Leerfahrt eines Abschleppdienstes
Kann die Leerfahrt eines Abschleppdienstes bei gesetzwidrigem Parken in einer Grundstückseinfahrt berechnet werden, wenn der Abschleppdienst zum Zeitpunkt meines Eintreffens vor Ort noch nicht da ist?
Ja, wenn der Abschleppdienst durch eine Politesse oder die Polizei "arlamiert" worden ist, musst Du leider zahlen, auch wenn Du das Auto dann aus der Grundstückseinfahrt entfernst. Ist leider nun mal so.
Kann nur zustimmen!
Wäre auch komisch wenn es nicht so wäre, dann müsste diese Kosten ja der Staat oder das Abschleppunternehmen tragen...
Beste GRüße!
Klar, der Abschleppdienst arbeitet ja nicht bei der Heilsarmee.
Auch möchte der Fahrer seine Familie ernähren.
Wenn einer schon zu dumm zum Parken ist soll er wenigstens zahlen.