LED-Nachrüstung Tageslicht
Ich habe LED Tageslicht an meinem PKW Chevrolet " Kalos " durch die Werkstatt nachrüsten lassen. Diese Leuchten wurden durch den Werkstattmeister mit der Zündung verbunden. Das Licht brennt ständig bei laufenden Motor bzw bei Eonschaltung der Zündung. Die Schaltung wurde durch die Polizei bei einer Kontrolle zur Nachtzeit gemängelt. Der Beamte war der Meinung,daß diese Lampen beim Einschalten der Scheinwerfer ausgehen müssen. Eine solche Schaltung ist aber bei den LED Lampen nicht vorgesehen. Er konnte mir aber auch nicht sagen wo diese Regelung gesetztlich geregelt ist. Die LED habe in der Nacht keine Blendwirkung und sind in der Nacht hilfreich bei der Erkennung des Fahrzeuges.
Mit freundlichen Gruß
Peter Kämmerer
Hallo!
Wie der Name schon sagt handelt es sich um "Tagfahrlicht" und dieses hat sich nunmal bei in Betrieb befindlichen Abblendlicht auszuschalten,da es sich bei der Kontrolle um eine Nachtfahrt handelt ist doch die Aussage des Polizisten mehr als berechtigt.
Das zu ändern erfordert lediglich ein Kabel anders anzuschließen,dazu sollte die Werkstatt absolout in der Lage sein.
MfG
hallo
tagfahrlicht muss sich bei aktivierung des abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit stand, abblendlicht und fernlicht leuchten( ausnahme lichthupe ) EU - weitenregulierung ECE - R 48. daher hat die polizei vollkommen zu recht bemängelt. die werkstatt, die das tagfahrlicht eingebaut hat, aufsuchen, und nachbessern lassen. die hat sich den weg des kleinsten widerstandes genommen und leider falsch angeschlossen.
martin
Das wurde in der Werkstatt fehlerhaft angeschlossen, es fehlt ein Relais.
Was die (nicht vorhandene) Blendwirkung angeht:
Eine Tagfahrlicht-Leuchte muss eine Abstrahlwirkung einer klassischen 35 Watt-Lampe haben, somit sind da vorne eine Abstrahlwirkung von 70 Watt (klassische Glühlampe) vorhanden.
Eine Nebelschlussleuchte hat 21 Watt. Was da vorn in weiß abstrahlt, ist mehr als 3 eingeschaltete Nebelschlussleuchten.
Ich glaube, dass dies den Gegenverkehr blenden kann und die Bemängelung nicht falsch ist.
Mal abgesehen davon, dass durch die falsche Anschaltung die Betriebserlaubnis des gesamten Fahrzeugs erloschen ist. Mit derzeit aktuell wirksamen entsprechenden Konsequenzen beim eigenen Versicherungsschutz und auch Haftungsanspruch gegenüber einem Unfallverursacher.
Bis zur Mängelbeseitigung würde ich zumindest nachts nicht mehr damit herumfahren. Ein Verbot der Weiterfahrt wäre noch die preiswerteste Variante, die dagegen spricht.
Nun, es gibt auch LED TFL, die auch als Standlicht verwendet werden dürfen. Ob das hier der Fall ist, steht in der Bedinungsanleitung, die der Werkstattmeister eigentlich dazu legen müsste nach dem Einbau.
Hallo,
ich bin verzwifelt auf der Suche nach geeigneten
tagesfahrleuchten.Kannst Du mir sagen,welche Du genommen hast?Ein Bild wäre nicht schlecht.
Gruß MB