ZULASSUNG eines Ausländischen Fahrzeuges in Deutschland
Ein PKW,am 17.03.2008 in der Schweiz/Luzern zugelassen, soll in Deutschland angemeldet werden!
Vorhanden sind:
CdCC Dokument,
Fahrzeugausweis der Schweiz,
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung vom Zoll,
Vers. Bestätigung,
Ausweis,
Zulassungsantrag,
Was brauche ich noch um dieses Fahrzeug in Deutschland anzumelden?
Ein wenig weniger Kasernenhofdidaktik würde nicht schaden. Ansonsten fehlt noch TÜV und AU.
@ P!t: Nein, die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung hat er schon.
nun die Antwort:
zwei absolut gleiche Fahrzeuge 1.Zul. 03.2008 aus der Schweiz wurden zugelassen. Eins in Minden und eins in Staßfurt und beides lief ganz unterschiedlich ab.
StvA Staßfurt sollte vorgelegt werden:
neben den normalen Unterlagen die man immer in Deutschland benötigt
Schweizer KFZ Ausweis
CdC Dokument und Deutsche Übersetzung des CdC Dokumentes
Voll Gutachten vom TÜV / DEKRA
Bescheinigung vom Hersteller über die Abgaseinstufung.
Kaufvertrag
Zollbescheinigung
das Fahrzeug sollte vorgeführt werden
Die Anmeldung hat drei Tage gedauert weil immer neue Anforderungen gestellt wurden. Nach vielen Telefonaten und Faxen wurde dann auf das Voll- Gutachten vom TÜV/Dekra und die deutsche Übersetzung des CdC Dokumentes verzichtet.
Beim StvA Minden sollte vorgelegt werden:
das Übliche wie in Deutschland,
Schweizer KFZ- Ausweis
CdC Dokument,
Zollbescheinigung
das war es. Die gesamte Zulassung hat mit Wartezeit keine 20 Min. gedauert.
Solch ein Unterschied zwischen zwei Städten in Ost und West hätte ich nie für möglich gehalten!