Schweizer Kennzeichen in Deutschland?
Ich bin für ein Schweizer Unternehmen in Deutschland tätig. Das Unternehmen möchte mir ein Fahrzeug zur Verfügungstellen. Wie lange kann ich mit einem Schweizer-Kennzeichen in Deutschland fahren? Oder gibt es da keine Beschränkung?
Ich vermute, Du bist Deutscher, zumindest hier als Hauptwohnsitz gemeldet.
Es gibt keine Befristung, Du musst ab dem ersten Tag die für dieses Fahrzeug anfallenden (deutsche) KFZ-Steuer beim (deutschen) Finanzamt entrichten.
Wenn das Auto auf Deinen Namen zugelassene Papiere hat (ich bin nicht sicher, ob das überhaupt geht in der Schweiz) brauchst Du überhaupt nichts zu tun. Ist es auf Deinen Arbeitgeber - den Schweizer - zugelassen, dann lass Dir eine Vollmacht schreiben, daß Du es benutzen darfst, und dann brauchst Du auch nichts zu tun. Natürlich kann man mit schweizer Kennzeichen in Deutschland rumfahren, man muß nur eine Erlaubnis vom Halter/Eigentümer haben.
Ich gehe dabei davon aus, daß das Auto im Eigentum Deines Arbeitgebers bleibt.
@hballerstedt
muss das jetzt sein, weil wir in einem anderen Thread unterschiedlicher Meinung sind, hier etwas zu erzählen, was völlig zweifelsfrei einen Straftatbestand darstellt?
Nur weil es wieder mal eine Sache ist, die Du dir nicht vorstellen kannst. Lies weiter, klicke auf die Links und staune, was es so alles tatsächlich gibt und wofür Leute eine Vorstrafe kassieren, wenn man nur glaubt, dass derartiges nicht sein könnte.
@ulelnimoritz
Vergiss bitte die Antwort, sie mag Dir zwar gefallen, ist aber ein Straftatbestand.
Ob Du ein Fahrzeug fahren darfst oder nicht, entscheidet der Halter des Fahrzeugs, ob Du steuerpflichtig bist, entscheidet die deutsche Gesetzgebung:
Ganz deutlich und unmissverständlich:
"Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden."
§1 Abs.1 Kapitel Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), gleich oben und gleich als erstes ist Deine Frage eigentlich vollständig beantwortet, hier klicken:
http://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__1.html
Es gibt auch keine Übergangsfristen oder "Freimonate", ab dem ersten Tag der Nutzung besteht steuerpflicht.
Dass das Fahrzeug eventuell auch in der Schweiz versteuert wird und damit doppelt besteuert wird, ist völlig unerheblich.
Dass Du und nicht Deine Firma steuerpflichtig ist und damit bei Nichtzahlung den Straftatbestand der Steuerhinterbetrugs, Untergruppe Steuerhinterziehung erfüllst, findet sich in unserem obersten Steuergesetz, der Abgabenordnung - AO, klick:
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/index.html
Du bist steuerpflichtig nach §38 AO - Steuerpflichtiger, weil Du den steuerpflichtigen Gegenstand nutzt und weil Du deinen Wohnsitz hier in Deutschland hast, gem. §8 - Wohnsitz
Wie das abläuft ist zweifelsfrei vorgegeben:
Bei der Einreise mit dem im Ausland zugelassenen Fahrzeug muss man sich beim deutschen Zoll melden und bekommt eine Einreisebescheinigung, mit dieser Bescheinigung muss man "unverzüglich", innerhalb 3 Werktagen zum Finanzamt, KFZ-Stuerstelle, und das Fahrzeug für den Nutzungszeitraum im Voraus die Steuern bezahlen.
Man bekommt eine Bescheinigung, die ist als Nachweis für Kontrollen mitzuführen.
Wird man als "Deutscher" (Wohnsitzregelung gem. §8 AO) mit einem auslandischen Fahrzeug ohne die Zollbescheinigung, mit abgelaufener Zollbescheinigung oder ohne Steuerbescheid erwischt, dann gibt es schlagartig viel Lauferei.
Hat man den Zettel nicht nur vergessen, sondern auch die Bezahlung der Steuer, hat man nicht nur Lauferei, sondern auch eine Vorstrafe. Das Finanzamt ist bekannterweise kein Spaßverein.
Steuern sind eine Bringeschuld, ein "habe ich nicht gewusst" oder gar "hat man mir falsch erzählt" hat keinerlei Auswirkung auf die Strafe.
Auch wenn Dir die andere Antwort verständlicher Weise viel besser gefallen hat, ist sie absolut falsch und hochgradig gefährlich.
Aber das ist nicht nur anhand der von mir gesetzten Links für Dich selber nach zu prüfen, sondern einfach bei der Einreise beim deutschen Zoll reingehen. Entweder geben sie Dir einen abgestempelten Zettel zur Vorlage zum Finanzamt oder lachen und schicken Dich wieder raus.
Probiere es - allerdings weiß ich jetzt schon, dass sie Dir einen Zettel geben werden.
Ich habe so einen Zettel selber vor rund 4 Wochen bekommen, für mein eigenes Fahrzeug (Eigentum) bei dem ich der eingetragene Fahrzeughalter bin - nur die Anschrift in den Zulassungspapieren und die Fahrzeugzulassung war aus Norwegen.
Ja, denn bleibt nur die Variante, daß das bei einem auf eine ausländische Firma zugelassenen Fahrzeug anders gehandhabt wird. Denn bitte ich um Entschuldigung wegen der unzutreffenden Antwort.
Als ich kurz vor Weihnachten mit einem Auto mit belgischer Zulassung und einer
Vollmacht des Eigentümers/Halters in eine Kontrolle "geriet", wurde mir von
einer möglichen Straftat nichts auch nur angedeutet. Wußte der Polizist davon nichts? Nach der Vollmacht hat er gefragt.
Nur diese meine Erfahrung habe ich weitergegeben.