Nachfrage zu Schäden/ Mängeln zu Gebrauchtwagen in alter Werkstat
Hallo,
hab gestern nun endlich ein Fahrzeug gekauft. Heute früh wollte ich in der im Serviceheft aufgeführten Werkstatt nachfragen, ob es früher mit dem KfZ Probleme/ Unfall gab. Die Dame am telefon hat mich ganz resolut darauf hingewiesen, dass sie mir solcherlei Auskünfte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geben dürfte. Unter anderem wohl auch, weil sie unter Umständen vor Gericht ziemlich bösen Ärger kriegen könnte.
Darf die mich so abwimmeln? Muss sie mir nicht Auskunft geben?
Gestern habe ich also das Auto quasi bestellt. Den Fahrzeugschein etc bekomme ich erst Freitag. Aber das alte Kennzeichen und den Vorbesitzer habe ich schon.
Würde mich über Antworten freuen.
Gruß
MatzeRe
Sie darf nicht, sie muss so "abwimmeln".
Die von Dir nachgefragten Dinge sind Vertragsinhalte zwischen zwei Dir völlig Fremden.
Was würdest Du davon halten, wenn ich problemlos Auskünfte über jedweden Vertrage erhalte, die Du mit anderen Leuten abgeschlossen hast?
Ich rufe bei Deiner Bank an und frage nach, ob es irgendwelche Probleme mit Deinem Konto gegeben hat, weil ich da was überweisen soll?
Mit Deinem Handyanbieter, wie oft und mit wem zu welchen Uhrzeiten telefoniert wurde, weil ich Dein altes Handy gekauft habe?
Mit Deiner Versicherung, welche Prämien für welche Versicherungen nicht so pünktlich bezahlt wurden, weil Du mit einen Parkrempler verpasst hast und mir Schadensersatzpflichtig bist?
Rufe den Vorbesitzer an, wenn der was sagt, dass darf der dann, aber doch kein Dritter.
Hmm hört sich plausibel an.
Solche Auskunft ist doch ohnehin grenzwertig.
Nur weil ein Unfallschaden nicht in "der Stammwerkstatt" repariert wurde, muss der Wagen nicht unfallfrei im Sinne der Pflicht-Vertragsangaben sein.
Nun wird von denen ein "unfallfrei" bestätigt, weil denen nichts bekannt ist und die Kiste ist trotzdem völlig verbogen.
Wie ist dann Dein eventueller Erfahrungsbericht zu dieser Werkstatt zB. hier auf dieser Webseite: "unseriöse Lügner, die mit betrügerischen Verkäufern gemeinsame Sache machen"?
Wie weit soll Deinen Interesse nachgekommen werden? Muss die Werkstatt erzählen, dass da im Herbst letzten Jahres Spermaflecken aus dem Fahrersitz nicht vollständig entfernt werden konnten.
Auch wenn das dem Käufer wichtig erscheint, wäre es Dir so wichtig, wenn man das von Deiner Nutzungszeit erfahren könnte?
Bei dem Wagen Deiner Frau, in dem Du nie ... öhh ... am Verkehr teilgenommen hast.
Sind "reine Sachinformationen über einen Gegenstand" immer völlig wertfrei und ohne Rückschlüsse auf eine Person machbar?
Also ich finde nichts schlimes daran, wenn man etwas dadurch über den technischen Zustand des Wages erfahren möchte. Es geht ja um den Wagen und nicht um die Person.
Bei einem Gebrauchtwagencheck wird man ja so wie so über den Zustand des Wagens informiert. Was aber und mit wem im Wagen unternomen wurde, dass muß ja dem Käufer unwichtig sein.
Nur erfährt man nichts über den technischen Zustand, sondern nur, welche Arbeiten beauftragt und berechnet wurden.
Womit kann man was anfangen, wenn man erfährt, dass vor 25.000 km die Bremsbeläge gewechselt wurden oder dass noch x mm Restbelag vorhanden sind und man durchschnittlich damit noch 15.000 km weit kommt?
Wenn der Verkäufer diese Unterlagen, wie zB. Werkstattrechnungen nicht dem Fahrzeug beilegt, dann wird das wohl genau den Grund haben, dass er diese Information nicht geben will.
Warum auch immer, es ist sein gutes Recht und in 99% der Fälle hat das auch sehr seriöse Gründe.
Da ist nichts schlimmes dran, nur kann es schlimm werden für die die Auskunft erteilende - bei Dir Dame. Du kannst nochmal versuchen, wenn das Ding auf Dich angemeldet ist. Dann aber persönlich hingehen und die Papiere vorzeigen. Dann könnte sie Dir Auskunft geben - könnte. Am Telefon darf sie nicht, selbst wenn Du behauptest, es sei Dein Auto.