Anmeldung / Versicherung
Hallo Zusammen,
ich habe einen 73 Camaro an der Hand. Da ich noch auf die genauen Motor und Getriebe daten warte wollte ich mich erkundigen ob die eine normale Anmeldung anstatt H Zulassung sinn macht.
Da der Wagen nicht in D. war ist eine Abnahme nach §21 eh nötig die Frage die sich stellt ist halt Versicherung und Steuer. Hat der ein oder andere hier Erfahrungswerte wenn als normales oder H zugelassen.
Wie sieht es mit dem Umbau aus. Habe mitlerweile viele widersprüchliche Aussagen gelesen bez. Meilentacho. Manche TüV sind bei H Abnahme wohl sehr kulant andere fordern Tachoscheibe, wieder andere nur Marker bei 30 u. 50 kmh.
Was ist sonst noch beoi normaler Anmeldung zu beachten/umzubauen ???
Vielen Dank schonmal
Alex
Bei einem 73er ist nicht viel zu machen. Blinker/Bremslicht trennen, Scheinwerfer umbauen, hintere Side-Markers stillegen, dann müsste das eigentlich passen.
Vielen Dank für deine Antwort, bezug auf H Kennzeichen oder Anmeldung als normales KfZ ???
Die Frage ist halt wenn Motor/Getriebe nicht passen für eine H Zulassung, was ich erwarten muss wenn ich es als normales anmelden will.
Was heißt 'nicht passen'? Was heißt 'zu erwarten'? Zulassung ist Zulassung, lediglich kommt beim H-Kennzeichen eben och das H-Gutachten dazu und man kommt in den Genuß einer Steuerermäßigung.
Ich meine angenommen der Motor ist nicht aus der Baureihe des Fahzeugtypes und der Wagen erhält somit kein H Gutachten, dann muss ich den Wagen wohl als "normales" Fahrzeug anmelden. In diesem Fall würde ich erwarten das ich für eine reguläre Zulassung viel mehr umbauen müsste (Blinker, Leuchtweite etc. ) als ich bei einer H Zulassung müsste.
Oder sehe ich das falsch ?
Das siehst Du falsch. Bj. 1973 bleibt Bj. 1973, mit oder ohne H-Zulassung.
Eine H- oder auch 07-Zulassung ist nicht leichter, als eine "normale" Zulassung. Da gibt es keinen "Bonus" für nicht zulässige Teile wie zB. Leuchten.
Grundbedingung ist bei jeder Art der Zulassung: Das Fahrzeug muss den aktuellen Bestimmungen entsprechen. Natürlich unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Ausnahme- oder Übergangsregelungen für ältere Fahrzeuge.
So muss zB. keine Nebelschlussleuchte nachgerüstet werden, falls nicht vorhanden (Pflicht erst ab Erstzulassung 1.1.91).
Aber es müssen Gurte vorn nachgerüstet werden, falls nicht vorhanden. Das erst ab 1.1.74 Ausstattungspflicht für den Fahrzeughersteller, aber mit der Einführung der Anschnallpflicht am 1.1.1976 musste man sich in allen Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1.4.70 auch anschnallen. Daraus entstand dann bei nicht wenigen Fahrzeugen ein Pflicht zur Nachrüstung.
Um eine Steuer- und Versicherungs-begünstige H- oder auch 07-Zulassung zu bekommen, müssen WEITERE, ZUSÄTZLICHE Bedingungen erfüllt sein.
Mindestens 30 Jahre seit Erstzulassung; Fahrzeug muss Originalität haben: eventuelle Umbauten oder Veränderungen vom Auslieferungszustand müssen in den ersten 10 Jahren ab der Erstzulassung erfolgt oder zumindest möglich gewesen sein.
Ausgenommen davon sind jedoch sicherheitsrelevante Bauteile wie zB. Bremsen, da kann auch was ganz modernes vorhanden sein, darf aber optisch den historischen Charakter nicht verändern.
Ist im Wunschfahrzeug ein Motor oder auch nur Felgen verbaut, die diesen Forderungen nicht entsprechen, weil sie zu modern sind, dann wird das auch nichts mit der H-Zulassung.
Allerdings muss man bei vorhandenen (auch Motor)-Umbauten grundsätzlich aufpassen. Ist der Umbau neben den geltenden Vorschriften, zB.
Leistungssteigerung ohne Nachweis der ausreichenden Wirksamkeit der Bremsen / Anpassung der Bremsen,
Kompressorumbau ohne vorhandenen Nachweis, dass sich die Abgaswerte nicht verschlechtert haben,
Sonderfelgen ohne Nachweis der Tragfähigkeit,
...
dann wird das auch mit einer "normalen" Zulassung nichts.
Erst NACH der Erfüllung allgemeinen Bedingungen einer Abnahme nach §21 StVZO erfolgt die dann weitere Überprüfung gem. den Anforderungen für H oder 07.