Parken
Wie ist die Rechtslage für Zweiradfahrzeuge (Motorräder) beim Parken auf zeitlich begrenzten bzw. auf gebürenpflichtigen Parkflächen? Weder wird eine Parkuhr mitgeführt noch ist es möglich diese bzw einen gelösten Parkzettel diebstahl- oder windsicher aber lesbar unterzubringen.
Ich habe wirklich noch nie ein Knöllchen in besagter Parkzone bekommen....
Wenn ich mit dem Motorrad unterwegs bin ignoriere ich das einfach, stell mich aber auch entsprechend platzsparend hin...
Beste Grüße!
Häufig bekommt man bei Parkuhren doch eine Parkquittung und der eigentliche Parkschein verbleibt im Auto. Ist zumindest bei uns so.