Unsere Partnerseiten: 12gebrauchtwagen.de12neuwagen.de
Testbericht

Wolfgang Gomoll, 9. Dezember 2020
Der Elektromobilität gehört die Zukunft. Das will die Politik so und die Autobauer ziehen etwas knurrend mit. Um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, soll die sogenannte Spitzenglättung eingeführt werden. Das bedeutet nichts anderes, als dass die Stromleistung reduziert wird.

Schöne neue Elektrowelt. Tags fahren, nachts bei billigem Strom laden. So malen die Automobilhersteller und die Politik die Elektromobilität und das problemlose Füllen der Stromspeicher in den schillerndsten Farben. Doch die Realität sieht oftmals anders aus. Die Ladeinfrastruktur ist noch nicht ausreichend ausgebaut und wenn die Batterien vieler Elektroautos in den Abendstunden am Netz hängen, könnte das Stromnetz diesen Ansturm nicht mehr gewachsen sein und sogar zusammenbrechen. Schließlich saugen, wenn die Energiewende nach dem Willen der Bundesregierung erfolgreich sein soll, nicht nur die BEVs und PHEVs Saft, sondern Stromverbraucher wie Heimspeicher und elektrische Wärmepumpen.

Dieses Schreckensszenario gilt es zu verhindern, soll die Elektromobilität nicht zu einem Rohrkrepierer werden. Schließlich wird die Zahl der Elektroautos und der weiteren Verbraucher in den kommenden Jahren nicht geringer. Ein adäquater Ausbau des Stromnetzes kostet Geld, eine hohe Investition, die die Netzbetreiber verhindern wollen. Deswegen drängen sie auf ein gesetzlich verankerter Spitzenglättung. Dieser Terminus technicus, der zunächst eher harmlos nach einem Friseurbesuch klingt, birgt in Wirklichkeit einiges an Zündstoff. Denn das bedeutet nichts anderes, dass zu Stromtanken-Stoßzeiten die Ladeleistung begrenzt wird.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt dieses Ansinnen und will dieses Instrument im Paragrafen 14a des Energiewirtschaftsgesetzes festschreiben. Die Basis für dieses Ansinnen ist ein Gutachten mit dem Namen \"Digitalisierung der Energiewende\", das das BMWi in Auftrag gegeben hat. Darin werden die Stromkunden in drei Gruppen aufgeteilt. Der klassische Verbraucher ohne flexible Verbrauchseinrichtungen, wie eben das Elektroauto oder Wärmespeicher, bei dem kein netzorientiertes Management stattfinden kann. Bei einem Pilotprojekt in Baden-Württemberg hat diese Kundengruppe die potenziellen Einschränkungen gar nicht bemerkt und sei letztendlich beruhigt mit der getesteten Regulierung umgegangen. Allerdings überschreiten diese Nutzer nur selten die magische Grenze von fünf Kilowattstunden und einen Jahresverbrauch von 6.000 kWh. \"Kurzzeitige Überschreitungen der hier genannten 5-kW-Grenze, zum Beispil von Durchlauferhitzern, werden toleriert\", heißt es in dem Gutachten fast schon gönnerhaft.

Ein wenig anders sieht das schon den \"Teilflexiblen\" aus, die neben den klassischen auch ein paar flexible Stromverbraucher nutzen. Wie eben eine Wallbox beziehungsweise Ladesäule oder eine Wärmepumpe. Auch hier gelten die Toleranzgrenzen von 5 KW beziehungsweise 6.000 kWh/Jahr. Allerdings müssen diese Nutzer mit \"netzorientierten Management\" rechnen, sprich mit einer Regulierung des Strompreises. Dafür ist der Leistungspreis niedriger als bei der \"unbedingten Leistung\", also dem garantierten Stromdurchfluss. Der steht gemäß dem Gutachten den Kunden zur Verfügung. \"Der teilflexible Kunde kann abweichend vom Standardfall auch für seine flexiblen Verbrauchseinrichtungen eine unbedingte Netznutzung realisieren. Er muss dann eine ausreichende unbedingte Leistung im Netzanschlussvertrag vorsehen und entsprechend unbedingte Leistung in der fortlaufenden Netznutzung bestellen\", heißt es in dem Gutachten. Das heißt im Klartext. Wer jederzeit die volle Stromleistung braucht, muss dafür bezahlen. Schwer vorzustellen, dass Autofahrer, die auf ihr Gefährt angewiesen sind, diese Option nicht ziehen und erst dann auf das flexible Bezahlmodell umsteigen, wenn die Erfahrung lehrt, dass der Wagen trotz der Einschränkungen immer morgens vollgetankt ist.

Der vollflexible Kunde kombiniert mit einem Energiemanagementsystem die klassischen und flexiblen Verbrauchsanlagen und bestellt bei Bedarf unbedingte Leistung sowie vergünstigte bedingte Leistung, bei der ein netzorientiertes Management zeitlich eng begrenzt durchgeführt werden kann. Allerdings wird bei diesen Verbrauchern die Null-Toleranz-Linie gefahren. Das Gutachten ist in diesem Punkt eindeutig. \"Eine gesonderte Berücksichtigung der Eigenerzeugung ist weder erforderlich noch geboten, da bei den vollflexiblen Kunden im Gegensatz zu den nicht- und teilflexiblen Kunden mit zugewiesener Leistung wiederholte Überschreitungen der bestellten Leistung nicht toleriert werden. Dies hat zur Folge, dass vollflexible Kunden Auswirkungen einer ggf. vorhandenen Erzeugungsanlage auf ihre tatsächliche Netzbelastung bei der Leistungsbestellung mitberücksichtigen müssen.\"

Doch es regt sich Kritik an diesem Geschäftsmodell. \"Während hier eine rein technisch geprägte Diskussion geführt wird, wäre es notwendig, das Kunden- und Nutzerverhalten genauer zu betrachten. Die vielfach zitierten Spitzenzeiten am Abend, wenn jeder sein EV auflädt, sind bisher selbst in den EV-Hochburgen ausgeblieben. Das Ladeverhalten der Kunden folgt einem anderen Muster. Je zuverlässiger die Technologie und die Infrastruktur werden, desto seltener wird getankt\", sagt Andreas Radics von der Unternehmensberatung Berylls und liefert die Lösung gleich mit: \"Also sollte nicht über einen Hebel diskutiert werden, der nur ausschließlich bei Engpässen genutzt werden darf, sondern über die Förderung der Infrastruktur, um diese Engpässe auszuschließen.\" Außerdem ist noch gar nicht gesichert, dass der Stromverbrauch durch die Decke geht. Denn das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hat eine Studie im Auftrag der Übertragungsnetzbetreiber erstellt und geht für das Jahr 2025 von einem Nettostrombedarf von 502,2 Milliarden Kilowattstunden aus. Im Jahr 2019 waren es noch 517,8 Mrd. kWh. Als Gründe für diesen Rückgang führen die Analysten hauptsächlich einen gesunkenen Verbrauch der Industrie an. Aber auch effizientere Geräte im Haushalt tragen ihr Scherflein dazu bei.

Quelle: Autoplenum, 2020-12-09

Getestete Modelle
Für diesen Testbericht sind keine passenden Modelle vorhanden.
Ähnliche Testberichte
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Kein Opfer des SUV-Booms - Der Kombi hält Stand Kein Opfer des SUV-Booms  - Der Kombi hält Stand
Der Kombi hält Stand Kein Opfer des SUV-Booms Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Gebrauchtwagen-Check: VW Sharan (2. Generation) - Raumrie...Gebrauchtwagen-Check: VW Sharan (2. Generation) - Raumriese mit gro...
Raumriese mit großen Problemzonen Gebrauchtwagen-Check: VW Sharan (2. Generation) ...Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Fahrbericht: Bentley Flying Spur Hybrid - Weniger ist mehrFahrbericht: Bentley Flying Spur Hybrid - Weniger ist mehr
Weniger ist mehr Fahrbericht: Bentley Flying Spur Hybrid Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

50 Jahre Porsche Design - Sondermodell und Sonderschau50 Jahre Porsche Design - Sondermodell und Sonderschau
Sondermodell und Sonderschau 50 Jahre Porsche Design Ganzen Testbericht lesen
Autoplenum

Autoplenum, 2022-01-19

Toyota-Brennstoffzelle - Von der Straße auf die SchieneToyota-Brennstoffzelle - Von der Straße auf die Schiene
Von der Straße auf die Schiene Toyota-Brennstoffzelle Ganzen Testbericht lesen