Kurzkennzeichen
Ich habe ein Kurzkennzeichen für einen LKW und damit 90 € bezahlt. Jetzt kann ich in der Zeit den LKW nicht überfühen und benötige ein neues Kurzkennzeichen. Darf die Versicherung ein 2.Mal die 90 € kassieren ?
JA, denn die Versicherung kann ja nicht erkennen, dass Du das verfallene Kurzzeitkennzeichen nicht nutzen konntest/genutzt hast.
Einziges Schlupfloch: Falls der Zulassungszeitraum für das nicht zu nutzende Kennzeichen noch nicht begonnen hat, kannst Du evtl. bei der Versicherung unter Angabe der Gründe eine Stornierung des Kurzzeitvertrages anfragen; allerdings wäre ein Entgegenkommen des Versicherers dann reine Kulanz ohne Rechtsanspruch.
Also schnell ans Telefon hängen, wenn's dazu noch nicht zu spät ist.
Dass das Kurzzeitkennzeichen nur 5Tage gilt ist ja hinreichend bekannt.Ich würde aber trotzdem versuchen
mit der Versicherung zu reden.
Wer normalerweise die Frist verstreichen lässt ist selber Schuld und muss dann nochmal in die Tasche greifen und zahlen.
http://www.kfz-auskunft.de/info/kfz-zulassung.html
http://www.strassenverkehrsamt.de/formalitaeten
Ja normal musst du Sahcen die du zweimal brauchst auch zweimal zahlen ist ja ganz normal oder?
Allerdings ist es eigentlich so das diese Überführungskennzeichen einmal mit der Jahresversicherungsrechnung verrechnet werden!
Somit sollte das erste mal kostenlos sein insofern du den Lkw bei der Versicherung anmeldest und versicherst!
Und das zweite mal musst du wohl bezahlen ausser du hast ne kulante Versicherung!
Hilfreich, besten Dank,
ich konnte mich bei der Versicherung schlau machen, beide Beantragungen für Kurzkennzeichen werden mit der zukünftigen Versicherung des LKW verrechnet.
Danke,
ich konnte mich bei der Versicherung schlau machen, beide Beantragungen für Kurzkennzeichen werden mit der zukünftigen Versicherung des LKW verrechnet.
Danke,
versicherung erkennt meine Begründung an und verrechnet beide Kurzkennzeichen mit der zukünftigen Versicherung des LKW`s bei dieser Versicherung