Das scheibenwischergestänge beim Ford Ka meiner Tochter ist gebrachen. Lieferschwierigkeiten. was tu
Das Scheibenwischergestänge beim Ford Ka 2009 ist gebrochen. Seid sehcs Tagen steht das Auto in der Werkstatt. Lieferprobleme.
Da meine Tochter jeden morgen um sechs zur Arbeit muss, ein Riesenproblem.
Anspruch auf Ersatzfahrzeug?
Meinen Segen habt Ihr. Bin mal gespannt, was die Werkstatt dazu sagt.
ja.
bei mir war in der garantiezeit für den passat 3c die drosselklappe nicht lieferbar ( lieferengpässe durch hersteller ), 2 wochen stand mir ein leihwagen zu verfügung.
also hinfahren und druck machen. nicht abwimmeln lassen nach dem motto - keins verfügbar. bei mir sagte der händler auch, dass es keins da ist. dann hab ich gesagt, dass es aus dortmund holen soll,
nachmittag stand ein touran auf dem hof.
martin
Erst wenn die Werkstatt einen vereinbarten Termin verschuldet um mind. 1 Tag überzieht. Bestehen tatsächlich Lieferprobleme seit Auftragsannahme, liegt hier kein Verschulden vor.
Bist du da bei nem Ford Händler???
Aber sicher schon ist ja bestimmt n Garantiefall!
Kannst nur bitten das sie es eventuell aus nem anderen Ka ausbauen!
Aber ob sie sich den Aufwand machen ist fraglich!
Wenn Teile ehr als 3 Werktage nicht lieferbar sind hast du auch bei Ford nen Anspruch im Garantiefall auf nen Leihwagen!
Für eine Beantwortung der Frage nach einem kostenlosen Ersatzfahrzeug muss man deutlich früher beginnen.
Was ist die Ursache für den Defekt?
- Eigenverschulden, zB. weil bei fest gefrorenen Wischern eingeschaltet wurde und das Wischergestänge als schwächstes Glied aufgegeben hat?
Nein
Gewährleistung
Nein, es müssen nur Kosten übernommen werden, die direkt/ unmittelbar zur Beseitigung des Mangels führen.übliche Fahrzeuggarantie wie auch eine besondere Mobilitätagarantie
Es gilt nur das, was auch garantiert, also versprochen wurde, findet sich da keine Zusage für ein Ersatzfahrzeug, dann ist da auch kein Anspruch.
Garantiebedingungen lesen, ob sie eingehalten wurden und Garantiezusagen lesen, auf was man Anspruch hat.
Ich vermute! auch hier ein nein, weil üblicherweise in der klassischen Fahrzeuggarantie keine derartigen Zusagen vorhanden sind und bei der Mobiltätsgarantie oft Klauseln/ Bedingungen vorhanden sind, dass diese nur dann greifen, wenn man unterwegs und mindestens 50 km vom üblichen Standort entfernt sein muss.
Unterlagen lesen.