Hallo hab mein audi 80 verkauft nun will er ihn zurück geben wegen mängel die ich nicht gewusst habe
Hallo hab mit der mann einen kaufvertrag gemacht leider sind mängel aufgerteten die ich selber nicht gewusst habe abs ,bremsen und manschetten hab ich gewusst und weiter gegeben . nun sei im motorblock ein riss zilinderkopfdichtung sei auch kaputt nunja er will sein geld zurück und er nöchte das auto wieder bringen was muss ich tun?????? im kafvertrag steht. der verkauf der Kraftfahrzeuges erfolg unter ausschluss der sachmängelhaftung, sofern keine der verkäufer nicht eine garantie oder eine anders lautene´de erklärung abgibt. unberührt von diesem ausschluss der sachmängelhaftung bleibt die haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässiges handeln sowie die haftung bei verletzung von leben ,körper ,und gesundheit. bitte um antwort lg m
Naja du als Pivatmann gist den Wagen weiter ohne jegliche Garantie oder Haftungsansprüche so ist das beim Privatverkauf!
Der Käufer hat normal keine Handhabe gegen dich aber ärgerlich ist es sicher für ihn!
das glaub ich gern den ich hab auch so ein glücksgriff gemacht hab mir den audi A4 gekauft jetzt hat sich rausgestellt das er hinten einen sauberen unfall gehabt hat und kann auch nichts machen man siehts am reserve rad das alles eingedrückt ist
mhhh am besten ist immer vor dem Kauf ein Gutachten von der Dekra oder vom Tüv machen zu lassen die 200 euro lohnen sich!
Du hast das Auto doch Privat verkauft, soll er dir mal beweisen das die Sachen wirklich defekt sind oder ist er unzufrieden das er sich das Auto gekauft hat. Auf son Scheiss gar nicht einlassen
aber ich muss das auto jetzt nicht wieder zurück kaufen oder wie er das meint???? ja das würde sich lohnen beim nächsten kauf kommt mir das nicht mehr vor
Um wieviel Geld geht es denn?? Können doch nicht mehr wie 2000 gewesen sein. War das Auto denn in Ordnung als du es verkauft hast ??
2100€ ja bis auf das ich gewusst habe wie gesagt abs hat aufgeleuchtet manschetten waren gerissen und bremsen hinten und vorne mehr hab ich nicht gewusst
danke aber laut kaufvertrag hab ich keine garantie gegeben naja werd ihm dann mal sagen das ich es nicht zurück nehme oder?
Du hast ja im Kaufvertrag stehen:
[Zitat]
... der verkauf der Kraftfahrzeuges erfolg unter ausschluss der sachmängelhaftung, sofern keine der verkäufer nicht eine garantie oder eine anders lautene´de erklärung abgibt. unberührt von diesem ausschluss der sachmängelhaftung bleibt die haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässiges handeln sowie die haftung bei verletzung von leben ,körper ,und gesundheit.
[ZitatEnde]
Das stellt Dich zunächst mal von der Haftung frei !
Als PRIVATverkäufer ist Dir nicht zuzumuten, versteckte Mängel zu erkennen. Wenn Du also besten Wissens und Gewissens nur die Dir bekannten Mängel genannt (und am Besten auch im Kaufvertrag vermerkt) hast, kann Dir kein grob fahrlässiges Verhalten unterstellt und damit die Haftung daraus übertragen werden.
... und Dir eine arglistige Täuschung nachzuweisen; also dass Du trotz Wissens der angeblich schwerwiegenden Mängel diese beim Verkauf vorsätzlich verschwiegen hast, wird man Dir nur sehr schwer nachweisen können.
Fazit: Der Käufer klopft jetzt mal auf den Busch, um zu einem Recht zu kommen, das ihm entweder nicht zusteht oder das er nur kaum durchsetzen kann.
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Bedeutet kurz und knapp: Das Auto ist verkauft, der Kaufvertrag ist erfüllt (Auto & Papiere gegen Kaufpreis ausgehändigt) und das war'S ..NIX Rückabwicklung, NIX Preisminderung oder Ähnliches.
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PS: Die von Dir genannten Mängel wie defekte Staubschutzmanschetten u.Ä. würden auch dann NICHT zur Rückabwicklung (Rückkauf) führen, wenn Du sie nicht im Kaufvertrag vermerkt hast/hättest .. da zählen nur schwerwiegendere Dinge wie z.B. Motor-, Getriebe-, Fahrwerk- oder Unfallschäden
hallo konnte das nicht im kaufvertrag erwähnen weil ich das selber nicht gewusst hab.wenn ich es gewusst hätte hätte ich ihm das gesagt kein thema