Wie lange darf ein Wohnmobil an einer Stelle auf der Straße parken
Parkdauer für 3,5 t Wohnmobile auf der Straße
Hallo, also kommt drauf an, ob das teil den Vekehr behindert, dann wirst Du wohl sehr schnell eine Verwarnung bekommen, ansonsten würde Ich in einer Größeren Stadt nicht länger als 2 Wochen parken, kommt
aber ganz darauf an, ob Groß oder klein stadt oder Dorf.
Aus aktuellenen Anlass stelle ich die frage nochmal.
Wie lange darf man ein WOMO auf der Strasse parken.
Die bisherige Antwort ...ich würde in einer großen Stadt nich länger als 2 Wochen parken... klingt jetzt so, als ob das die persönliche Meinung des schreibers ist.
Was mich intreressieren würde ist aber die rechtliche Seite
"unbegrenzt" - §12 StVO
Es gelten für ein Womo keine anderen Bedingungen wie bei einem "normalen" Kraftfahrzeug. So lange es zugelassen ist (ggf. Saisonkennzeichen beachten) und keine besondere Beschilderung das Parken verbietet oder einschränkt, gibt es nichts.
Beim Parken gilt aber die tatsächliche Bauform des Fahrzeugs, so ein Kasten ist von der Bauform einem LKW zuzuordnen und keinem "üblichen" PKW.
Existiert eine Beschilderung oder auch Gemeindebeschluss mit Parkverboten für LKW, dann betrifft das uU. auch ein Womo zB. mit Kastenaufbau, die sogenannten Voll- oder Teilintegrierte, ein VW-Bus mit Hubdach eher nicht.
Es gibt 2 Wochen maximal bei Anhängern, somit auch Wohnwagen.
Das regelmäßige oder dauerhafte Parken ist für LKW über 7,5 Tonnen in reinen Wohn- oder Erholungsgebieten verboten.
Dann noch der allgemeine Kram mit Behinderung:
Restfahrbahnbreite mehr als 3 Meter, es gilt die tatsächlich verbleibende Durchfahrtsbreite ab Außenkante Spiegel bzw. was sonst so absteht, auch wenn es flexibel oder demontierbar oder anklappbar ist. Niemand muss aussteigen und Spiegel an fremden Fahrzeugen anklappen.
im Bereich von Ein- und Ausfahrten, auch Grundstückszufahrten darf es nicht zu besonderen Behinderungen kommen. Auch nicht der eigenen Grundstückszufahrt.
Zum Einen ist es nicht erkennbar, dass nur Du dich selbst behinderst, dann ist es in keinem Gesetz verankert, dass man sich selbst behindern darf, dann gibt es auch noch andere, die ggf. auf Dein Grundstück dürfen, auch wenn Du es eigentlich nicht geplant hast, Polizei, Feuerwehr, Rettungswagen, ...
- im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, wenn durch die Bauform Verkehrs- oder Sichtbehinderungen anderer Verkehrsteilnehmer entstehen.
Der Leiterwagen der Feuerwehr muss da ohne rangieren immer herum kommen, die bekannten 5 Meter sind keine Grenze einer Zulässigkeit.
Bei weniger als 5 Meter besteht ein grundsätzliches Parkverbot, aber schon DAVOR kann ein spezielles Parkverbot aufgrund der Situation an dieser Einmündung existieren.
Verkehrsschilder dürfen nicht verdeckt bzw. deren erforderliche Erkennbarkeit eingeschränkt werden.
Je nach Situation kann man dann auch mit in die Haftung kommen, wenn es zB. wegen einer Sichtbehinderung durch das Fahrzeug zu einem Unfall gekommen ist.
Betrifft grundsätzlich jedes parkende Fahrzeug, bei Womos allerdings "verschärfter", weil aufgrund Größe und Bauform unzulässige Behinderungen eher eintreten.
Bei dem "keine allgemeinen Beschränkungen" darf nicht vergessen werden, dass es schon spezielle Beschränkungen und Verbote geben kann, die bei einem Womo existieren, bei einem VW Passat an der selben Stelle aber nicht.
Eine entsprechende Nutzung ist unzulässig, also zB. dieses "ausgelagertes Gästezimmer", auch nicht für eine Nacht.
Wird allerdings oft geduldet, wenn es eine tatsächliche Ausnahmesituation darstellt:
Frischer Brandschaden am "Haupthaus", oder auch mal 2 Tage im Rahmen außergewöhnlicher Familienfeste wie goldene Hochzeit. Allerdings ist zu beachten, dass es auf Duldung keinen Rechtsanspruch gibt.