betrügerische Gebrauchtwagenhändler
Hallo und herzliche Grüße sowie schöne Osterfeiertage aus Berlin.
hätte gerne Infos wer Erfahrungen mit betrügerischen Autohändlern ( Gebrauchtwagen ) gemacht hat , die Mitarbeiter als angebliche "Privatleute " vorschieben um das EU - Gewährleistungsgesetz zu unterlaufen . Ich habe eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem Gebrauchtwagenhändler in Berlin. Dort ist mir genau das passiert.
Nochmals schöne Ostern und herzliche Grüße von D.
a) es ist kein EU-Gewährleistungsrecht, sondern nationales, deutsches Recht. EU-Recht ist uninteressant so lange es nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.
b) es gibt einige Möglichkeiten, bei denen kann völlig legal die Gewährleistung ausgeschlossen werden, auch wenn der Verkäufer "gewerblich" ist, zB. bei Vermittlungen oder Kommissionen oder Fahrzeugen aus dem privaten Bestand eines "Gewerblichen".
Da hier einiges falsch bzw. unklar ist, würde ich Dir raten, einen Fach-Anwalt hinzuzuziehen, der zumindest die Sache einmal genau prüft und Dich korrekt über den (Deinen!) Sachstand informiert. Allein Dein Hinweis auf "EU-Recht" löst bei mir erhebliche Zweifel am Vorhandensein eines Anwaltes aus.
Danke für Deinen Hinweis,einen Anwalt habe ich schon dazu befragt,und zwar meinen Cousin. Komischerweise hatte der Wagen ne Fahrzeugnummer,die Gegenseite hatte mitgeteilt,das er nie im Fahrzeugbestand war. Ferner ist mir der Händler bis heute die AU und HU Bescheinigung schuldig.Ferner war der "private Verkäufer"klar ein Mitarbeiter der Firma , diesx wurde nicht bestritten, falls Du noch Tips hast gerne !
Schöne Ostern von D.
Warum soll nicht ein Mitarbeiter
eines Autohändlers sein Auto privat verkaufen dürfen? Nur, weil er da Mitarbeiter ist?Warum
soll der Händler AU- und HU- Be-
scheinigung rausrücken, wenn das
Auto gar nicht seins war? Die muß
doch der Verkäufer haben.
War denn der Verkäufer als Eigen-
tümer des Autos in den Papieren
ausgewiesen? Wenn ja, dann sehe
ich überhaupt keinen Ansatz für
Betrug. Wenn nein, wie kann der
den dann verkaufen? Mit Vollmacht im Auftrag, sonst nicht.Und auch dann müsste der
Vorbesitzer Unterlagen haben und
hergeben.
Na ja so schlagen sich viele Autohändler mehr schlecht als recht durch. Ich habe auch schon viele schlechte Erfahrungen was Autokauf angeht gemacht. KM zurück gedreht, Scheckheft gefälscht usw. Das Problem ist das diese Leute oft am längeren Hebel sitzen. Ich habe zwar immer Recht bekommen aber dann gibt es auf einmal die Firma nicht mehr oder die Strafe ist so gering das es die Geschäftsführer gar nicht stört. Aber da sich dieses Jahr der Automarkt von alleine bereinigen wird freud mich sehr. Dann sind einige schwarze Schafe vom Markt.
Dein Fall wirft aber einige Fragen auf. Warum nimmst du bei der Übergabe einen Wagen an der nicht die Vertragsbedingungen erfüllt? Ich hätte diesen Wagen auf dem Platz stehen lassen bis TÜV und HU neu sind. Solange hätte ich mindestens die hälfte des Kaufpreises einbehalten. Dann noch die Frage warum du den Kaufvertrag überhaupt unterschrieben hast? Wenn du doch einen Wagen zumindest mit gesetzlicher Gewährleistung oder sogar mit einer Gebrauchtwagengarantie haben möchtest dann muss das doch im Kaufvertrag stehen. Wenn du wusstest das der Wagen von Privat ist (also offiziell ein Privatwagen von dem Verkäufer) dann musstest du doch wissen das er keine Garantie gibt.
Mit "Fahrzeugnummer" vermute ich mal eine Art laufende Nummer, mit der der Händler "seine" Fahrzeuge zur leichteren EDV-Verwaltung durchnummeriert hat.
Bedeutet aber doch noch lange nicht, dass der Wagen auch aus "seinem Bestand" als Verkäufer, also seinem Eigentum, handelt.
Wenn der "Verkäufer" nur Vermittler, Makler ist, dann ist der zwar in seiner EDV oder eben auch Karteikasten, aber noch lange nicht sein Eigentum.
Aber selbst wenn es sein tatsächliches Eigentum war, muss immer noch nicht zwingend eine Gewährleistung gegeben werden. Auch Verkäufer haben eine Privatleben und Artikel aus diesem Privatleben sind ebenso privat und ohne Gewährleistung verkaufbar, wie private Artikel eines Mitarbeiters vom Finanzamt.
- wer ist der Eigentümer und damit der Verkäufer
- ist der "Händler" nur ein Vermittler
- war der private Eigentümer tatsächlich Eigentümer im juristischen Sinn oder nur vorgeschoben, also hat er den Wagen eine bestimmte Zeit auch genutzt: WER hat ihm WANN den Wagen mit WELCHEM Kilometerstand verkauft.
Mitarbeiter ist doch in keinster Weise ein Anhaltspunkt. Wenn ich meinen Privatwagen verkaufen will und mein Arbeitgeber bietet das im Rahmen seiner üblichen Tätigkeit an, dieses Fahrzeug in "seinem" VERMITTLUNGS-Bestand zu nehmen, dann übernimmt der Arbeitgeber doch nicht die Gewährleistung.
Es ist doch der völlig Normalfall: Jeder Mitarbeiter eines Fahrzeugherstellers kann seinen "Mitarbeiter"-Wagen auf der Internetplattform des Herstellers anbieten, am Wochenende sogar auf Werksparkplätzen speziell nur für derartige Fahrzeuge, (zB. der VW-Fahrzeugmarkt in Wolfsburg) und der Hersteller übernimmt keinen Zacken Gewährleistung - weil der nicht der Verkäufer ist, sondern nur den Verkauf fördert bis direkt den Kontakt vermittelt.
Dass Dein Cousin ein Anwalt ist, mag ja sein, aber ein entsprechender Fachanwalt mit den hier notwendigen Detailwissen ist er mit Sicherheit nicht.
Ich bestreite nicht, dass der Verkauf hier "link" gewesen sein kann oder war, aber die bisher hier genannten Dinge sind (bisher) kein Anhaltspunkt für ein "linkisch", sondern können ebenso "völlig sauber" und "absolut korrekt" bedeuten.
Ich habe am 25.10.2010 einen Hyundai Santa Fe CRDI bei einem EU Händler gekauft. Der PKW war bei AutoScout und mobile.de als "Neuwagen" unter 2010 mit Garantiebeginn 03-2010 inseriert.
Jetzt stellte sich heraus, das der Wagen aus dem Modelljahr 2008 stammt. Lt.BGH Urteil gilt aber ein Fahrzeug nur als neu, wenn es zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate hat.
Der Händler hat im Vertrag auch noch Mj 2008 vermerkt ohne mich aber darauf hinzuweisen.
Er schlägt vor,das Fahrzeug zurückzunehmen, aber es hat in 2 Wochen schon 900 Km drauf.
Ich möchte eigentlich den PKW nicht mehr zurückgeben und versuche jetzt über einen Anwalt Schadenersatz zu fordern auch in der Hinsicht das ich als Privatperson bei einem Verkauf den PKW unter 2008 und nicht wie der Händler 2010 inserieren muss.
Wenn aber der Händler den zum Verkaufspreis zurücknimmt und die Kosten für Ummeldung ect. dazu tut, dann bleibt doch kein Verlust übrig? Schadensersatz... wofür? Das Auto ist doch gelaufen. Nur dafür, daß man sich betrogen fühlt? Verlustfrei zurückgeben.