim Kurvenfahrt wo ich dabei Gas gebe.Dachte zuerst an die Lenkung.Da ist aber nichts zu merken.
Da ist eine oder beide Antriebswellen ausgeschlagen. Das macht sich als erstes bei Kurvenfahrten bemerkbar, wenn das Gelenk am Stärksten belastet wird.
Hoffentl. sinds nur die Antriebswellen. Habe keine Lust noch ein neues Getriebe zu kaufen.Danke
Das sind bei MEHRFACHEW (sich wiederholenden) Knacken bei belasteter Kurvenfahrt die radseitigen Gelenkwellenköpfe der Antriebswelle(n), die da den Geist aufgegeben haben; die können einzeln gewechselt werden.
Beobachte mal, ob das Knacken eher bei Links- oder eher bei Rechtskurvenfahrt auftritt.
Knacken bei Linkskurvenfahrt => RECHTER Gelenkwellenkopf defekt (wegen höherer Belastung des kurvenäußeren Rades)
analog: Knacken bei Rechtskurvenfahrt => LINKER Gelenkwellenkopf defekt.
EINMALIGES Knacken beim belasteten Einlenken deutet eher auf einen Schaden der Fahrwerkaufhängung VA hin:
- Traggelenk
- Silentbuchsen der Dreiecklenker
- Domlager (Federbeinlager oben)
- evtl. Koppelstangen/Stabilisator (falls vorhanden)
etc.
Das knacken ist beim links bzw. beim rechts rum fahren.Aber wiederum nur wenn ich dabei Gas gebe. Habe das mal versucht nur zu rollen ohne Gas dabei zu geben da ist nichts zu hören.Und das machte mich schon ziemlich stutzig.Weil eigentlich wenn die Gelenke defekt sind, müsste es ja prinzipiell beim Kurven fahren auftreten.Naja werd am Montag nochmal zu dem Verkäufer fahren der soll das Auto von seiner Werkstatt mal untersuchen lassen unter gegangen.Mal sehn ob er das aus kulanz beheben kann.
Mal noch was.Habe das Auto für 1100€ erworben. Der Verkäufer hat mir dabei 400€ Nachlass gegeben wegen diversen mängel am Fahrzeug und gibt daher keine Garantie und Gewährleistung.Von defekten Achsgelenken war keine Rede davon.Sollten jetzt wirklich beide Gelenke defekt sein oder was ich auch vermute das Getriebe, hätte ich da ne Chance sollte der Verkäufer die Rep.kosten nicht übernehmen wollen mit nem Rechtsanwalt die Möglichkeit die Kosten trotzdem auf den Verkäufer umzulegen.Weiss das hier jemand.
Danke
Bei 'nem gewerblichen Verkäufer vielleicht - je nachdem, wie lange Du das Auto schon in Besitz hast; bei 'nem privaten Verkäufer nicht ... FALLS dieser im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat
... auf jeden Fall musst Du dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen; einfach den Schaden in einer Werkstatt beheben lassen und dem verkäufer dann die Rechnung präsentieren, ist nicht
Bei einem gewerblichen Verkäufer hast Du mindestens 12 Monate gesetzliche Gewährleistung.
Wenn im Kaufvertrag der Defekt eingetragen wurde, sieht es schlecht aus.
Benutz mal die Suche, zu diesem Thema gibt es hier genug Antworten.
Wie gesagt es ist ein gewerblicher Verkäufer. Das Auto habe ich heut vor einer Woche mal Probe gefahren.Aber halt nur auf gerader Strecke.Konnte es daher nicht feststellen.Den Verkäufer habe ich schon kontaktiert und werde den am Montag aufsuchen.Habe den Mängel genau genommen am selben Tag festgestellt wo ich das Auto abgeholt habe und das war letzte Woche Donnerstag.
Das was mich NACHDENKLICH macht ist, weil im Kaufvertrag halt der Vermerk ist mit den 400€ Nachlass wegen div. Mängel und daher keine Garantie und Gewährleistung und ich da unterschrieben habe. Als Mängel kam nur etwas Rost am Schweller zum tragen den er nich mehr beheben wollte.Ist ja auch nicht so spannend.Der vermerk wiederum macht mich unsicher.
Aufpassen, Gewährleistung bedeutet NICHT, dass alles repariert wird, was defekt ist oder geht.
Es besteht ausschließlich eine Haftung für Gewährleistungsmängel, und das sind:
vor dem Kauf nicht erkennbar gewesen
unabhängig ob man es erkannt hat oder nichtnicht in den Kaufunterlagen genannt worden
neben dem Vertrag gehört auch das Angebot oder irgendwelche Absprachen/ Zusagen dazukeine übliche Abnutzung oder Alterung ist
Ein Bauteil, was an genau einem derartigen Fahrzeug NICHT 50% seiner normalen Lebensdauer erreicht, ist eine "unübliche" Alterung / Abnutzung und fällt unter die gesetzliche Gewährleistung.
Und das wird eventuell der Knackpunkt sein.
Hier ist leider nicht genannt, welchen Kilometerstand der Wagen schon hat, aber bei einem Kaufpreis von 1.100 Euro dürfte die Hälfte der üblichen Lebensdauer so ziemlich aller mechanischen Teile schon überschritten sein, da wird es dann eher nichts mehr mit Gewährleistung.
Er ist Bj. 98 und hat 168000km runter.Mangel ist weder im Kaufvertrag festgehalten noch wurde er vor dem kauf erkannt.Verkäufer war verblüfft, als ich ihn damit konfrontierte.
In den ersten 6 Monaten ab Kauf ist der Verkäufer in der Beweislast, somit ist es schon richtig, mit einer derartigen Macke dort vorzusprechen.
Der pauschale Hinweis im Kaufvertrag mit "hat Mängel" ist unerheblich. Mängel dürfen nicht pauschalisiert oder beschönigend beschrieben werden, wird das gemacht, dann gilt das als nicht geschrieben ("rechtsunwirksam").
Somit kann sich ein Verkäufer das "hat Mängel" auch vor das Knie nageln, das bedeutet alles und nichts, derartiges ist ohne jeden Wert.
Die gesetzliche Gewährleistung kann auch nicht ausgeschlossen oder davon "freigekauft" werden, man kann sich nicht von Gesetzen "freikaufen".
Gegenüber gewerblichen Käufern geht das, gegenüber privaten Käufern, sogenannten "Endverbrauchern" geht das nicht.
Einzige Ausnahme besteht jedoch, wenn man "Schrott" oder "Bastlerfahrzeug" oder ähnliches kauft.
Die gesetzliche Gewährleistung besteht auf "gebrauchsübliche" Gegenstände, ein zB. Unfallwagen, der "zur Verwertung" verkauft wird, ist kein gebrauchsübliches Kraftfahrzeug mehr, dass das Ding irgendwo Defekte hat, ist der normale Zustand für einen Unfallhaufen aber nicht für ein verkehrstaugliches Auto.
Hier ist die (Deine) erste Schwelle:
Ob es sich eher um ein verkehrsübliches Kraftfahrzeug oder "Bastlerfahrzeug" handelt, orientiert sich NICHT an der Betitelung im Kaufvertrag, sondern am den erkennbaren Zustand UND den gezahlten Kaufpreis des Fahrzeugs selber.
Wenn da einer "fabrikneu" oben drüber schreibt, aber nur 300 Euro kassiert, dann müssen die eigenen Erwartungen sich am Preis orientieren und nicht am "fabrikneu".
Ebenso wie ein ein Jahr alter Golf in Topzustand für 17.000 Euro ruhig als "Bastlerfahrzeug" betitelt werden kann - es ist kein Bastlerfahrzeug.
Maßgeblich ist die objektiv berechtigte Erwartungshaltung des Käufers, die primär am Kaufpreis orientiert sein muss.
Auch wenn sich dutzende Leute melden, dass sie für 5 Euro ein Auto gekauft haben, was sie noch 100 Jahre ohne jeden Mängel gefahren haben, sowas ist Glück.
Normalerweise sollte man bei einem Kaufpreis von 1.100 keine allzu hohen Erwartungen ansetzen.
Zweite Schwelle hier, für Dich, diese 50%-Regel:
Es muss konkret herausgefunden werden, was hier defekt ist. Handelt es zB. sich um eine ausgegnagelete Antriebswelle, dann sehe ich da keine große Möglichkeit für einen Gewährleistungsanspruch:
Würde eine Antriebswelle bei genau diesen Fahrzeugtyp üblicherweise problemlos 340.000 km halten, dann wäre es eine Gewährleistungssache, über die Brücke gehe ich allerdings nicht.
Hinfahren und ein wenig mit Wissen und Sachlichkeit versuchen zu beeindrucken, aber bei 170.000 km sind mechanische Probleme, leider auch größere, nicht so ungewöhnlich.
Hätte da mal nochwas. Habe heute gemerkt, dass das knacken beim rückwärtsfahren nicht zu hören ist sondern nur wenn ich vorwärts fahre. Ist das irgendwie ungewöhnlich oder ist das normal?
MfG
Absoluter Unsinn bei dieser Fehlerbeschreibung.
Antriebe sind hin, "Experte".