Was tun wenn das Auto 9 Monate älter ist als gekauft. Neuwagen mit Tageszulassung
Habe 10/2008 einen Audi A 4,Neuwagen mit Tageszulassung 100 km gekauft. Tag der Erstzulassung lt. Fahrzeugschein, Kaufvertrag, Kraftfahrzeugbrief 6 / 2008.
Jetzt hat sich bei einem Werkstattbesuch herrausgestellt das der Audi " Tag der Auslieferung bei Audi " schon 10/2007 war. Somit ist das Fahrzeug 9 Monate älter wie mir verkauft wurde.
Was für rechtlichen Möglichkeiten habe ich. Audi und mein Autohaus spielen das Thema runter.
Mein Autohaus ist bereit für diesen Fehler 1000,- zu zahlen.
Gibt es jemanden der in der gleichen Situation schon war.??
Dann ist das Autohaus aber sehr kulant, denn eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
Obwohl es kein Gesetz dafür gibt, entscheiden die Richter grundsätzlich, daß ein Auto oder Motorrad bis zu zwölf Monate auf einem Lagerplatz stehen darf - egal ob beim Hersteller oder Händler - und immer noch als Neufahrzeug gilt. Der Wagen wurde 10/2007 ausgeliefert und 6/2008 zugelassen, ist also locker drin.
ich würde auch dazu tendieren die angebotenen 1000 euro zu nehmen.
ich hätt gemacht, da der wagen schliesslich neu war, 100 km auf der uhr hatte und nicht 1000.
wir haben bald weihnachten, ist ein super geschenk, find ich
man kann auch anwaltlich sich beraten lassen, aber ob man am ende für lauferei und stress mehr bekommt, bezweifle ich.
Geld nehmen und sich freuen, dass der Händler offensichtlich keine Ahnung hat.
- Neuwagen,
ist ein Fahrzeug, was noch nicht zur Nutzung zugelassen war - eine "Tageszulassung" ist eine Maßnahme des Handels und nicht der üblichen Nutzung (herumfahren, Personen transportieren),
und noch nicht bestimmungsgemäß genutzt wurde - zB. reine Überführungsfahrten bis 1.000 km (zum Händler oder zum Kunden) gehören zur Tätigkeit des Handelns und sind keine "bestimmungsmäßige" Nutzung.
- fabrikneues Fahrzeug
ist ein Neuwagen (also Bedingungen wie oben),
was zusätzlich nicht älter als 12 Monate seit Produktion ist,
Fahrzeug wird immer noch so gebaut oder die Produktion in diesem Zustand eingestellt wurde (also zwischenzeitlich kein Facelift auf dem Markt erschienen), und keine Standschäden aufweist (auch nicht beseitigte)
Somit entspricht Dein Fahrzeug nicht nur der Bezeichnung "Neuwagen", sondern ist sogar "fabrikneu" gewesen.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Minderung, da keine (Wert)-mindernde Eigenschaft vorhanden ist.
Wenn Dir Geld ohne Grund angeboten wird, mitnehmen und sich freuen.