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Entschädigung

A
anon80827016
July 16, 2010

Hallo
kann mir jemand sagen,was ich für einen Anspruch nach Sturmschaden von der Versicherung erwarten kann.
habe Teil Kasko

Es handelt sich um einen Vento BJ 1994
Schadstoffarm E2 GKAT
95 PS
Hat erst 49 Tausend Kilometer
sonst keine Mängel
mich interessiert was die Versicherung zahlen muss,

ich Danke schon mal für eine Antwort.


H
hballerstedt
July 16, 2010

Das ist bei den Versicherungen unterschiedlich. Meine würde zahlen bis zur Höhe eines "wirtschaftlichen Totalschadens", also nicht mehr, wenn die Reparatur das übersteigt.Das muß aber ein Gutachter feststellen, wie schon Bestatter sagt.
Übrigens:mein Beileid!Hoffentlich saß niemand drin.


A
anon18010486
July 16, 2010

Das wird sich durch das Gutachten rausstellen.


A
anon32625740
July 16, 2010

Wenn der Baum auf einem Privatgrundstück stand, ist die Versicherung des Grundstückseigentümers zuständig.

Derjenige, der den Baum "besitzt", sollte angesprochen werden.


A
anon18010486
July 16, 2010

Ob niemand bezahlt oder der "Eigentümer" des Baumes oder die Teilkasko, ist abhängig vom eigenen Versicherungsvertrag, also den Versicherungsbedingungen und der Windstärke.

Bis Windstärke 7 müssen Gegenstände wie Bäume oder Dachziegel, für andere "sicher" sein, sind sie es nicht, dann hat der Grundstückseigentümer eventuell seine Verkehrssicherungspflicht missachtet und haftet für entstandene Schäden.

Ist jedoch der Grundstückseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, zB. durch eine maximal 7 Monate alte Untersuchung durch einen Fachbetrieb und zeigte der Baum keine unmittelbar vorher erkennbaren Schäden oder Gefahren für Dritte, zB. Faulstellen oder große lose Äste, dann ist der Grundstückseigentümer aus der Haftung raus. Nennt sich "natürliches Lebensrisiko".

Er ist seiner Sicherungspflicht nachgekommen und wer sich korrekt verhält, der haftet nicht. In diesem Falle zahlt niemand, außer die eigene Vollkaskoversicherung.

Ab Windstärke 8 handelt es sich um "Sturm" und bei Sturm "dürfen" Bäume umfallen ohne dass der Grundstückseigentümer haftet, unabhängig vom tatsächlichen Pflegezustand des Baumes.

Allerdings sind Sturmschäden, also ab Windstärke 8, von der Teilkasko abgedeckt. Hat man keine Teilkasko, bekommt man kein Geld, von niemandem.

Somit jetzt ein offizielles Schreiben von zB. dem örtlichen Wetterdienst / meteorologischen Institut oder auch der Feuerwehr besorgen, welche Windstärke zum Schadenszeitpunkt vorherrschte.

Bis einschließlich Windstärke 7 der Grundstückseigentümer, WENN der keine Baumpflege nachweisen kann. Kann der das, dann die eigene Vollkasko.

Ab Windstärke 8 dann die Teilkasko, der Baum-Besitzer ist ab 8 ohnehin raus.

Die Grenze bei 7/8 ist der aktuelle Stand der allgemeinen Teilkasko-Versicherungsbedingungen. Man sollte im eigenen Vertrag nachlesen, ob diese Grenze beim eigenen Vertrag eventuell niedriger liegt und die TK früher zahlen muss.


A
anon80827016
July 16, 2010

Danke für die schnelle Antwort
nein Gott sei dank nicht.
und Beileid trifft,s auf den Punkt
der Wagen war mein ein und alles,er hätte mich noch Jahre begleitet
lg Tamyn


A
anon80827016
July 16, 2010

Vielen dank für die Auskunft

Die Gesellschaft schickt einen Gutachter,
sowie meine Versicherung
ich habe Teil Kasko


A
anon80827016
July 16, 2010

Hallo
@hballerstedt

Danke für die schnelle Antwort
nein Gott sei dank nicht.
und Beileid trifft,s auf den Punkt
der Wagen war mein ein und alles,er hätte mich noch Jahre begleitet
lg Tamyn


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