Felgen und Gutachten
Frage zu Gutachten bei Felgen:
Ich möchte für meinen Z4 im Winter 18"-Felgen kaufen. Das Problem ist, dass ich bisher hauptsächlich Felgen gefunden (eine hat es mir ganz besonders angetan) habe, bei denen im TÜV-Gutachten an der Vorderachse 225/40- und an der Hinterachse 245/35-Bereifung angegeben ist. So weit, so gut. Ich bin Mischbereifung gegenüber ohnehin nicht abgeneigt.
Allerdings steht bei der 245/35 Reifengröße dabei, dass der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeugs von einem staatlich anerkannten Sachverständigen bescheinigt werden muss. Im Klartext also TÜV.
Bei der 225/40 Bereifung braucht man keine Abnahme.
Allerdings habe ich nun für diese Felge auch eine ABE. In dieser finde ich aber NIRGENDS erlaubte Reifengrößen, weder 225er noch 245er.
Ist eine ABE also automatisch ein Freischein für jede Reifenbreite oder muss ich mich doch eher an das TÜV-Gutachten orientieren und dem TÜV nach der Montage Bescheid geben?
Hier die Gutachten, falls es jemanden interessiert:
ABE: http://gutachten.bmf-application.com/ronal/45732.pdf
TÜV-Gutachten: http://gutachten.bmf-application.com/ronal/r41/41097538-120-5-72-35-.pdf <-- Z4 auf Seite 7
Alles solltest du vorher genaustens mit dem Tüv bespprechen!
Nein, die ABE der Felge ist kein Freischein für alle Reifengrößen. Sie besagt lediglich, dass du Felge xy auf Auto z fahren darfst und nennt hierfür ggf. zulässige "Beispieldimensionen".
Du musst also, solange du keine schriftliche Freigabe von BMW für deine Wunschreifendimensionen hast (da kannst du bei BMW mal nachfragen) oder exakt die Reifendimension fährst, die im unteren Link angegeben ist, eine Einzelabnahme machen lassen. Kostet um 45€ und wird in den neuen Bundesländern nur vom TÜV und in den alten nur von der Dekra gemacht.
Vorher solltest du dich dort aber mal erkundigen, ob deine Wunschgröße grundsätzlich eintragungsfähig ist (gehe ich aber von aus). Nicht, dass du alles kaufst und aufziehen lässt und dir hinterher die Eintragung verweigert wird.